Ehrungswesen

Auf dieser Seite finden Sie alle Dokumente zum Herunterladen, die Sie im Ehrungswesen benötigen.

Bitte beachten Sie:
Personenbezogene Ehrungen sind seit 01.11.2019 ausschließlich online über IntelliVerband zu beantragen. Die dazu notwendigen Zugangsdaten liegen jedem Mitgliedsverein/jeder Mitgliedsorganisation vor.

In Ausnahmefällen kann Ihr Kreis-Chorverband dies für Sie übernehmen, sofern dieser diese Leistung anbietet. Verwenden Sie dann die unten hinterlegten PDF-Formulare.

Anträge auf Vereins-/Chorehrungen sind ausschließlich über das entsprechende Formular zu beantragen, das ausgefüllt an den zuständigen Kreis-Chorverband geschickt werden muss.

Alle Anträge müssen 8 Wochen vor dem Ehrungstermin gestellt werden!

Wir bitten um Verständnis, dass Ehrungen persönlich durch den Präsidenten des Chorverbandes Rheinland-Pfalz oder ein anderes Präsidiumsmitglied nur im Rahmen von Feierlichkeiten zu echten Chor-/Vereinsjubiläen ab 75 Jahre vorgenommen werden!

Ehrungswesen im Chorverband Rheinland-Pfalz

Erläuternde Informationen zum Ehrungswesen

Das Ehrungswesen wird von unserer Verwaltungsmitarbeiterin Beatrix Kras geführt.  Die Ehrungsmaterialien werden grundsätzlich an den für den antragsteilenden Verein zuständigen Kreis-Chorverband geschickt. Sollte dies anders gewünscht sein, muss dies im Ehrungsantrag ausdrücklich vermerkt und durch den Kreis-Sachbearbeiter bestätigt sein. 

Achten Sie bei der Antragstellung auf korrekte Schreibweise der Namen. Bitte prüfen Sie die Urkunden unmittelbar bei Eingang auf eventuelle Schreibfehler. 

Wir sind immer sehr bemüht, eine für eine zügige Abwicklung der Ehrungsanträge zu sorgen. 


Allgemeine Bestimmungen

Alle Ehrungen und Auszeichnungen können nur auf besonderen Antrag durchgeführt werden. Soweit in den Ausführungsbestimmungen keine anderweitigen Hinweise enthalten sind, sind die entsprechenden Anträge generell über die zuständigen (Kreis-)Chorverbände an die Geschäftsstelle des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu richten. Dort können auch evtl. notwendige Antragsformulare angefordert werden – oder Sie laden sich diese oben auf dieser SEite herunter. Diese Ehrungsordnung regelt, dass personenbezogene Ehrungen durch die Repräsentanten der Chorverbände, des Präsidiums, des erweiterten Vorstandes oder des Musikrates vorgenommen werden.

Chor- bzw. vereinsbezogene Ehrungen sind durch die Repräsentanten des Vorstandes des Chorverbandes Rheinland-Pfalz vorzunehmen. Die Ehrung von fördernden Mitgliedern für langjährige Treue verbleibt in der Kompetenz der einzelnen Chöre. Ergänzende Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.

Vorschläge zur Würdigung einer Person mit einer staatlichen Auszeichnung sind an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier zu richten.


Ehrung für Chöre/Chorvereine

Nur 25-, 50-, 75-, 100-, 125,- 150-,175- und 200-jährige Bestehensfeiern sind als echte Jubiläen anzusehen. Hier überreicht der Chorverband Rheinland-Pfalz eine Urkunde.

Für echte Jubiläen ab 100 Jahre gewährt der Chorverband Rheinland Pfalz eine Notenspende. Anspruch auf diese Notenspende besteht nur bis zum 31.12. des Jahres, in dem das Chorjubiläum stattfindet.

Kinderchöre und Jugendchöre erhalten bei 10-, 15- und 20-jährigem Bestehen eine Urkunde des Chorverbandes Rheinland-Pfalz. Bestehen sie länger, unterliegen sie der Ehrungsordnung der Erwachsenenchöre.


Ehrung für langjährige Vorstandsmitglieder

Mitglieder, die in einem Verein, einem Kreis-Chorverband oder im Chorverband mehr als 25, 40 Jahre oder 50 Jahre ein Vorstandsamt versehen haben, erhalten dafür eine Urkunde des Chorverbandes Rheinland-Pfalz. Parallel in einem der Gremien erbrachte Tätigkeiten werden zeitlich nicht addiert, sondern es muss sich im zeitlichen Ablauf die entsprechende Anzahl von Jahren ergeben.


