Tobias Hellmann

Beiträge des Autors

KEINE EINSCHRÄNKUNGEN IM CHORBETRIEB

Seit dem 3. April 2022 gelten für den Chorbetrieb grundsätzlich keine coronabedingten Beschränkungen mehr, weder für Proben noch für Auftritte.

Als Chorverband empfehlen wir nach wie vor die freiwillige Testung.

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Workshop „Dreistimmig im Gemischten Chor“

Samstag, 14. Mai 2022

Chor-Workshop:

3stimmig im gemischten Chor

Dozent: Volker Hempfling


Viele gemischte Chöre haben heute oft das Problem, dass sie zu wenige Männerstimmen haben, um 4-stimmige Literatur gut bewältigen zu können. Oft wird übersehen, dass es mittlerweile eine große Vielfalt an 3-stimmigen gemischten Chorwerken gibt, die qualitativ sehr gut sind und dabei natürlich auch toll klingen. Der Workshop mit Volker Hempfling möchte diese neue und unterhaltsame Literatur vorstellen. Beim praktischen Miteinander Singen werden die Workshop-Teilnehmer schnell erfahren, wie schön auch diese Chorsätze sind und klingen.

Volker Hempfling (*1944) studierte Kirchenmusik, Orchesterleitung, Orgel und Gesang in Herford und Köln. 1968 rief er die Kölner Kantorei ins Leben.

Von 1972 bis 1985 war er Domorganist und Kantor am Altenberger Dom und wirkte dort ferner von 1985 bis 1997 als Kirchenmusikdirektor und Leiter der Domkantorei. Von 1983 bis 1994 leitete er außerdem den Gürzenich-Chor Köln, 1985 wurde Volker Hempfling als Professor für Chorleitung an die Musikhochschule des Saarlandes berufen; 1993 in gleiche Position an die Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf. 

Neben seiner intensiven Chorarbeit ist er ein international gefragter Gastdirigent und Dozent und wirkt regelmäßig als Juror bei bedeutenden Chorwettbewerben.

Ort: Schulzentrum Lahnstein 
Realschule plus/Marion-Dönhoff-Gymnasium

Oberheckerweg 2-4, 56112 Lahnstein 
Datum: 14. Mai 2022  

Ablauf: 
09:30 Uhr: Anmeldung
10:00 Uhr: Workshop-Phase I
12:00 Uhr: Mittagessen
13:00 Uhr: Workshop-Phase II
14:30 Uhr: Kaffee
15:00 Uhr: Workshop-Phase III
16:00 Uhr: Ende

Teilnehmer: Engagierte Sänger/innen Chorleiter/innen  
Teilnahmegebühr: 20,00 Euro 
(incl. Getränke und Mittagessen)
 
Überweisung der Teilnahmegebühr: 
Westerwaldbank, 
IBAN DE42 5739 1800 0017 3011 01Kontoinhaber „CV Rheinland-Pfalz, Region I“
Betreff: Workshop Volker Hempfling

Anmeldeschluss: 22. April 2022 *)

Fragen / Anmeldungen: 

Raimund Schäfer, Bergstraße 11a, 56412 Ruppach-Goldhausen, 
Tel. 0173/7251086, 
Mail: raimund.schaefer@cvrlp.de.
Mario Siry, Vor der Kreuzwiese 14, 
56412 Großholbach, Tel. 02602-9994574, Fax: 03212-1129730, 
Mail: mario.siry@t-online.de.
*) mit der Anmeldung wird gem. DSGVO die Zustimmung zur Verwendung der personenbezogenen Daten bei Vorbereitung und Durchführung des Workshops und zur Nutzung von Bildaufnahmen erteilt Unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Verordnung ist die Teilnahme nur unter Beachtung der „2-G-Plus Regel“ – also entweder Geimpft oder Genesen und getestet. 
Volker Hempfling Photos (3 of 3) | Last.fm

Volker Hempfling

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#staywithukraine

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Aktuelle Corona-Bestimmungen für den Musikbereich ab 4.3.2022

UPDATE: Das Land Rheinland-Pfalz hat die 31. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die ab 4. März 2022 gilt.

Eine wichtige Änderung betrifft den Chorprobenbetrieb: Diese dürfen ab 4. März 2022 wieder unter 3G-Bedingungen stattfinden, der Zugang ist also für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen erlaubt.

