Wie melden wir unsere Veranstaltung richtig der GEMA?
Ab sofort sind Meldungen von Veranstaltungen nur noch über das GEMA-Online-Portal zulässig. Durch die aktuell gültige Lizenzierungsvereinbarung sind Meldungen über PDF-Formulare NICHT mehr möglich.
Sämtliche Veranstaltungen müssen spätestens 21 Tage nach Stattfinden gemeldet werden.
Für Chorkonzerte übernimmt der Chorverband Rheinland-Pfalz die GEMA-Kosten, sofern die Meldung fristgerecht und vollständig erfolgt. Die Lizenzierungsgebühren für alle anderen Veranstaltungen werden Chorvereinigungen direkt in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für verspätet oder unvollständig angemeldete Konzerte.
Weitere Informationen finden Sie hier:


