© Corinna Simmerkuß, CVRLP
Mit der 22. CoBeLVO, die ab dem 2. Juni bis zum 20. Juni 2021 gilt, gibt es endlich auch Lockerungen für Chöre.
Wir haben in der oben gezeigten Grafik alle wichtigen Informationen. Wichtigste Änderung: Geimpfte und genesene Personen werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mehr mitgezählt, sprich: sie kommen zu …