Der Chorverband bleibt bei seiner Empfehlung, dass möglichst alle Teilnehmenden einer Chorprobe ungeachtet ihres Immunisierungsstatus‘ vor der Probe einen Test durchführen bzw. durchführen lassen.

Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz hat die Regelungen der aktualisierten CoBeLVO in einem Dokument zusammengefasst, das Sie hier zum Download finden. Wir bedanken uns sehr herzlich beim LMR, namentlich Geschäftsführer Etienne Emard und seinem Team, für diese aufwändige Arbeit.

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Weihnachtsurlaub Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist vom 24.12.2021 bis zum 2.1.2022 geschlossen.

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28. Corona-Verordnung RLP veröffentlicht

Die neue 28. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist veröffentlicht. Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz hat dankenswerterweise eine Zusammenfassung für den Musikbereich erstellt.

Über die Landesverordnung hinaus gehend, empfehlen wir nach wie vor, dass sich auch genesene und geimpfte Personen vor jeder Probe freiwillig testen („freiwilliges 2Gplus“)!

Die Regelungen dieser Verordnung sind immer von den Regelungen des bundesweiten Infektionsschutzgesetz abhängig, das weitere Einschränkungen gemäß der landesweiten Sieben- Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz vorgibt. Diesen täglich aktualisierten Wert finden Sie unter www.lua.rlp.de

1.  Musik im Gottesdienst

  • Für Musik im Gottesdienst müssen Schutzmaßnahmen eingehalten werden, die sich aus den Infektionsschutzkonzepten der Religions- oder Glaubensgemeinschaften ergeben (§ 6 Abs. 2, Satz 2)

2.  Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen

  • Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen wird geregelt über den „Hygieneplan für Schulen in Rheinland-Pfalz“ und dem „Leitfaden für musikpraktisches Arbeiten an der Schule“ (§ 14 Abs. 1, Satz 2)
  • Die Regelungen finden Sie hier: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/

3.  Außerschulischer Musikunterricht

  • Außerschulischer Musikunterricht ist im Innenbereich zulässig (§16 Abs. 5), wenn
    • Ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen (Kinder bis 3 Monate nach ihrem Vollendung ihres zwölften Lebensjahres und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können) sowie Minderjährige, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen. Letztere benötigen einen Testnachweis.
    • Es gilt die Maskenpflicht (soweit die Tätigkeit dies erlaubt). Die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird.
  • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 6 gilt 2Gplus
  • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 9 können weitere Schutzmaßnahmen zutreffen

4.  Veranstaltungen der professionellen Musik und Breiten- und Laienmusik/Amateurmusik

  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (§5 Abs. 1)
    • Ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen (Kinder bis 3 Monate nach ihrem Vollendung ihres zwölften Lebensjahres und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können) sowie Minderjährige, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen. Letztere benötigen einen Testnachweis.
    • Es gilt die Maskenpflicht, die entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken
    • Pflicht zur Kontakterfassung
    • Vorhalten eines Hygienekonzepts, dass die Einhaltungen der Vorgaben gewährleistet
    • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 6 gilt 2Gplus
    • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 9 können weitere Schutzmaßnahmen zutreffen
  • Veranstaltungen im Freien mit festen Sitzplätzen und Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets (§5 Abs. 2)
    • Ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen (Kinder bis 3 Monate nach ihrem Vollendung ihres zwölften Lebensjahres und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können) sowie Minderjährige, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen. Letztere benötigen einen Testnachweis.
    • Es gilt die Maskenpflicht, die entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken
    • Pflicht zur Kontakterfassung
    • Vorhalten eines Hygienekonzepts, dass die Einhaltungen der Vorgaben gewährleistet
    • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 6 gilt 2Gplus
    • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 9 können weitere Schutzmaßnahmen zutreffen
  • Veranstaltungen im Freien ohne feste Sitzplätze und ohne Einlasskontrolle (§5 Abs. 3)
    • Maskenpflicht in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann
  • Maskenpflicht entfällt beim Verzehr von Speisen und Getränken
    • Weitere Schutzmaßnahmen können durch die zuständige kommunale Verwaltung verordnet werden

5.  Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienmusik/Amateurmusik

  • Der Probenbetrieb ist im Innenraum zulässig, wenn
    • Ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen (Kinder bis 3 Monate nach ihrem Vollendung ihres zwölften Lebensjahres und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können) sowie Minderjährige, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen. Letztere benötigen einen Testnachweis.
    • Es gilt die Maskenpflicht (soweit die Tätigkeit dies erlaubt). Die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird.
    • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 6 gilt 2Gplus
    • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 9 können weitere Schutzmaßnahmen zutreffen
  • Der Auftrittsbetrieb ist nach den Regelungen zu Veranstaltungen unter Punkt 4 dieses Infobriefs möglich.

