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Aktualisierte Informationen zu Corona

Finanzielle Folgen der Corona-Krise

Die Bundesregierung und die Landesregierung Rheinland-Pfalz haben Soforthilfen u. a. für Solo-Selbständige (worunter auch Chorleiter fallen können) zugesagt. Die entsprechenden Anträge finden Sie hier:
http://www.kultur-rlp.de/2020/03/29/corona-soforthilfe-rheinland-pfalz-die-dokumente-sind-online/

Darüber hinaus hat das Kulturbüro Rheinland-Pfalz eine Seite mit FAQs zusammengestellt, die Sie hier abrufen können:
http://www.kultur-rlp.de/corona/faq-corona/

Bei speziellen Fragen steht Ihnen Dr. Björn Rodday (E-Mail: rodday@kulturbuero-rlp.de) vom Kulturbüro Rheinland-Pfalz ebenfalls zur Verfügung.

Der Chorverband Rheinland-Pfalz empfiehlt den Vereinen auch weiterhin, mit den Chorleiter*innen nach einer einvernehmlichen Regelung für die Fortzahlung der Honorare zu suchen. Durch Gespräche auf Augenhöhe lässt sich da vieles regeln, wenn beide Seiten offen für Kompromisse sind.

Die Genehmigungen für Chor-Coachings und Fördermittelanträge behalten natürlich ihre Gültigkeit bis zum 31.12.2020. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir Genehmigungen nicht einfach ins Jahr 2021 übernehmen können – hier ist erneuter Antrag aufgrund des Haushaltsjahres leider notwendig.

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Zur Corona-Pandemie – Wichtige Informationen für Chöre und Chorleiter

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben den Alltag erreicht. Aufgrund der aktuellen Entwicklung sind selbstverständlich auch unsere Chorvereine, Vorstände und Chorleiter nun stark betroffen.

Vorweg: Die Situation ist kein Grund zur Panik oder Hysterie, aber so ernstzunehmen, dass alles getan werden muss, eine Ausbreitung einzudämmen. Hierbei geht es vor allem darum, dass jeder sich nicht nur der Verantwortung für seine eigene Gesundheit und die seiner Familie bewusst sein muss, sondern auch seiner Verantwortung für die gesamte Gesellschaft.

Aus dieser Verantwortung heraus hat das Präsidium des Chorverbandes sämtliche Veranstaltungen für das Jahr 2020 (betroffen sind hiervon insbesondere das CANDORO-Leistungssingen sowie das Festival Let’s Sing/ahcappella/Folklore) abgesagt. Der für den 28. März 2020 vorgesehene Chorverbandstag wurde zunächst auf September 2020 verschoben.

Der Chorverband steht eindeutig hinter den von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Diese Maßnahmen werden – das sollte inzwischen jedem klar sein – nicht aus hysterischen Motiven getroffen, sondern aus Verantwortung. Daher wünschen wir uns von unseren Mitgliedern, den Mitgliedsvereinen/-verbänden und Funktionären, insbesondere in den sozialen Netzwerken von Extremen Abstand zu nehmen und sowohl Hysterisierung als auch Verharmlosung zu vermeiden. Beides wird der Situation nicht gerecht. Dies gilt auch für die Verbreitung von „Fake News“. Verantwortungsbewusstsein ist gefragt!

Von uns als Landes-Chorverband erwarten unsere Mitgliedsvereine zu Recht Informationen über den Umgang mit der Situation im Hinblick auf Veranstaltungen und Chorproben.

Chorproben

Nach aktueller Gesetzeslage sind die Chorproben ab Mittwoch, 18.03.2020 bis auf weiteres auszusetzen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

Veranstaltungen

Durch den Erlass der Landesregierung Rheinland-Pfalz sind Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen untersagt. Davon dürften sämtliche Konzertveranstaltungen betroffen sein. Aktuelle Informationen der Landesregierung zur Corona-Krise finden Sie hier. Auch für den Fall, dass eine geplante Veranstaltung unter dieser Grenze liegt, gilt auch hier unsere Empfehlung analog zu den Chorproben.

