Anträge auf Verleihung der Zelter-Plakette

Wichtiger Hinweis:

Die Antragstellung erfolgt unter Zuhilfenahme einer Excel-Tabelle mit mehreren Reitern.

Antragsformular als Excel-Tabelle

Zur Erleicherung der Beantragung haben wir hier eine kleine Erläuterung zusammengestellt:

Anlässlich des mindestens 100-jährigen Bestehens können Chöre auf Antrag die Zelter- Plakette verliehen bekommen, die 1956 von dem damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss „als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben“ gestiftet wurde.

Weil es hier immer wieder zu Unklarheiten und den immer gleichen Fehlern kommt, haben wir Ihnen hier einmal alle wichtigen Punkte aufgelistet und ausführlich erläutert. Wir hoffen, dass der zugegebenermaßen etwas schwierige Antrag auf Verleihung der Zelter-Plakette damit etwas einfacher für Sie wird.

Bitte machen Sie nicht den Fehler zu glauben, dass Sie den Antrag „mal eben so“ stellen können. Aus Erfahrung können wir Ihnen sagen – das wird nichts. Denn wie Sie gleich sehen werden, ist das Antragsverfahren sehr umfangreich. Es lohnt sich also, sich rechtzeitig um die notwendigen Unterlagen zu kümmern. Viele Vereine haben im Zweiten Weltkrieg einen oft großen Teil ihrer Unterlagen verloren. Hier lohnt es sich in den meisten Fällen, insbesondere auf dem Dorf, bei noch lebenden älteren Menschen nachzufragen oder auch im Kreis-/Landesarchiv zu forschen. Da die allermeisten Chöre ihren 100. Geburtstag ja auch gebührend feiern wollen, lohnt sich der Aufwand in doppelter Hinsicht.

Chöre, die ihr 100-jähriges Bestehen feiern (oder bereits länger als 100 Jahre bestehen, die Zelter-Plakette aber noch nicht erhalten haben), können einen Antrag auf Verleihung stellen. Reichen Sie dazu bitte bis zum 30. Juni des Vorjahres (des Jubiläums) den Antrag ein.

Der BMCO schreibt dazu folgendes:

(Auszug aus der Webseite des BMCO)
Im Zuge der vom BMCO geplanten nächstjährigen Digitalisierung des allg. Antragswesens, das betrifft auch die Beantragung der Zelter-Plakette, haben wir bereits für dieses Jahr eine vereinfachte Version der Antragstellung entworfen.

Wir geben Ihnen im unten angefügten Antragsformular eine Arbeitshilfe im Arbeitsblatt „1-Antragstellung“ an die Hand, die Sie durch die Antragstellung führt.

Auf dem Arbeitsblatt „2-Antrag Ausdruck“ wird das offizielle Antragsformular automatisch generiert. Dieses Formular ist zum Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden vorgesehen.

Das Arbeitsblatt „3-Beschluss“ wird ausschließlich vom BMCO bearbeitet.

Die im Arbeitsblatt „1-Antragstellung“ abgefragten Eingaben sind für die Antragsprüfung und spätere Empfehlung notwendig. Bitte versuchen Sie, die Angaben so umfangreich wie möglich auszufüllen.

Sollten Sie mehr Zeilen benötigen als vorgesehen, fügen Sie diese gerne in das Formular ein.

Belege nummerieren Sie bitte und scannen Sie so ein, dass sie gut lesbar sind.

ES GILT FÜR DIE ANTRAGSSTELLENDEN VEREINE FOLGENDES PROZEDERE:

  1. Laden Sie sich den Antrag herunter und füllen Sie ihn dreimal sorgfältig aus. Alternativ einmal ausfüllen, zweimal kopieren und dreimal original unterschreiben.
  2. Fügen Sie alle Unterlagen bei, die auf dem Antrag aufgeführt sind und die für die Antragstellung gefordert sind:
    a. Genauer Nachweis des Gründungsjahres
    b. Kurze Chronik des Chors
    c. Auflistung aller Chorleiter mit den Jahreszahlen ihrer Tätigkeit
    d. Auflistung aller Vorstände mit den Jahreszahlen ihrer Tätigkeit
    e. Tätigkeitsbericht der vergangenen fünf Jahre (chronologisch aufgelistet)
    f. Verzeichnis der erarbeiteten Chorwerke (Repertoire), zusätzlich Konzertprogramme, Zeitungsberichte u. ä. aus den vergangenen fünf Jahren
    g. Bericht der Ortsbehörde (Gemeinde/Stadt) im Original über die künstlerische und volksbildende Tätigkeit des Chores
    h. Vereinsregisterauszug (sofern der Verein im Vereinsregister eingetragen ist)
  3. Tragen Sie alle Unterlagen sorgfältig zusammen und heften Sie diese am besten in einen Ordner.
  4. Beantragen Sie rechtzeitig bei Ihrer Ortsgemeinde oder der Stadt den Bericht der Ortsbehörde.
  5. Legen Sie den Antrag Ihrem zuständigen Kreis-Chorverband vor und lassen Sie ihn dort unterschreiben.
  6. Schicken Sie den Antrag bis zum 30. April des Vorjahres an die Geschäftsstelle des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.
  7. Haben Sie Geduld.

