Ab dem 24. Juni 2020 sind auch Chor-Auftritte wieder erlaubt

Durch die 10. CoBeLVO, die am 24. Juni 2020 in Kraft tritt, sind Chor-Auftritte wieder erlaubt – wenn auch mit folgenden Einschränkungen:
„Tätigkeiten, die wegen besonderer körperlicher Anstrengung zu verstärktem Aerosolausstoß führen (beispielsweise Chorgesang oder Blasmusik)“ sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden“ mit 3 Meter Abstand zwischen den Musiker*Innen bzw. Sänger*innen.

Im dazugehörigen Hygienekonzept wird zudem der Passus „Die Probe soll nicht länger als 30 Minuten je Gruppe dauern.“ (1 d) gestrichen, sodass es keine zeitliche Einschränkungen mehr gibt.

In der kommenden SiLa (eigentlich schon in der Korrekturphase) werden wir die aktuelle Hygieneverordnung veröffentlichen und die Erläuterungen anpassen.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.cv-rlp.de/chor-auftritte-sind-wieder-erlaubt/