Das RKI hat eine Checkliste zur Risikoabschätzung für Veranstaltungen herausgegeben. Diese finden Sie hier. Anhand dieser Liste können Vereine ihre Veranstaltung bewerten. Ansprechpartner vor Ort ist das jeweilige Gesundheitsamt. Dieses kann Veranstaltungen absagen. Vor der Absage zentraler Veranstaltung empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Gesundheitsamt.
ACHTUNG! Es gelten grundsätzlich – ungeachtet der Checkliste und der Empfehlungen des RKI – an erster Stelle die Regelungen des Bundeslandes, Kommunen und Gesundheitsämter!

Chorleiterhonorare

Es hat verständlicherweise vermehrt Anfragen sowohl von Chören als auch von Chorleitern*innen gegeben, wie im Falle von Proben- und Auftrittsabsagen bezüglich der Honorarzahlungen verfahren werden soll.
Dies hängt sowohl von den konkreten Beschäftigungsverhältnissen als auch von den individuellen vertraglichen Regelungen ab.
Da der überweigende Teil der Chorleiter*innen freiberuflich tätig ist, kann eine Einstellung der Honorarzahlung zu einer existentiellen Bedrohung führen.
Ungeachtet formaljuristischer Feinheiten: Eine Situation wie die aktuelle kann eine immense Belastungsprobe für das für die gemeinsame und in der Regel langfristig angelegt Zusammenarbeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Chor und Chorleiter*in werden, wenn es den Beteiligten nicht gelingt, eine adäquate gemeinsame Lösung zu finden und stattdessen gegenseitig auf formal möglicherweise begründeten Maximalforderungen bestanden wird. Denn keine der Vertragsparteien hat sich diese Situation gewünscht.
Daher empfehlen wir, zumindest die Probenhonorare weiterzuzahlen und gemeinsam für einen späteren Zeitpunkt Kompensationsmöglichkeiten zu suchen (etwa durch Probentage/Intensivproben).

Beim Deutschen Orchesterverband gibt es einen Leitfaden für freischaffende Künstler, der sich auch mit Honorarfragen befasst.

Finanzielle Folgen/Notfallfonds/Umfrage des Deutschen Musikrates

Der Deutsche Kulturrat fordert einen Notfallfonds für Künstlerinnen und Künstler vor dem Hintergrund der finanziellen Folgen der Krise für Kulturveranstalter.
Um diese Forderung angemessen untermauern zu können, hat der Deutsche Musikrat eine Umfrage initiiert.
Wir bitten alle betroffenen Chorvereine und Chorleiter*innen darum, sich an dieser Umfrage zu beteiligen.
Zur Umfrage gelangen Sie hier.

Allgemeine Informationen

Aktuelle Informationen zur Risikolage und empfohlenen Maßnahmen veröffentlicht laufend das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Webseite. Diese finden Sie hier.

Informationen der Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Corona-Krise finden Sie hier.

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Wichtige Informationen zur Coronavirus-Situation – Absage von Veranstaltungen

Das geschäftsführende Präsidium hat sich in einer Sitzung gestern dazu entschlossen, folgende Termine zu verschieben bzw. abzusagen:

Verbandstag am 28.03.2020: verschoben auf den 26.09.2020
CANDORO-Leistungssingen am 27.06.2020: ABGESAGT
Leistungssingen „LET’s SING“ am 04.10.2020: ABGESAGT

Ebenfalls abgesagt wird das Projekt „Junge Stimmen singen“, das vom 15. – 17.05.2020 stattfinden sollte.

Die Chöre, die am CANDORO-Leistungssingen teilnehmen wollten, wurden darüber informiert, dass sie am CANDORO-Leistungssingen 2021 teilnehmen können. Der Termin dafür ist der 26. und 27. Juni 2021.
Das Leistungssingen „LET’s SING“ wird auf einen Termin im Frühjahr 2021 verschoben. Im Gespräch sind hier 24./25. April (bevorzugter Termin) oder der 6./7. März (Ausweichtermin).

Natürlich werden wir Sie hier auf der Webseite und auch in der Zeitschrift „Singendes Land“ rechtzeitig informieren.

Wir bitten um Verständnis für die ungewöhnlich rigiden Maßnahmen, aber aufgrund der momentanen Situation und aus Gründen der Risikoabwägung sehen wir uns dazu gezwungen.

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CANDORO 2022 – Neustart des Leistungssingens gelungen!

