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Struktur des Verbandes

Organisationsstruktur

Der Chorverband Rheinland-Pfalz berät und betreut die ihm angeschlossenen Vereine und ihre Chöre durch Tagungen, Seminare und Veröffentlichungen in musikfachlicher, organisatorischer und aufgabenrechtlicher Hinsicht.

Als Dachverband einer Laienmusikbewegung widmet er sich im besonderen der Pflege weltlicher und geistlicher Chormusik aller Stilepochen. Er fördert das Konzertwesen und die musikalisch gestaltete Geselligkeit. Eine Aufgabe von besonderem kulturellen Rang sieht er im Erhalt des volkstümlichen Singens in bodenständigen und regionaltypischen Formen.

Die Pflege unserer Musikkultur kann sich aber nicht mit dem Erhalt des Bestehenden begnügen. Sie ist vielmehr ein lebendiger Prozess, in dem das Vorhandene immer wieder neu gefasst, formal verwandelt und durch sprachliche wie kompositorische Neuschöpfungen kreativ ergänzt wird.

Der Chorverband Rheinland-Pfalz bildete bisher in über 35 zweijährigen Wochenend-Seminaren Chorleiterinnen und Chorleiter aus. Die Ausbildung basiert auf der sog. „Ausbildungspyramide“, deren zweite und dritte Stufe mit einer Prüfung abschließen. Darüber hinaus wurden in der dritten Ebene zwei zusätzliche Fortbildungsseminar eingeführt, die mit dem Abschluss „Qualifizierter Kinder- und Jugendchor-Chorleiter“ oder „Qualifizierter Pop-, Jazz-, Gospelchor-Chorleiter“ schließen. Auf diese Weise leistet der Chorverband einen entscheidenden Beitrag zum Fortbestehen chorischen Musizierens in unserem Land. Nahezu die Hälfte der 900 tätigen Chorleiter/innen in unserem Verband wurde so ausgebildet und zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe befähigt.

Der Leistungseinordnung und Leistungsbewertung der Chöre dienen Leistungssingen auf verschiedenen Stufen: Die erste Stufe stellen die Leistungschor-Leistungssingen dar. Chöre, die sich hierbei qualifizieren, können sich am Konzertchor-Leistungssingen beteiligen. Mit erfolgreicher Teilnahme haben sie sich für das Meisterchor-Singen qualifiziert und dürfen sich für drei Jahre „Konzertchor des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V.“ nennen. Die dritte und höchste Stufe des Verbands-Leistungssingens ist als „Meisterchor-Singen“ bekannt. Chöre, die sich hierbei qualifizieren, dürfen als Zeichen ihrer Qualität während der folgenden fünf Jahre die Zusatzbezeichnung „Meisterchor des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V.“ führen.Über die Teilnahme an den einzelnen Stufen erhalten die Chöre einen Wertungsbogen und eine Urkunde. Eine Leistungsbesprechung durch die Wertungsrichter dient der Aufbauarbeit und der Leistungsverbesserung. Die Durchführung aller drei Leistungssingen findet an einem Wochenende im Mai oder Juni statt.

Sänger/innen, Chorleiter/innen oder die Vereine selbst erhalten bei Jubiläen Ehrennadeln und/oder Urkunden des Chorverbandes Rheinland-Pfalz. Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit einem jährlichen Zuschuss die musikalischen Aktivitäten unseres Verbandes.

Die dem Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. angehörenden Vereine genießen eine ganze Reihe weiterer Vergünstigungen:

Im Jahresbeitrag ist eine Haftpflicht-Versicherung für alle satzungsgemäßen Vereinsveranstaltungen (bis max. 2000 Zuschauer), eine Unfall- sowie eine Rechtschutzversicherung eingeschlossen.

Die Mitgliedsvereine (Erwachsenen-Chöre) zahlen jährlich pro SängerIn 1,30 Euro GEMA-Gebührenanteil.

  • Jeder Chor kann so viele chorische Veranstaltungen durchführen, wie er möchte. Der Vertrag legt keine Zahl fest, über die hinaus etwa Zusatzzahlungen geleistet werden müssen.
    Nur bei Veranstaltungen mit anschließendem geselligen Teil, bei denen der gesellige Teil durch Musiker, CD, Schallplatten, o. ä. durchgeführt wird, wird eine zusätzliche Gebühr durch die GEMA vom durchführenden Verein erhoben.
  • Alle Konzerte und Veranstaltungen sind meldepflichtig, dies gilt sowohl für Chorveranstaltungen als auch für gesellige Veranstaltungen

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Chorverwaltung

Auf diesen Seiten finden Sie alle Dokumente zum herunterladen, die bei der Chorverwaltung benötigt werden, z.B. für die GEMA, die Bestandserhebung, etc.