Erläuterungen:

Zu Punkt 2:

Die im Antrag aufgelisteten Unterlagen sind keine optionalen Unterlagen, sondern Pflichtunterlagen. Ohne Vorlage dieser Unterlagen wird Ihr Antrag nicht vom BMCO (Bundesverband Chor & Orchester e.V. ) bearbeitet.

Genauer Nachweis des Gründungsjahres:
Hier gelten Kopien der Niederschrift der Gründungsversammlung, Bilder von Vereinsfahnen oder andere Dokumente, aus denen das Gründungsjahr eindeutig hervorgeht.

Kurze Chronik:
Fassen Sie die wichtigsten Stationen der 100-jährigen Vereinsgeschichte zusammen. Bitte ruhig etwas ausführlich und nicht nur stichpunktartig. Sie müssen aber nicht Ihre komplette Vereinschronik vorlegen.

Auflistung aller Chorleiter/aller Vorstände:
Das ist sicherlich selbsterklärend.

Tätigkeitsbericht der vergangenen fünf Jahre:
Hier können Sie z. B. die Protokolle der Jahreshauptversammlungen einreichen, gerne auch mit Bildern ergänzt.

Verzeichnis der erarbeiteten Chorwerke:
Hier hilft ein gut geführtes Notenverzeichnis. Gerne können Sie auch markieren, welche Lieder Sie in den letzten fünf Jahren einstudiert und aufgeführt haben. Fügen Sie hier auch Konzertprogramme, Zeitungsbericht und ähnliche Dokumente bei.

Bericht der Ortsbehörde:
Siehe Erläuterung Punkt 4

Vereinsregisterauszug:
Diesen können Sie natürlich nur einreichen, wenn Ihr Verein im Vereinsregister eingetragen ist. Dann müssen sie ihn allerdings auch beifügen.

Zu Punkt 3:

Es erleichtert uns die Arbeit sehr wenn Sie uns die Unterlagen in einem Ordner geheftet einreichen – oder sie zumindest auf einen Heftstreifen heften. So ist außerdem sichergestellt, dass nichts verloren geht.
Schön wäre es auch, wenn Sie dabei die Reihenfolge (a–h) einhalten, damit wir nicht noch einmal umheften müssen und den Antrag zügig und einfach prüfen können.

Zu Punkt 4:

Bitte bedenken Sie, dass die meisten Bürgermeister einen solchen Bericht zum ersten Mal schreiben. Diese müssen sich da auch erst mal hineindenken und benötigen dazu etwas Zeit. Bitte fügen Sie dem Antrag unbedingt das Original bei.

Zu Punkt 6:

Senden Sie den Antrag und Ihre Unterlagen bitte ausschließlich an uns, nicht an den BMCO! Für die Vorprüfung Ihres Antrags ist der Chorverband Rheinland-Pfalz zuständig. Außerdem müssen wir Ihren Antrag ebenfalls befürworten und unterschreiben (siehe Antragsformular).
Da wir die Vorprüfung vornehmen, achten Sie bitte unbedingt auf das Einreichedatum April des Vorjahres!

Das Datum auf der Webseite des BMCO und auf dem Antrag gilt für Chöre, die keinem Verband angehören sowie für uns als Chorverband, dass wir bis zum 30. Juni alle Unterlagen eingereicht haben müssen.
Der BMCO hat hier ein für alle verbindliches Datum gesetzt.

Zu Punkt 7:

Die Anträge müssen spätestens am 30. Juni beim BMCO sein. Dort werden diese noch einmal geprüft – in den vergangenen Jahren hat es durch die Vorprüfung diesbezüglich jedoch noch nie Probleme gegeben.

Anschließend wird über die Anträge in einem Gremium (Empfehlungsausschuss) beraten. Wenn dieses Gremium den Antrag befürwortet, wird er dem Bundespräsidenten zur Verleihung vorgeschlagen. Und dann muss der Bundespräsident auch noch zustimmen.
Sie sehen … das dauert!

Der Empfehlungsausschuss tagt im Regelfall im Herbst des Vorjahres der beantragten Verleihung. Dann werden die Unterlagen weitergeleitet an Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes. Von dort geht es dann weiter ans Bundespräsidialamt. Und dann … dann kommt irgendwann die Nachricht, dass Sie die Zelter-Plakette verliehen bekommen. Dann ist es meist Dezember, mitunter sogar Januar. Und dann muss noch ein Termin gefunden werden, wann die Verleihung der Zelter-Plaketten auf Landesebene stattfinden kann und wer diese ausrichtet. Denn nur ein Chor erhält – stellvertretend für alle Chöre in Deutschland – die Plakette im Frühjahr des Jahres wirklich vom Bundespräsidenten überreicht. Alle anderen Chöre erhalten diese vom Kultusminister oder dem Kultur-Staatssekretär im Namen des Bundespräsidenten überreicht.
Das können Sie auch alles noch einmal hier nachlesen: http://bundesmusikverband.de/zelter-plakette/

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