Alles stimmte: Eine perfekte Betreuung durch Ars Musica Ochtendung, eine gute Organisation in der Halle, bestens aufgelegte, menschlich und fachlich harmonierende Juroren und nicht zuletzt sehr gut aufgelegte Chöre, die sich mit ihren Chorleitungen um die Prädikate „Leistungschor“, „Konzertchor“ und „Meisterchor“ bewarben.

Den Zuhörern und den Juroren Prof. André Schmidt (Löhnberg), Dr. Jens Röth (Löhnberg) und Alwin Michael Schronen (Tholey) machte es eine große Freude, endlich wieder einen Chorwettbewerb zu erleben, Musik „live“ zu hören – und nach zwei Jahren Corona-Pandemie dann gleich auf so hohem Niveau.

Die Ergebnisse des CANDORO-Chorfestivals des Leistungssingens können Sie hier herunterladen.

Gewinnen Sie hier einen Eindruck von den teilnehmenden Chören – auf unserem YouTube-Kanal:

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KEINE EINSCHRÄNKUNGEN IM CHORBETRIEB

Seit dem 3. April 2022 gelten für den Chorbetrieb grundsätzlich keine coronabedingten Beschränkungen mehr, weder für Proben noch für Auftritte.

Als Chorverband empfehlen wir nach wie vor die freiwillige Testung.

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Workshop „Dreistimmig im Gemischten Chor“

Samstag, 14. Mai 2022

Chor-Workshop:

3stimmig im gemischten Chor

Dozent: Volker Hempfling


Viele gemischte Chöre haben heute oft das Problem, dass sie zu wenige Männerstimmen haben, um 4-stimmige Literatur gut bewältigen zu können. Oft wird übersehen, dass es mittlerweile eine große Vielfalt an 3-stimmigen gemischten Chorwerken gibt, die qualitativ sehr gut sind und dabei natürlich auch toll klingen. Der Workshop mit Volker Hempfling möchte diese neue und unterhaltsame Literatur vorstellen. Beim praktischen Miteinander Singen werden die Workshop-Teilnehmer schnell erfahren, wie schön auch diese Chorsätze sind und klingen.

Volker Hempfling (*1944) studierte Kirchenmusik, Orchesterleitung, Orgel und Gesang in Herford und Köln. 1968 rief er die Kölner Kantorei ins Leben.

Von 1972 bis 1985 war er Domorganist und Kantor am Altenberger Dom und wirkte dort ferner von 1985 bis 1997 als Kirchenmusikdirektor und Leiter der Domkantorei. Von 1983 bis 1994 leitete er außerdem den Gürzenich-Chor Köln, 1985 wurde Volker Hempfling als Professor für Chorleitung an die Musikhochschule des Saarlandes berufen; 1993 in gleiche Position an die Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf. 

Neben seiner intensiven Chorarbeit ist er ein international gefragter Gastdirigent und Dozent und wirkt regelmäßig als Juror bei bedeutenden Chorwettbewerben.

Ort: Schulzentrum Lahnstein 
Realschule plus/Marion-Dönhoff-Gymnasium

Oberheckerweg 2-4, 56112 Lahnstein 
Datum: 14. Mai 2022  

Ablauf: 
09:30 Uhr: Anmeldung
10:00 Uhr: Workshop-Phase I
12:00 Uhr: Mittagessen
13:00 Uhr: Workshop-Phase II
14:30 Uhr: Kaffee
15:00 Uhr: Workshop-Phase III
16:00 Uhr: Ende

Teilnehmer: Engagierte Sänger/innen Chorleiter/innen  
Teilnahmegebühr: 20,00 Euro 
(incl. Getränke und Mittagessen)
 
Überweisung der Teilnahmegebühr: 
Westerwaldbank, 
IBAN DE42 5739 1800 0017 3011 01Kontoinhaber „CV Rheinland-Pfalz, Region I“
Betreff: Workshop Volker Hempfling

Anmeldeschluss: 22. April 2022 *)

Fragen / Anmeldungen: 

Raimund Schäfer, Bergstraße 11a, 56412 Ruppach-Goldhausen, 
Tel. 0173/7251086, 
Mail: raimund.schaefer@cvrlp.de.
Mario Siry, Vor der Kreuzwiese 14, 
56412 Großholbach, Tel. 02602-9994574, Fax: 03212-1129730, 
Mail: mario.siry@t-online.de.
*) mit der Anmeldung wird gem. DSGVO die Zustimmung zur Verwendung der personenbezogenen Daten bei Vorbereitung und Durchführung des Workshops und zur Nutzung von Bildaufnahmen erteilt Unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Verordnung ist die Teilnahme nur unter Beachtung der „2-G-Plus Regel“ – also entweder Geimpft oder Genesen und getestet. 
Volker Hempfling Photos (3 of 3) | Last.fm

Volker Hempfling

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CANDORO-Festival des Leistungssingens – JETZT ANMELDEN!