Ehrungen für langjährige Choraktive

a. Ehrungen für Choraktive bis einschliesslich 26 Jahre

5 Jahre (Urkunde)
10 Jahre (Urkunde)
15 Jahre (Urkunde)
20 Jahre (Urkunde)

b. Ehrungen für Choraktive ab 27 Jahre

25 Jahre (bronzene Ehrennadel)
40 Jahre (silberne Ehrennadel)
50 Jahre (Urkunde und goldene Ehrennadel)
60 Jahre (Urkunde und goldene Ehrennadel mit Jahreszahl)
65 Jahre (Urkunde „Ehrenbrief“)
70 Jahre (Urkunde und goldene Ehrennadel mit Jahreszahl)
75 und 80 Jahre (Urkunde)


Ehrungen für Vize-Chorleiter/innen

Vize-Chorleiter/innen, die eine 25-, 40-, 50- oder 60-jährige Tätigkeit nachweisen können, erhalten eine Urkunde des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V. 


Ehrungen für Chorleiter/innen

Chorleiter/innen die eine 25-, 40-, 50 oder 60-jährige Tätigkeit nachweisen können, erhalten eine Urkunde und eine Nadel des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.


Ehrennadel für besondere Verdienste

Die dem Chorverband Rheinland-Pfalz angeschlossenen Gesangvereine, Chöre, Musik- und Tanzgruppen sind zwar hauptsächlich, aber nicht ausschließlich auf musikalischem Gebiet tätig. Auf vielfältige Weise treten sie an mehr als 1.000 Vereinsorten unseres Landes im allgemeinen kulturellen Leben der Gesellschaft auf und erfüllen darüber hinaus eine nicht zu unterschätzende soziale, gemeinnützige und gesundheitsfördernde Aufgabe. Die Chöre und Vereine führen Menschen zu gemeinsamen Erlebnissen und zum Gedankenaustausch zusammen. Kinder und Jugendliche erfahren, wie bereits ihre Eltern und Großeltern, gesellschaftliche Kompetenz, kommunikative Kraft beim gemeinsamen Musizieren, Rücksichtnahme und Anerkennung im Zusammenwirken mit Gleichgesinnten. Darüber hinaus engagieren sich viele Einzelpersonen über das übliche Maß hinaus. Es sind oft diejenigen, die hinter den Kulissen wirken und ohne deren – meist ehrenamtlichen – Einsatz, den sie für den Verein, den Kreis-Chorverband, den Landesverband oder an anderer, exponierter Stelle erbringen, das kulturelle Leben unseres Verbandes und unseres Landes nicht existenzfähig wäre.

Diese Aktivitäten sind an besondere Voraussetzungen gebunden, ohne die sie nicht ausgeführt werden können. Es muss daher immer wieder Menschen geben, die sich auf musikalischem oder organisatorischem Gebiet beispielgebend und vorbildhaft einbringen.

Ehrennadel für besondere Verdienste in Gold, Silber und Bronze

Der Chorverband Rheinland-Pfalz verleiht für ehrenamtlichen Einsatz und verdienstvolles Wirken um die Belange des Chorgesanges, die über den Rahmen eines Chorvereins hinausgehen, die „Ehrennadel für besondere Verdienste“ mit einer Besitz-Urkunde. Diese Auszeichnung wird auch an Chorleiter/innen im Chorverband Rheinland-Pfalz verliehen, die sich um unseren Verband verdient gemacht haben.

Die Ehrennadel kann jährlich höchstens an zehn Personen auf formlosen Antrag eines Kreis-Chorverbandes oder des Präsidiums verliehen werden (es ist jeweils nur ein Personenvorschlag pro Kreis-Chorverband möglich; Anregungen zur Auszeichnung der eigenen Person können nicht berücksichtigt werden). Einwandfreier Nachweis der Verdienste über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren sowie andauernde Aktivität zum Zeitpunkt der Auszeichnung sind erforderliche Voraussetzungen.

Anträge müssen bis zum 31.12. eines Jahres an die Geschäftsstelle gestellt werden, damit sie in der vor dem jährlichen Chorverbandstag stattfindenden Sitzung des Präsidiums beraten werden können. Das Gesamtpräsidium legt auch die Kategorie (Gold, Silber, Bronze) fest. Die Verleihung der Verdienstnadel erfolgt auf dem nach der Beschlussfassung folgenden Chorverbandstag des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.


PRO MEDIA-PREIS

Der Pro Media-Preis wird an Personen verliehen, die sich der öffentlichen Wahrnehmung des Chorsingens insbesondere durch herausragende Öffentlichkeitsarbeit verdient gemacht haben. 


ZELTER-PLAKETTE

http://www.chorverbaende.de/de/zelter-plakette/richtlinien.html

Formulare für das Ehrungswesen

Dokumenten-TypBeschreibung
Ehrungsantrag für Choraktive


Ehrungsantrag für Vorstands-/Leitungstätigkeit


Ehrungsantrag für Chorleiterinnen und Chorleiter


Ehrungsantrag für Vize-Chorleiterinnen und Vize-Chorleiter


Ehrungsantrag für Vereine


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