Schlagwort: Chorleiter

Linksammlung zu Corona-Hilfen

Sich im Dschungel der finanziellen Hilfen rund um Corona zurechtzufinden, ist schwierig.

Wir haben daher für Sie eine Liste mit wichtigen Links zusammengestellt, wo Sie erste Informationen oder weitere Beratung erhalten.

Rheinland-Pfalz

Übersicht über die Hilfen von Bund und Ländern gibt es in diesem PDF des Kulturbüros Rheinland-Pfalz:
https://kulturbuero-rlp.de/beratung/kulturberatung/

Telefonische Beratung gibt es beim Kulturbüro Rheinland-Pfalz:

Für das nördliche Rheinland-Pfalz (Nördlich der imaginären Linie „Trier-Mainz“):
Bartel Meyer
Tel. 0 26 21 / 6 23 15-32

Bundesweit über den BMCO

Neustart Amateurmusik
https://bundesmusikverband.de/neustart/

Voraussichtlich Ende Februar geht die BMCO-eigene Wissensplattform
https://frag-amu.de online. Hier werden die gesammelten Informationen, Erkenntnisse und Good-Practice-Beispiele aus dem seit November 2020 im Aufbau befindlichen Kompetenznetzwerks der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Fragen können auch jetzt schon unter mailto:info@frag-amu.de gestellt werden.

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Aktualisierte Informationen zu Corona

Finanzielle Folgen der Corona-Krise

Die Bundesregierung und die Landesregierung Rheinland-Pfalz haben Soforthilfen u. a. für Solo-Selbständige (worunter auch Chorleiter fallen können) zugesagt. Die entsprechenden Anträge finden Sie hier:
http://www.kultur-rlp.de/2020/03/29/corona-soforthilfe-rheinland-pfalz-die-dokumente-sind-online/

Darüber hinaus hat das Kulturbüro Rheinland-Pfalz eine Seite mit FAQs zusammengestellt, die Sie hier abrufen können:
http://www.kultur-rlp.de/corona/faq-corona/

Bei speziellen Fragen steht Ihnen Dr. Björn Rodday (E-Mail: rodday@kulturbuero-rlp.de) vom Kulturbüro Rheinland-Pfalz ebenfalls zur Verfügung.

Der Chorverband Rheinland-Pfalz empfiehlt den Vereinen auch weiterhin, mit den Chorleiter*innen nach einer einvernehmlichen Regelung für die Fortzahlung der Honorare zu suchen. Durch Gespräche auf Augenhöhe lässt sich da vieles regeln, wenn beide Seiten offen für Kompromisse sind.

Die Genehmigungen für Chor-Coachings und Fördermittelanträge behalten natürlich ihre Gültigkeit bis zum 31.12.2020. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir Genehmigungen nicht einfach ins Jahr 2021 übernehmen können – hier ist erneuter Antrag aufgrund des Haushaltsjahres leider notwendig.

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Zur Corona-Pandemie – Wichtige Informationen für Chöre und Chorleiter

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben den Alltag erreicht. Aufgrund der aktuellen Entwicklung sind selbstverständlich auch unsere Chorvereine, Vorstände und Chorleiter nun stark betroffen.

Vorweg: Die Situation ist kein Grund zur Panik oder Hysterie, aber so ernstzunehmen, dass alles getan werden muss, eine Ausbreitung einzudämmen. Hierbei geht es vor allem darum, dass jeder sich nicht nur der Verantwortung für seine eigene Gesundheit und die seiner Familie bewusst sein muss, sondern auch seiner Verantwortung für die gesamte Gesellschaft.

Aus dieser Verantwortung heraus hat das Präsidium des Chorverbandes sämtliche Veranstaltungen für das Jahr 2020 (betroffen sind hiervon insbesondere das CANDORO-Leistungssingen sowie das Festival Let’s Sing/ahcappella/Folklore) abgesagt. Der für den 28. März 2020 vorgesehene Chorverbandstag wurde zunächst auf September 2020 verschoben.

Der Chorverband steht eindeutig hinter den von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Diese Maßnahmen werden – das sollte inzwischen jedem klar sein – nicht aus hysterischen Motiven getroffen, sondern aus Verantwortung. Daher wünschen wir uns von unseren Mitgliedern, den Mitgliedsvereinen/-verbänden und Funktionären, insbesondere in den sozialen Netzwerken von Extremen Abstand zu nehmen und sowohl Hysterisierung als auch Verharmlosung zu vermeiden. Beides wird der Situation nicht gerecht. Dies gilt auch für die Verbreitung von „Fake News“. Verantwortungsbewusstsein ist gefragt!

Von uns als Landes-Chorverband erwarten unsere Mitgliedsvereine zu Recht Informationen über den Umgang mit der Situation im Hinblick auf Veranstaltungen und Chorproben.

Chorproben

Nach aktueller Gesetzeslage sind die Chorproben ab Mittwoch, 18.03.2020 bis auf weiteres auszusetzen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

Veranstaltungen

Durch den Erlass der Landesregierung Rheinland-Pfalz sind Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen untersagt. Davon dürften sämtliche Konzertveranstaltungen betroffen sein. Aktuelle Informationen der Landesregierung zur Corona-Krise finden Sie hier. Auch für den Fall, dass eine geplante Veranstaltung unter dieser Grenze liegt, gilt auch hier unsere Empfehlung analog zu den Chorproben.

Das RKI hat eine Checkliste zur Risikoabschätzung für Veranstaltungen herausgegeben. Diese finden Sie hier. Anhand dieser Liste können Vereine ihre Veranstaltung bewerten. Ansprechpartner vor Ort ist das jeweilige Gesundheitsamt. Dieses kann Veranstaltungen absagen. Vor der Absage zentraler Veranstaltung empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Gesundheitsamt.
ACHTUNG! Es gelten grundsätzlich – ungeachtet der Checkliste und der Empfehlungen des RKI – an erster Stelle die Regelungen des Bundeslandes, Kommunen und Gesundheitsämter!

Chorleiterhonorare

Es hat verständlicherweise vermehrt Anfragen sowohl von Chören als auch von Chorleitern*innen gegeben, wie im Falle von Proben- und Auftrittsabsagen bezüglich der Honorarzahlungen verfahren werden soll.
Dies hängt sowohl von den konkreten Beschäftigungsverhältnissen als auch von den individuellen vertraglichen Regelungen ab.
Da der überweigende Teil der Chorleiter*innen freiberuflich tätig ist, kann eine Einstellung der Honorarzahlung zu einer existentiellen Bedrohung führen.
Ungeachtet formaljuristischer Feinheiten: Eine Situation wie die aktuelle kann eine immense Belastungsprobe für das für die gemeinsame und in der Regel langfristig angelegt Zusammenarbeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Chor und Chorleiter*in werden, wenn es den Beteiligten nicht gelingt, eine adäquate gemeinsame Lösung zu finden und stattdessen gegenseitig auf formal möglicherweise begründeten Maximalforderungen bestanden wird. Denn keine der Vertragsparteien hat sich diese Situation gewünscht.
Daher empfehlen wir, zumindest die Probenhonorare weiterzuzahlen und gemeinsam für einen späteren Zeitpunkt Kompensationsmöglichkeiten zu suchen (etwa durch Probentage/Intensivproben).

Beim Deutschen Orchesterverband gibt es einen Leitfaden für freischaffende Künstler, der sich auch mit Honorarfragen befasst.

Finanzielle Folgen/Notfallfonds/Umfrage des Deutschen Musikrates

Der Deutsche Kulturrat fordert einen Notfallfonds für Künstlerinnen und Künstler vor dem Hintergrund der finanziellen Folgen der Krise für Kulturveranstalter.
Um diese Forderung angemessen untermauern zu können, hat der Deutsche Musikrat eine Umfrage initiiert.
Wir bitten alle betroffenen Chorvereine und Chorleiter*innen darum, sich an dieser Umfrage zu beteiligen.
Zur Umfrage gelangen Sie hier.

Allgemeine Informationen

Aktuelle Informationen zur Risikolage und empfohlenen Maßnahmen veröffentlicht laufend das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Webseite. Diese finden Sie hier.

Informationen der Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Corona-Krise finden Sie hier.

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Chorleiterausbildung in der Region 3 – Einführungsseminar und Grundlehrgang in Hattgenstein

Die Region 3 führt in diesem Jahr ein Einführungsseminar und einen Grundlehrgang entsprechend Stufe 1 der Chorleiter-Ausbildungspyramide durch.

Beginn: Samstag, 17.März 2018, 10:00 Uhr
Ort:
 Dorfgemeinschaftshaus, Bergstraße 14, 55767 Hattgenstein

Dozent: Gerd Sackenheim (Regionalchorleiter Region 3)


Inhalt des Einführungsseminars

– Notenschlüssel (Violin- und Bassschlüssel)
– Noten – und Pausenwerte (Ganze bis Sechzehntel)
– Aufbau der Tonleiter (nur in Dur)

Seminardauer: insgesamt 16-20 Schulstunden

 

Inhalt des Grundlehrgangs

Elementare Musiklehre
– Notenschlüssel (Violin- und Baßschlüssel)
– Notenlehre (große Oktave, kleine Oktave, eingestrichene Oktave,
– zweigestrichene Oktave) (Stimmumfang von C bis c³)
– Noten- und Pausenwerte (Ganze bis Sechzehntel und Triolen)
– Intervalle (Prime bis Oktave)
– Taktarten (Volltakt, Auftakt, Taktwechsel)

Dirigieren und Chorpraxis
– Taktfiguren: 1er, 2er, 3er, 4er
– Vorbereitungsschlag
– Einsatz
– Abschlag
– Fermate
Grundlagen der Stimm- und Gehörbildung
Tonangabe (Klavier, chromatische Stimmpfeife C-C oder Stimmgabel)

 

Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der Region 3 mit Unterschrift des Seminarleiters,  die zur Teilnahme an der Stufe 2 („Geprüfter Vizechorleiter“) der Chorleiterausbildung im CV RLP berechtigt.

Mindesteilnehmerzahl:
12 – 15 Personen

Lehrgangsgebühr:
50,00€

Bankkonto:
Konto der Region 3 im CV Rheinland-Pfalz
Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG
IBAN: DE12560900000006555138

Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihren Namen und den Verwendungszweck „Chorleiterausbildung Stufe 1“ an.

Anmeldung bei:        
Gerd Sackenheim, gerd.sackenheim@cv-rlp.de
Bergstrasse 9, 66887 Rutsweiler, Tel: 06381/40663 oder 0151/50430302

 

 

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Neue Ehrungsformulare online

Aufgrund des Austritts aus dem DCV werden die Ehrungen zukünftig alle durch den Chorverband Rheinland-Pfalz übernommen.

Dafür haben wir neue Ehrungsformulare erstellt, die Sie ab sofort unter https://www.cv-rlp.de/ehrungswesen/ zum Download finden. Alle Formulare sind als am PC ausfüllbare PDF-Dateien gestaltet.

Vereine reichen die ausgefüllten Formulare bitte wie bisher auch bei ihrem zuständigen Kreis-Chorverband ein.

Beitragsbild: Formularvorschau; (c) Chorverband Rheinland-Pfalz

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