Am Wochenende 11./12. Juni 2022 findet in Ochtendung nach zweijähriger Corona-Abstinenz wieder unser CANDORO-Festival des Leistungssingens statt.

Hier können Chöre sich um die Titel „Leistungschor“, „Konzertchor“ und „Meisterchor“ des Chorverbandes Rheinland-Pfalz vor einer hochkarätigen Jury bewerben.

Alle Chöre, die in den Jahren 2020 und 2021 einen Titel nach Ablauf der Gültigkeit erneuert oder die nächsthöhere Leistungsstufe angestrebt hätten, können dies in 2022 tun und solange ihre Titel auch tragen.

Die Anmeldung zu den Leistungssingen erfolgt künftig ausschließlich über ein Online-Formular.

Die Richtlinien sind in den Punkten „Jurybesetzung“ und „Teilnehmergebühren“ geringfügig geändert worden :
Künftig wird die Jury ausschließlich aus Persönlichkeiten bestehen, die keinem Gremium des Chorverbandes Rheinland-Pfalz angehören; die Verbandschorleitung oder ein von ihr benanntes Mitglied des Musikrates ist beratend zur Teilnahme an den Jurybesprechungen berechtigt.

Die Teilnehmergebühren betragen nun pauschal 100,00 EUR für Mitgliedschöre des CV RLP, für Nicht-Mitglieder 150,00 EUR.

Alle Informationen zum Leistungssingen finden Sie unter

Leistungssingen im Chorverband Rheinland-Pfalz – Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. (cv-rlp.de)

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Weitere Lockerungen für Chöre ab dem 18. Juni angekündigt

Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, wurden bei der Pressekonferenz der Ministerpräsidentin Malu Dreyer am 9. Juni weitere Lockerungen für Chöre angekündigt:

Ab 18. Juni soll gelten

Bei einer stabilen Inzidenz unter 100:

  • Musizieren/Singen mit 30 Personen im Freien oder 10 Personen im Innenraum (mit Test)
  • Konzerte/Auftritte mit 250 Zuschauern im Freien oder 100 Zuschauern im Innenraum (mit Test)

Bei einer stabilen Inzidenz unter 50:

  • Musizieren/Singen mit 50 Personen im Freien oder 20 Personen im Innenraum (mit Test, vom Test ausgenommen Kinder unter 14 Jahre)
  • Konzerte/Auftritte mit 500 Zuschauern im Freien oder 250 Zuschauern im Innenraum (mit Test)

Ab 2. Juli soll gelten

Bei einer stabilen Inzidenz unter 100:

  • Musizieren/Singen mit 50 Personen im Freien oder 30 Personen im Innenraum (mit Test)
  • Konzerte/Auftritte mit 500 Zuschauern im Freien oder 350 Zuschauern im Innenraum (mit Test)

Bei einer stabilen Inzidenz unter 50:

  • Voraussichtlich zusätzlich möglich: Musizieren/Singen mit 50 Personen mit Test im Innenraum, Personenbegrenzung: 1 Person/10 m²

Zu den geltenden Abstandsregeln liegen uns leider zum derzeitigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen vor, zumal das derzeit gültige Hygienekonzept ja immer noch nicht vorliegt. Dieses wurde von uns bei der Planstelle Corona im Gesundheitsministerium angefragt, da auch das Kultusministerium uns keine Auskunft geben konnte.

Wir bitten alle Vereine, sich bereits jetzt schon entsprechende Konzepte zu überlegen. Aber bitte denken Sie daran: solange die Vorgaben nicht schriftlich sind, haben wir keine Gewissheit, dass diese ab dem 18. Juni auch wirklich umgesetzt werden dürfen.