6.  Erläuterungen zur Testpflicht

§ 3 Abs. 5 der CoBeLVO regelt folgende Vorgaben zur Testpflicht:

Es muss vorliegen

  • ein PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), der nicht älter ist 24 Stunden oder
    • ein PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der vor Betreten der Einrichtung in Anwesenheit einer von dem Betreiber der Einrichtung beauftragten Person von der Besucherin oder dem Besucher durchzuführen ist und vor nicht mehr als 24 Stunden durchgeführt wurde oder
    • eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde.

Die gesamte Verordnung finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ .

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CANDORO-Festival des Leistungssingens – JETZT ANMELDEN!

Am Wochenende 11./12. Juni 2022 findet in Ochtendung nach zweijähriger Corona-Abstinenz wieder unser CANDORO-Festival des Leistungssingens statt.

Hier können Chöre sich um die Titel „Leistungschor“, „Konzertchor“ und „Meisterchor“ des Chorverbandes Rheinland-Pfalz vor einer hochkarätigen Jury bewerben.

Alle Chöre, die in den Jahren 2020 und 2021 einen Titel nach Ablauf der Gültigkeit erneuert oder die nächsthöhere Leistungsstufe angestrebt hätten, können dies in 2022 tun und solange ihre Titel auch tragen.

Die Anmeldung zu den Leistungssingen erfolgt künftig ausschließlich über ein Online-Formular.

Die Richtlinien sind in den Punkten „Jurybesetzung“ und „Teilnehmergebühren“ geringfügig geändert worden :
Künftig wird die Jury ausschließlich aus Persönlichkeiten bestehen, die keinem Gremium des Chorverbandes Rheinland-Pfalz angehören; die Verbandschorleitung oder ein von ihr benanntes Mitglied des Musikrates ist beratend zur Teilnahme an den Jurybesprechungen berechtigt.

Die Teilnehmergebühren betragen nun pauschal 100,00 EUR für Mitgliedschöre des CV RLP, für Nicht-Mitglieder 150,00 EUR.

Alle Informationen zum Leistungssingen finden Sie unter

Leistungssingen im Chorverband Rheinland-Pfalz – Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. (cv-rlp.de)

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Ergebnisse „Best Virtual Choir“

Wir freuen uns, nach langer Zeit heute endlich die Ergebnisse des Wettbewerbs „Best Virtual Choir“ bekannt zu geben.
Die Jury – bestehend aus Carsten Gerlitz, Christoph Hiller und Astrid Vang-Pedersen – beurteilte die Chöre in den Kategorien „Musik“ und „Video“ mit jeweils 15 Punkten, maximal konnte also jeder Chor 30 Punkte erreichen.

Bei der Jury-Wertung gab es folgende Preisverteilung:

1. Preis:
Jugendchor „No Limits“ (Musikforum Kastellaun) – 28 Punkte

2. Preis
Frauenensemble Encantada – 27,67 Punkte

3. Preis
Chor Divertimento – 23,67 Punkte

Den Publikumspreis im Public Voting erhalten die Damen von

Singsations Westerwald

Wir gratulieren den Preisträgern und bedanken uns für das großartige Engagement beim Erstellen der Videos!

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26. Corona-Bekämpfungsverordnung (gültig ab 12.09.2021)

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat eine neue Verordnung zur Bekämpfung der Ausbereitung des Corona-Virus veröffentlicht.

Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz (dem wir für diese Arbeit herzlich danken möchten) hat die Regelungen für den Bereich der Musik zusammengefasst; diese Zusammenfassung finden Sie hier:

26. CoBeLVO RLP – Zusammenfassung der Regelungen für die Musik

Die vollständige Landesverordnung finden Sie hier:

26. CoBeLVO RLP – vollständiger offizieller Verordnungstext

In eigener Sache:
Vermehrt wurden wir gefragt, warum der CV RLP auch von den geimpften/genesenen Chormitgliedern einen Test vor der Chorprobe „verlange“.