Chorverwaltung

Dokumenten-TypBeschreibung
pdficon_largeAntrag auf Mitgliedschaft (früher: Anmeldung eines Chores)

pdficon_largeGEMA-Anmeldungen für Chorveranstaltungen/sonstige Veranstaltungen (incl. gesellige Veranstaltungen)
Achtung: Neues Formular gültig ab 01.01.2018 Alte Formulare werden nicht mehr angenommen.
pdficon_largeGEMA-Gesamtvertrag ab 01.01.2018

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Ehrungswesen

Auf dieser Seite finden Sie alle Dokumente zum Herunterladen, die Sie im Ehrungswesen benötigen.

Bitte beachten Sie:
Personenbezogene Ehrungen sind seit 01.11.2019 ausschließlich online über IntelliVerband zu beantragen. Die dazu notwendigen Zugangsdaten liegen jedem Mitgliedsverein/jeder Mitgliedsorganisation vor.

In Ausnahmefällen kann Ihr Kreis-Chorverband dies für Sie übernehmen, sofern dieser diese Leistung anbietet. Verwenden Sie dann die unten hinterlegten PDF-Formulare.

Anträge auf Vereins-/Chorehrungen sind ausschließlich über das entsprechende Formular zu beantragen, das ausgefüllt an den zuständigen Kreis-Chorverband geschickt werden muss.

Alle Anträge müssen 8 Wochen vor dem Ehrungstermin gestellt werden!

Wir bitten um Verständnis, dass Ehrungen persönlich durch den Präsidenten des Chorverbandes Rheinland-Pfalz oder ein anderes Präsidiumsmitglied nur im Rahmen von Feierlichkeiten zu echten Chor-/Vereinsjubiläen ab 75 Jahre vorgenommen werden!

Ehrungswesen im Chorverband Rheinland-Pfalz

Erläuternde Informationen zum Ehrungswesen

Das Ehrungswesen wird von unserer Verwaltungsmitarbeiterin Beatrix Kras geführt.  Die Ehrungsmaterialien werden grundsätzlich an den für den antragsteilenden Verein zuständigen Kreis-Chorverband geschickt. Sollte dies anders gewünscht sein, muss dies im Ehrungsantrag ausdrücklich vermerkt und durch den Kreis-Sachbearbeiter bestätigt sein. 

Achten Sie bei der Antragstellung auf korrekte Schreibweise der Namen. Bitte prüfen Sie die Urkunden unmittelbar bei Eingang auf eventuelle Schreibfehler. 

Wir sind immer sehr bemüht, eine für eine zügige Abwicklung der Ehrungsanträge zu sorgen. 


Allgemeine Bestimmungen

Alle Ehrungen und Auszeichnungen können nur auf besonderen Antrag durchgeführt werden. Soweit in den Ausführungsbestimmungen keine anderweitigen Hinweise enthalten sind, sind die entsprechenden Anträge generell über die zuständigen (Kreis-)Chorverbände an die Geschäftsstelle des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu richten. Dort können auch evtl. notwendige Antragsformulare angefordert werden – oder Sie laden sich diese oben auf dieser SEite herunter. Diese Ehrungsordnung regelt, dass personenbezogene Ehrungen durch die Repräsentanten der Chorverbände, des Präsidiums, des erweiterten Vorstandes oder des Musikrates vorgenommen werden.

Chor- bzw. vereinsbezogene Ehrungen sind durch die Repräsentanten des Vorstandes des Chorverbandes Rheinland-Pfalz vorzunehmen. Die Ehrung von fördernden Mitgliedern für langjährige Treue verbleibt in der Kompetenz der einzelnen Chöre. Ergänzende Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.

Vorschläge zur Würdigung einer Person mit einer staatlichen Auszeichnung sind an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier zu richten.


Ehrung für Chöre/Chorvereine

Nur 25-, 50-, 75-, 100-, 125,- 150-,175- und 200-jährige Bestehensfeiern sind als echte Jubiläen anzusehen. Hier überreicht der Chorverband Rheinland-Pfalz eine Urkunde.

Für echte Jubiläen ab 100 Jahre gewährt der Chorverband Rheinland Pfalz eine Notenspende. Anspruch auf diese Notenspende besteht nur bis zum 31.12. des Jahres, in dem das Chorjubiläum stattfindet.

Kinderchöre und Jugendchöre erhalten bei 10-, 15- und 20-jährigem Bestehen eine Urkunde des Chorverbandes Rheinland-Pfalz. Bestehen sie länger, unterliegen sie der Ehrungsordnung der Erwachsenenchöre.


Ehrung für langjährige Vorstandsmitglieder

Mitglieder, die in einem Verein, einem Kreis-Chorverband oder im Chorverband mehr als 25, 40 Jahre oder 50 Jahre ein Vorstandsamt versehen haben, erhalten dafür eine Urkunde des Chorverbandes Rheinland-Pfalz. Parallel in einem der Gremien erbrachte Tätigkeiten werden zeitlich nicht addiert, sondern es muss sich im zeitlichen Ablauf die entsprechende Anzahl von Jahren ergeben.


Ehrungen für langjährige Choraktive

a. Ehrungen für Choraktive bis einschliesslich 26 Jahre

5 Jahre (Urkunde)
10 Jahre (Urkunde)
15 Jahre (Urkunde)
20 Jahre (Urkunde)

b. Ehrungen für Choraktive ab 27 Jahre

25 Jahre (bronzene Ehrennadel)
40 Jahre (silberne Ehrennadel)
50 Jahre (Urkunde und goldene Ehrennadel)
60 Jahre (Urkunde und goldene Ehrennadel mit Jahreszahl)
65 Jahre (Urkunde „Ehrenbrief“)
70 Jahre (Urkunde und goldene Ehrennadel mit Jahreszahl)
75 und 80 Jahre (Urkunde)


Ehrungen für Vize-Chorleiter/innen

Vize-Chorleiter/innen, die eine 25-, 40-, 50- oder 60-jährige Tätigkeit nachweisen können, erhalten eine Urkunde des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.V. 


Ehrungen für Chorleiter/innen

Chorleiter/innen die eine 25-, 40-, 50 oder 60-jährige Tätigkeit nachweisen können, erhalten eine Urkunde und eine Nadel des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.


Ehrennadel für besondere Verdienste

Die dem Chorverband Rheinland-Pfalz angeschlossenen Gesangvereine, Chöre, Musik- und Tanzgruppen sind zwar hauptsächlich, aber nicht ausschließlich auf musikalischem Gebiet tätig. Auf vielfältige Weise treten sie an mehr als 1.000 Vereinsorten unseres Landes im allgemeinen kulturellen Leben der Gesellschaft auf und erfüllen darüber hinaus eine nicht zu unterschätzende soziale, gemeinnützige und gesundheitsfördernde Aufgabe. Die Chöre und Vereine führen Menschen zu gemeinsamen Erlebnissen und zum Gedankenaustausch zusammen. Kinder und Jugendliche erfahren, wie bereits ihre Eltern und Großeltern, gesellschaftliche Kompetenz, kommunikative Kraft beim gemeinsamen Musizieren, Rücksichtnahme und Anerkennung im Zusammenwirken mit Gleichgesinnten. Darüber hinaus engagieren sich viele Einzelpersonen über das übliche Maß hinaus. Es sind oft diejenigen, die hinter den Kulissen wirken und ohne deren – meist ehrenamtlichen – Einsatz, den sie für den Verein, den Kreis-Chorverband, den Landesverband oder an anderer, exponierter Stelle erbringen, das kulturelle Leben unseres Verbandes und unseres Landes nicht existenzfähig wäre.

Diese Aktivitäten sind an besondere Voraussetzungen gebunden, ohne die sie nicht ausgeführt werden können. Es muss daher immer wieder Menschen geben, die sich auf musikalischem oder organisatorischem Gebiet beispielgebend und vorbildhaft einbringen.

Ehrennadel für besondere Verdienste in Gold, Silber und Bronze

Der Chorverband Rheinland-Pfalz verleiht für ehrenamtlichen Einsatz und verdienstvolles Wirken um die Belange des Chorgesanges, die über den Rahmen eines Chorvereins hinausgehen, die „Ehrennadel für besondere Verdienste“ mit einer Besitz-Urkunde. Diese Auszeichnung wird auch an Chorleiter/innen im Chorverband Rheinland-Pfalz verliehen, die sich um unseren Verband verdient gemacht haben.

Die Ehrennadel kann jährlich höchstens an zehn Personen auf formlosen Antrag eines Kreis-Chorverbandes oder des Präsidiums verliehen werden (es ist jeweils nur ein Personenvorschlag pro Kreis-Chorverband möglich; Anregungen zur Auszeichnung der eigenen Person können nicht berücksichtigt werden). Einwandfreier Nachweis der Verdienste über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren sowie andauernde Aktivität zum Zeitpunkt der Auszeichnung sind erforderliche Voraussetzungen.

Anträge müssen bis zum 31.12. eines Jahres an die Geschäftsstelle gestellt werden, damit sie in der vor dem jährlichen Chorverbandstag stattfindenden Sitzung des Präsidiums beraten werden können. Das Gesamtpräsidium legt auch die Kategorie (Gold, Silber, Bronze) fest. Die Verleihung der Verdienstnadel erfolgt auf dem nach der Beschlussfassung folgenden Chorverbandstag des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.


PRO MEDIA-PREIS

Der Pro Media-Preis wird an Personen verliehen, die sich der öffentlichen Wahrnehmung des Chorsingens insbesondere durch herausragende Öffentlichkeitsarbeit verdient gemacht haben. 


ZELTER-PLAKETTE

http://www.chorverbaende.de/de/zelter-plakette/richtlinien.html

Formulare für das Ehrungswesen

Dokumenten-TypBeschreibung
Ehrungsantrag für Choraktive


Ehrungsantrag für Vorstands-/Leitungstätigkeit


Ehrungsantrag für Chorleiterinnen und Chorleiter


Ehrungsantrag für Vize-Chorleiterinnen und Vize-Chorleiter


Ehrungsantrag für Vereine


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Der Verband

Über den Chorverband Rheinland-Pfalz e.V.

Der Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. ist eine überkonfessionelle und parteipolitisch unabhängige Landesorganisation der modernen Chorbewegung. Er bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und zur Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz.
Der Chorverband Rheinland-Pfalz fördert die Bemühungen um die Bewahrung der deutschen Einheit in Frieden und Freiheit. Er tritt ein für die Menschenrechte und die Wahrung der kulturellen Selbstbestimmung. Alle Menschen, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen, können sich unserem Landesverband singend oder fördernd anschließen.

Gesang als Phänomen menschlicher Äußerungen bestimmt musikalisch wie sozial die Kulturgeschichte vieler Völker. Die deutsche Gesangskultur ist inhaltlich und formal besonders reichhaltig. Sie ist weltweit anerkannt und beispielgebend verbreitet.

Zu den Leitmotiven gehört: Vertiefung des Bewusstseins um die internationale Musikkultur in Vergangenheit und Gegenwart, durch Begegnung mit den Werken großer Komponisten und eine aktive Mitgestaltung des zeitgenössischen Musiklebens.

Volkstümliches Singen und Musizieren erleben seit einigen Jahren eine medienwirksame und kommerzielle Hochkonjunktur. Die Laienchöre nehmen diese Entwicklung jedoch mit Skepsis zur Kenntnis. Sie orientieren sich eher am Kulturprogramm des Deutschen Chorverbandes, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, den Chorgesang im Laienbereich zu fördern und zu pflegen und dessen Stellenwert in angemessener Weise zu erhalten. Damit leistet er einen kulturpolitischen Beitrag, den es auf den verschiedenen Ebenen umzusetzen gilt, um gesellschafts- bezogen und völkerverbindend wirksam zu werden.

Chöre leisten einen Beitrag zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit und schaffen Möglichkeiten für Begegnungen zwischen allen Gesellschaftsschichten, Bevölkerungsgruppen und Altersstufen, sind offen für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger und pflegen Kontakte zu deren eigenständigen Chor- und Kulturgruppen.

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Impressum

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vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand
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Karl Wolff (Präsident), Birnbach
Christel Bieger (Vizepräsidentin), Ingelheim
Tobias Hellmann (Vizepräsident), Siegen
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Schutzrechtverletzung:

Hinweis:
Auf dieser Webseite werden auch Bilder veröffentlicht. Der Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. bemüht sich, dabei keine Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Gemäß §22 Satz 1 KUG darf jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden dürfen.

Es gibt jedoch Ausnahmen:
§ 23 KUG zählt Ausnahmen auf:

  • (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Die Bilder, die der Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. verwendet, werden im allgemeinen bei Veranstaltung von Chören oder des Chorverbandes selbst gemacht. Wir gehen davon aus, dass niemand der dort Teilnehmenden etwas dagegen hat, dass Bilder von ihm gemacht und evtl. veröffentlicht werden. Sollte dies jedoch der Fall sein, bitten wir darum, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen, damit das/die betroffene/n Bild/er entfernt werden können.

Rechtswirksamkeit:
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