HINWEIS: Die Anträge auf Verleihung der Zelterplakette müssen bis zum 30. April des Vorjahres beim Chorverband Rheinland-Pfalz eingereicht werden!
Die Frist 30.06. des Vorjahres ist eine interne Frist des BMCO – die Anträge müssen aber vorher vom Chorverband Rheinland-Pfalz geprüft werden! Daher gilt für unsere Mitgliedsvereine der 30.04.!
Anlässlich des mindestens 100-jährigen Bestehens können Chöre auf Antrag die Zelter- Plakette verliehen bekommen, die 1956 von dem damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss „als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben“ gestiftet wurde.
Die Antragstellung erfolgt unter Zuhilfenahme einer Excel-Tabelle mit mehreren Reitern.
Bitte machen Sie nicht den Fehler zu glauben, dass Sie den Antrag „mal eben so“ stellen können. Aus Erfahrung können wir Ihnen sagen – das wird nichts. Denn wie Sie gleich sehen werden, ist das Antragsverfahren sehr umfangreich. Es lohnt sich also, sich rechtzeitig um die notwendigen Unterlagen zu kümmern. Viele Vereine haben im Zweiten Weltkrieg einen oft großen Teil ihrer Unterlagen verloren. Hier lohnt es sich in den meisten Fällen, insbesondere auf dem Dorf, bei noch lebenden älteren Menschen nachzufragen oder auch im Kreis-/Landesarchiv zu forschen. Da die allermeisten Chöre ihren 100. Geburtstag ja auch gebührend feiern wollen, lohnt sich der Aufwand in doppelter Hinsicht.
Die aktuellsten Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier: