Die Chor-Coachings sind ein elementarer Bestandteil des Bildungsangebotes des Chorverbandes und sollen gezielt der Aus– und Weiterbildung der Sängerinnen und Sänger, aber auch der Chorleiterinnen und Chorleiter dienen. Die Chöre können nach ihrem Ermessen und an die individuellen Chorbedürfnisse angepasste Coachings planen, beantragen und durchführen.
Das Coaching steht allen Mitgliedschören offen. Diese können pro Jahr Förderung für mindestens 3 bis maximal 12 Stunden Coaching beantragen. Ein Anspruch auf die Förderung des vollen, beantragten Stundenumfangs besteht jedoch nicht.
Die Dozenten für die Coachings sind aus der vom Chorverband zur Verfügung gestellten Dozentenliste auszuwählen. Sollte hier kein passender Dozent gefunden werden, kann der beantragende Chor nach Absprache mit den Coaching-Beauftragten des Musikrates einen Dozenten seiner Wahl bestimmen. Dies muss unbedingt vor der Antragstellung erfolgen. Der eigene Chorleiter darf grundsätzlich nicht als Coach eingesetzt werden (Ausnahme: bei Coaching-Maßnahmen im Jahr 2021).
Gefördert werden die Coachings mit maximal 75 Prozent der Honorarkosten (Reisekosten sind nicht förderfähig), aber maximal 50 EUR / Zeitstunde Bildungsarbeit, die von dem Dozenten aktiv begleitet wird. Jede Maßnahme muss mindestens drei Zeitstunden umfassen, d.h. bei 12 genehmigten Stunden können daraus max. vier Teilmaßnahmen gebildet werden. Beachten Sie: Maßnahmen mit einer Dauer von unter 3 Zeitstunden werden nicht anerkannt!
Zusammen mit dem Antrag ist der Vertrag / sind die Verträge mit dem / den Dozenten einzureichen. Dazu ist das hier verlinkte Vertragsmuster zu verwenden:
(Bitte beachten Sie, dass der Download der PDF durch Anklicken des Links bei einigen Browsern gleich beginnt. Sollten Sie das Gefühl haben, es tut sich nichts, schauen Sie bitte in Ihrem Downloadverzeichnis nach.)
Bei Fragen hilft Ihnen gern die Geschäftsstelle weiter.
Eine starre Antragsfrist wie in den vergangenen Jahren wird es bis auf Weiteres NICHT geben.
WICHTIGE ANMERKUNGEN:
Beantragen Sie die Maßnahmen bitte über die Online-Formulare:
Coaching-Antrag für 2022: https://www.cv-rlp.de/chor-coaching-2022
Coaching-Antrag für 2023: https://www.cv-rlp.de/chor-coaching-2023
Laden Sie bitte die unterschriebenen Dozentenverträge an den entsprechenden Stellen im Online-Formular hoch!
Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungs-Email mit einer angehängten PDF. Diese PDF bitte unterschreiben und per Mail an geschaeftsstelle@cvrlp.de senden.
Hinweise zur Abrechnung: War es früher vorgeschrieben, dass die Nachweise innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der (jeweiligen) Maßnahme(n) vorliegen müssen, gilt nun, dass die Maßnahmen erst am 15. Dezember (im Jahr der Antragstellung) abgerechnet sein müssen. Das bedeutet, dass Sie spätestens bis zum 15. Dezember – besser allerdings vorher – alle Unterlagen vollständig an uns geschickt haben müssen:
– Bericht(e) des Chorleiters, aus dem die Stundenzahl jeweils hervorgehen muss
– Zahlungsnachweise an den Dozenten
– Zahlungsbeleg(e), aus denen hervorgeht, dass der/die Dozent(en) ihr Geld erhalten haben.
Dies gilt auch weiterhin für jede einzelne Maßnahme, das heißt:
3 Maßnahmen = 3 Berichte, 3 Rechnungen, 3 Zahlungsbelege.
Das bedeutet jedoch auch, dass es nur eine Auszahlung pro Jahr geben wird, und diese findet Ende Dezember statt.
Das bedeutet ebenfalls, dass wir an fehlende Unterlagen in Zukunft nicht mehr erinnern können, denn dazu wird vermutlich das Zeitfenster dann einfach zu knapp sein.
Es wird stattdessen Anfang/Mitte November eine allgemeine Erinnerung per E-Mail an die Chöre geben, die ihre(n) Nachweis(e) nicht erbracht haben.