26. Corona-Bekämpfungsverordnung (gültig ab 12.09.2021)

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat eine neue Verordnung zur Bekämpfung der Ausbereitung des Corona-Virus veröffentlicht.

Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz (dem wir für diese Arbeit herzlich danken möchten) hat die Regelungen für den Bereich der Musik zusammengefasst; diese Zusammenfassung finden Sie hier:

26. CoBeLVO RLP – Zusammenfassung der Regelungen für die Musik

Die vollständige Landesverordnung finden Sie hier:

26. CoBeLVO RLP – vollständiger offizieller Verordnungstext

In eigener Sache:
Vermehrt wurden wir gefragt, warum der CV RLP auch von den geimpften/genesenen Chormitgliedern einen Test vor der Chorprobe „verlange“.

Dazu stellen wir klar:
Wir fordern dies nicht. Wir empfehlen es nur. Nach wie vor sind ausschließlich die Regelungen und Anforderungen der amtlichen Verordnungen verbindlich.
Dennoch: Auch wenn es nirgendwo eine 100prozentige Sicherheit gibt und geben kann, halten wir unsere Empfehlung in Anbetracht der sich weiterentwickelnden Forschungslage für gerechtfertigt. Der Aufwand ist außerdem gering. Daher bleiben wir dabei. Jeder geimpfte und genesene Choraktive ist völlig frei in seiner Entscheidung, ob er dieser Empfehlung folgt.

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