Kategorie: Chorverband

Sommerpause der Geschäftsstelle

Das Team der Geschäftsstelle macht Urlaub .

In der Zeit vom 25. Juli bis 5. August 2022 bleibt die Geschäftsstelle geschlossen.

In dieser Zeit können Ihre Anliegen nicht bearbeitet werden.

Wir freuen uns, ab dem 8. August 2022 wieder für Sie da zu sein.
Haben Sie eine schöne Sommerzeit und bleiben Sie gesund!

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AM 11. JUNI 2022 IST ES SOWEIT: CANDORO-FESTIVAL DES LEISTUNGSSINGENS IN OCHTENDUNG

Wir freuen uns, dass in diesem Jahr nach langer Pause endlich wieder ein Leistungssingen stattfindet.

Am 11. Juni 2022 stellen sich in der Kulturhalle in Ochtendung 9 Chöre der Jury.
Diese besteht aufgrund der neuen Regularien in diesem Jahr zum ersten Mal seit langer Zeit wieder ausschließlich aus „verbandsexternen“ Fachleuten, also Juroren, die keinem Gremium des Chorverbandes angehören.

Es sind dies:

Prof. André Schmidt (Vorsitz)
Alwin Michael Schronen
Dr. Jens Röth

Die beratende Funktion einer Jury-Supervisorin nimmt Waltraud Schmitt wahr.

Die Organisation vor Ort hat „Ars Musica“ Ochtendung übernommen. Wir bedanken uns schon an dieser Stelle ganz, ganz herzlich für die tolle Unterstützung!

Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei!

AuftrittsbereitschaftAuftrittszeitChorKategorie
10:4010:50Männerchor PlaidtMeisterchor
11:0011:10Gemischter Chor „Cäcilia“ Dreikirchen e. V.Konzertchor
11:2011:30MGV „Cäcilia“ Gackenbach 1899 e. V.Meisterchor
11:4011:50MGV „Zufriedenheit“ KausenMeisterchor
12:0012:10MGV „Frohsinn“ SteinefrenzMeisterchor
12:2012:30Männerchor HorbachLeistungschor
14:2014:30MGV „Eintracht“ Rosenheim 1893 e. V.Meisterchor
14:4014:50MGV „Germania“ 1883 Breitscheidt e. V.Meisterchor
15:0015:10Männerchor HorbachKonzertchor
15:2015:30Männerchor „Liederkranz“ BerodMeisterchor

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KEINE EINSCHRÄNKUNGEN IM CHORBETRIEB

Seit dem 3. April 2022 gelten für den Chorbetrieb grundsätzlich keine coronabedingten Beschränkungen mehr, weder für Proben noch für Auftritte.

Als Chorverband empfehlen wir nach wie vor die freiwillige Testung.

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Workshop „Dreistimmig im Gemischten Chor“

Samstag, 14. Mai 2022

Chor-Workshop:

3stimmig im gemischten Chor

Dozent: Volker Hempfling


Viele gemischte Chöre haben heute oft das Problem, dass sie zu wenige Männerstimmen haben, um 4-stimmige Literatur gut bewältigen zu können. Oft wird übersehen, dass es mittlerweile eine große Vielfalt an 3-stimmigen gemischten Chorwerken gibt, die qualitativ sehr gut sind und dabei natürlich auch toll klingen. Der Workshop mit Volker Hempfling möchte diese neue und unterhaltsame Literatur vorstellen. Beim praktischen Miteinander Singen werden die Workshop-Teilnehmer schnell erfahren, wie schön auch diese Chorsätze sind und klingen.

Volker Hempfling (*1944) studierte Kirchenmusik, Orchesterleitung, Orgel und Gesang in Herford und Köln. 1968 rief er die Kölner Kantorei ins Leben.

Von 1972 bis 1985 war er Domorganist und Kantor am Altenberger Dom und wirkte dort ferner von 1985 bis 1997 als Kirchenmusikdirektor und Leiter der Domkantorei. Von 1983 bis 1994 leitete er außerdem den Gürzenich-Chor Köln, 1985 wurde Volker Hempfling als Professor für Chorleitung an die Musikhochschule des Saarlandes berufen; 1993 in gleiche Position an die Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf. 

Neben seiner intensiven Chorarbeit ist er ein international gefragter Gastdirigent und Dozent und wirkt regelmäßig als Juror bei bedeutenden Chorwettbewerben.

Ort: Schulzentrum Lahnstein 
Realschule plus/Marion-Dönhoff-Gymnasium

Oberheckerweg 2-4, 56112 Lahnstein 
Datum: 14. Mai 2022  

Ablauf: 
09:30 Uhr: Anmeldung
10:00 Uhr: Workshop-Phase I
12:00 Uhr: Mittagessen
13:00 Uhr: Workshop-Phase II
14:30 Uhr: Kaffee
15:00 Uhr: Workshop-Phase III
16:00 Uhr: Ende

Teilnehmer: Engagierte Sänger/innen Chorleiter/innen  
Teilnahmegebühr: 20,00 Euro 
(incl. Getränke und Mittagessen)
 
Überweisung der Teilnahmegebühr: 
Westerwaldbank, 
IBAN DE42 5739 1800 0017 3011 01Kontoinhaber „CV Rheinland-Pfalz, Region I“
Betreff: Workshop Volker Hempfling

Anmeldeschluss: 22. April 2022 *)

Fragen / Anmeldungen: 

Raimund Schäfer, Bergstraße 11a, 56412 Ruppach-Goldhausen, 
Tel. 0173/7251086, 
Mail: raimund.schaefer@cvrlp.de.
Mario Siry, Vor der Kreuzwiese 14, 
56412 Großholbach, Tel. 02602-9994574, Fax: 03212-1129730, 
Mail: mario.siry@t-online.de.
*) mit der Anmeldung wird gem. DSGVO die Zustimmung zur Verwendung der personenbezogenen Daten bei Vorbereitung und Durchführung des Workshops und zur Nutzung von Bildaufnahmen erteilt Unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Verordnung ist die Teilnahme nur unter Beachtung der „2-G-Plus Regel“ – also entweder Geimpft oder Genesen und getestet. 
Volker Hempfling Photos (3 of 3) | Last.fm

Volker Hempfling

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#staywithukraine

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Aktuelle Corona-Bestimmungen für den Musikbereich ab 4.3.2022

UPDATE: Das Land Rheinland-Pfalz hat die 31. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die ab 4. März 2022 gilt.

Eine wichtige Änderung betrifft den Chorprobenbetrieb: Diese dürfen ab 4. März 2022 wieder unter 3G-Bedingungen stattfinden, der Zugang ist also für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen erlaubt.

Der Chorverband bleibt bei seiner Empfehlung, dass möglichst alle Teilnehmenden einer Chorprobe ungeachtet ihres Immunisierungsstatus‘ vor der Probe einen Test durchführen bzw. durchführen lassen.

Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz hat die Regelungen der aktualisierten CoBeLVO in einem Dokument zusammengefasst, das Sie hier zum Download finden. Wir bedanken uns sehr herzlich beim LMR, namentlich Geschäftsführer Etienne Emard und seinem Team, für diese aufwändige Arbeit.

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Weihnachtsurlaub Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist vom 24.12.2021 bis zum 2.1.2022 geschlossen.

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28. Corona-Verordnung RLP veröffentlicht

Die neue 28. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist veröffentlicht. Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz hat dankenswerterweise eine Zusammenfassung für den Musikbereich erstellt.

Über die Landesverordnung hinaus gehend, empfehlen wir nach wie vor, dass sich auch genesene und geimpfte Personen vor jeder Probe freiwillig testen („freiwilliges 2Gplus“)!

Die Regelungen dieser Verordnung sind immer von den Regelungen des bundesweiten Infektionsschutzgesetz abhängig, das weitere Einschränkungen gemäß der landesweiten Sieben- Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz vorgibt. Diesen täglich aktualisierten Wert finden Sie unter www.lua.rlp.de

1.  Musik im Gottesdienst

  • Für Musik im Gottesdienst müssen Schutzmaßnahmen eingehalten werden, die sich aus den Infektionsschutzkonzepten der Religions- oder Glaubensgemeinschaften ergeben (§ 6 Abs. 2, Satz 2)

2.  Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen

  • Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen wird geregelt über den „Hygieneplan für Schulen in Rheinland-Pfalz“ und dem „Leitfaden für musikpraktisches Arbeiten an der Schule“ (§ 14 Abs. 1, Satz 2)
  • Die Regelungen finden Sie hier: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/

3.  Außerschulischer Musikunterricht

  • Außerschulischer Musikunterricht ist im Innenbereich zulässig (§16 Abs. 5), wenn
    • Ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen (Kinder bis 3 Monate nach ihrem Vollendung ihres zwölften Lebensjahres und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können) sowie Minderjährige, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen. Letztere benötigen einen Testnachweis.
    • Es gilt die Maskenpflicht (soweit die Tätigkeit dies erlaubt). Die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird.
  • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 6 gilt 2Gplus
  • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 9 können weitere Schutzmaßnahmen zutreffen

4.  Veranstaltungen der professionellen Musik und Breiten- und Laienmusik/Amateurmusik

  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (§5 Abs. 1)
    • Ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen (Kinder bis 3 Monate nach ihrem Vollendung ihres zwölften Lebensjahres und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können) sowie Minderjährige, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen. Letztere benötigen einen Testnachweis.
    • Es gilt die Maskenpflicht, die entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken
    • Pflicht zur Kontakterfassung
    • Vorhalten eines Hygienekonzepts, dass die Einhaltungen der Vorgaben gewährleistet
    • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 6 gilt 2Gplus
    • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 9 können weitere Schutzmaßnahmen zutreffen
  • Veranstaltungen im Freien mit festen Sitzplätzen und Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets (§5 Abs. 2)
    • Ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen (Kinder bis 3 Monate nach ihrem Vollendung ihres zwölften Lebensjahres und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können) sowie Minderjährige, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen. Letztere benötigen einen Testnachweis.
    • Es gilt die Maskenpflicht, die entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken
    • Pflicht zur Kontakterfassung
    • Vorhalten eines Hygienekonzepts, dass die Einhaltungen der Vorgaben gewährleistet
    • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 6 gilt 2Gplus
    • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 9 können weitere Schutzmaßnahmen zutreffen
  • Veranstaltungen im Freien ohne feste Sitzplätze und ohne Einlasskontrolle (§5 Abs. 3)
    • Maskenpflicht in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann
  • Maskenpflicht entfällt beim Verzehr von Speisen und Getränken
    • Weitere Schutzmaßnahmen können durch die zuständige kommunale Verwaltung verordnet werden

5.  Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienmusik/Amateurmusik

  • Der Probenbetrieb ist im Innenraum zulässig, wenn
    • Ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen (Kinder bis 3 Monate nach ihrem Vollendung ihres zwölften Lebensjahres und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können) sowie Minderjährige, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen. Letztere benötigen einen Testnachweis.
    • Es gilt die Maskenpflicht (soweit die Tätigkeit dies erlaubt). Die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird.
    • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 6 gilt 2Gplus
    • Bei einer landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierung-Inzidenz von über 9 können weitere Schutzmaßnahmen zutreffen
  • Der Auftrittsbetrieb ist nach den Regelungen zu Veranstaltungen unter Punkt 4 dieses Infobriefs möglich.

6.  Erläuterungen zur Testpflicht

§ 3 Abs. 5 der CoBeLVO regelt folgende Vorgaben zur Testpflicht:

Es muss vorliegen

  • ein PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), der nicht älter ist 24 Stunden oder
    • ein PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der vor Betreten der Einrichtung in Anwesenheit einer von dem Betreiber der Einrichtung beauftragten Person von der Besucherin oder dem Besucher durchzuführen ist und vor nicht mehr als 24 Stunden durchgeführt wurde oder
    • eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde.

Die gesamte Verordnung finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ .

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CANDORO-Festival des Leistungssingens – JETZT ANMELDEN!

Am Wochenende 11./12. Juni 2022 findet in Ochtendung nach zweijähriger Corona-Abstinenz wieder unser CANDORO-Festival des Leistungssingens statt.

Hier können Chöre sich um die Titel „Leistungschor“, „Konzertchor“ und „Meisterchor“ des Chorverbandes Rheinland-Pfalz vor einer hochkarätigen Jury bewerben.

Alle Chöre, die in den Jahren 2020 und 2021 einen Titel nach Ablauf der Gültigkeit erneuert oder die nächsthöhere Leistungsstufe angestrebt hätten, können dies in 2022 tun und solange ihre Titel auch tragen.

Die Anmeldung zu den Leistungssingen erfolgt künftig ausschließlich über ein Online-Formular.

Die Richtlinien sind in den Punkten „Jurybesetzung“ und „Teilnehmergebühren“ geringfügig geändert worden :
Künftig wird die Jury ausschließlich aus Persönlichkeiten bestehen, die keinem Gremium des Chorverbandes Rheinland-Pfalz angehören; die Verbandschorleitung oder ein von ihr benanntes Mitglied des Musikrates ist beratend zur Teilnahme an den Jurybesprechungen berechtigt.

Die Teilnehmergebühren betragen nun pauschal 100,00 EUR für Mitgliedschöre des CV RLP, für Nicht-Mitglieder 150,00 EUR.

Alle Informationen zum Leistungssingen finden Sie unter

Leistungssingen im Chorverband Rheinland-Pfalz – Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. (cv-rlp.de)

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Ergebnisse „Best Virtual Choir“

Wir freuen uns, nach langer Zeit heute endlich die Ergebnisse des Wettbewerbs „Best Virtual Choir“ bekannt zu geben.
Die Jury – bestehend aus Carsten Gerlitz, Christoph Hiller und Astrid Vang-Pedersen – beurteilte die Chöre in den Kategorien „Musik“ und „Video“ mit jeweils 15 Punkten, maximal konnte also jeder Chor 30 Punkte erreichen.

Bei der Jury-Wertung gab es folgende Preisverteilung:

1. Preis:
Jugendchor „No Limits“ (Musikforum Kastellaun) – 28 Punkte

2. Preis
Frauenensemble Encantada – 27,67 Punkte

3. Preis
Chor Divertimento – 23,67 Punkte

Den Publikumspreis im Public Voting erhalten die Damen von

Singsations Westerwald

Wir gratulieren den Preisträgern und bedanken uns für das großartige Engagement beim Erstellen der Videos!

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