Dazu stellen wir klar:
Wir fordern dies nicht. Wir empfehlen es nur. Nach wie vor sind ausschließlich die Regelungen und Anforderungen der amtlichen Verordnungen verbindlich.
Dennoch: Auch wenn es nirgendwo eine 100prozentige Sicherheit gibt und geben kann, halten wir unsere Empfehlung in Anbetracht der sich weiterentwickelnden Forschungslage für gerechtfertigt. Der Aufwand ist außerdem gering. Daher bleiben wir dabei. Jeder geimpfte und genesene Choraktive ist völlig frei in seiner Entscheidung, ob er dieser Empfehlung folgt.

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MITMACHEN: 12. September 2021 ist der „Red Carpet Day 2021“

Der Chorverband Rheinland-Pfalz und der Chorverband der Pfalz rufen die Chöre im Land zur Teilnahme am Red Carpet Day am 12. September auf und auch dazu, diesen Tag mit Spendenaktionen für die Flutgeschädigten in Rheinland-Pfalz zu verbinden.

Der ‚Red Carpet Day‘ ist ein landesweiter Aktionstag für die Chorkultur, zu dem der Chorverband Rheinland-Pfalz und der Chorverband der Pfalz gemeinsam aufrufen. Rheinland-pfälzische Chöre sollen am 12. September auf einem roten Teppich Aktionen rund um die Chormusik starten und kleine Auftritte geben – diese im Rahmen der zu dieser Zeit geltenden Bedingungen, versteht sich.

Erlaubt ist auf dem roten Teppich alles, was – der Situation angemessen – durchführbar ist: Offene Singen, Liveauftritte mit und ohne Publikum: Indoor, zum Beispiel in Kirchen oder Veranstaltungssälen oder als Open-Air auf Sportplätzen, dem Dorfplatz, dem Marktplatz, auf Kirchentreppen und an anderen exponierten, prominenten, ungewöhnlichen Lokalitäten sollen die Chöre ihren roten Teppich ausrollen. Dies idealerweise gemeinsam mit anderen Chören oder Musikvereinen am Ort.

Christel Bieger, Vizepräsidentin des Chorverbands Rheinland-Pfalz, hat bei dieser Aktion die Federführung und erläutert: „Es geht am 12. September nicht darum, Konzerte in Bestqualität zu geben. Es geht vielmehr um das Singen in Gemeinschaft, um den Spaß an der Sache und den Zusammenhalt. Wir wollen zeigen: ‚Das Singen in Gemeinschaft ist eine Bewegung, die bewegt.‘ Daher sollte das Angebot an dem Tag vielleicht auch niederschwelliger sein, um umstehende Passanten leichter zum Mitsingen zu bewegen, mit Musikstücken, die bekannt sind und daher ‚einfach mal so‘ gesungen werden können.“

Die Verantwortlichen aus dem Chorverband der Pfalz und dem Chorverband Rheinland-Pfalz regen an: „Legt einen roten Teppich auf dem Sportplatz aus und ladet zu einem offenen Singen ein. Gebt ein kleines, improvisiertes Konzert auf der Treppe des Rathauses. Organisiert mit den anderen Chören oder Musikvereinen eurer Stadt oder aus den umliegenden Ortschaften Aktionen über den ganzen Tag verteilt. Geht auf Minitournee oder macht einen Flashmob mit nur einem Lied – lasst eurer Fantasie freien Lauf. Überrascht die Menschen in Rheinland-Pfalz ganz einfach.“ Denkbar sei auch eine gemeinsame Tour der Chöre und Orchester durch die eigene Region mit dem Ziel, dass an diesem Tag in jedem Ort im Umkreis eine kurze Aktion der Amateurmusik stattfindet.

Beim Kauf des roten Teppichs, der das verbindende Element dieses Aktionstags ist, unterstützen die beiden Chorverbände ihre Mitgliedschöre mit einem Zuschuss. Angesichts der aktuellen Situation im Norden des Landes rufen die Chorverbände die teilnehmenden Chöre dazu auf, an diesem Aktionstag auch Spenden für die Flutgeschädigten in Rheinland-Pfalz zu sammeln.

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