Wir empfehlen Ihnen, sich bereits jetzt schon mit Ihren Kommunalverwaltungen in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob Ihnen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können, in denen die Abstände eingehalten werden können. In einem Gespräch der Laienmusikverbände mit Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Mai wurde auch genau dieser Punkt angesprochen. Wir hoffen sehr, dass diese Information auch an die Kommunalverwaltungen weitergegeben wurde.

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Endlich Lockerungen für Chöre!

Grafische Darstellung der Lockerungen für Chöre
© Corinna Simmerkuß, CVRLP

Mit der 22. CoBeLVO, die ab dem 2. Juni bis zum 20. Juni 2021 gilt, gibt es endlich auch Lockerungen für Chöre.

Wir haben in der oben gezeigten Grafik alle wichtigen Informationen.
Wichtigste Änderung: Geimpfte und genesene Personen werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mehr mitgezählt, sprich: sie kommen zu den Zahlen „on top“.

Da die Landesregierung das neueste Hygienekonzept noch nicht veröffentlicht hat, möchten wir an dieser Stelle noch keine weiteren Details posten. Die Grafiken sind anhand der Ausführungen in der 22. CoBeLVO entstanden und erklären kurz und knapp die Lockerungen für Chöre.

Sobald uns die Hygieneverordnung zur Verfügung steht, werden wir diese hier verlinken. Sie können aber gerne auch immer wieder mal hier nachschauen: https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/

Falls Sie die Grafiken zum Ausdrucken und Aufhängen haben möchten (z. B. im Probenraum), dann können Sie sich diese hier herunterladen:
Grafik „7-Tages-Inzidenz 50-100“
Grafik „7-Tages-Inzidenz kleiner 50“

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Chorverband Rheinland-Pfalz fordert einmal mehr machbare Perspektiven für die Chormusik von der Landesregierung ein

Foto: Frauenchor Dachsenhausen – SiLa

Das Präsidium des Chorverbands Rheinland-Pfalz begrüßt die Ernennung von Prof. Jürgen Hardeck zum neuen Staatssekretär für Kultur. „Diese Ernennung ist insbesondere für die Musikszene ein positives Signal“, so der Präsident des Chorverbands, Karl Wolff. „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!“

Kulturentwicklungsplan muss Grundlage für ein Kulturfördergesetz sein

Konstruktiv möchte der Chorverband die kulturpolitische Entwicklung des Landes begleiten. So sei zwar im Koalitionsvertrag kein Kulturfördergesetz verankert, letztlich sei aber der angestrebte Kulturentwicklungsplan zu begrüßen. „Der Kulturentwicklungsplan kann und muss eine solide Grundlage für ein späteres Kulturfördergesetz sein“, bewertet auch Marcus Heintel, Vorsitzender des Kreis-Chorverbandes Bernkastel-Wittlich, die Festlegung im Koalitionsvertrag positiv.
„Als eine der Fachbereichsvertretungen zahlreicher rheinland-pfälzischer Kulturinstitutionen bieten sich die Chorverbände in Rheinland-Pfalz gerne für den Bereich der Chorkultur als Dialogpartner in einem Fachgremium an.“ Die Verantwortlichen im Chorverband haben die Expertise und legen Wert darauf, aktiv am Planungsprozess beteiligt und miteinbezogen zu werden. Nicht zuletzt wäre dies ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Amateurmusik. „Alles andere wäre ein fatales Signal für die Chorkulturschaffenden und generell für die Amateurmusik im Land“, bekräftigt Vizepräsident Tobias Hellmann die Erwartungshaltung an Landesregierung und Parlament.

Coronapolitik in Rheinland-Pfalz lässt jede praxisorientierte Perspektive vermissen

Als geradezu desaströs bewertet der Chorverband den augenblicklichen Status quo der Coronapolitik in Bezug auf den Probenbetrieb der Amateurmusik in Chor und Orchester. Diese lasse jede praxisorientierte, planbare Perspektive vermissen. „Fast gewinnt man den Eindruck, als soll der Neustart der Chorkultur bewusst verzögert werden“, zeigt sich Vizepräsident Tobias Hellmann deutlich verärgert. Die Nachbarländer haben bereits sinnvolle, pragmatische Lösungen erarbeitet. So sei beispielweise in Hessen der Probenbetrieb, auch im Innenbereich mit Hygienekonzept, Abstandsregeln und unter Einbeziehung der Ordnungsämter möglich. Voraussetzung sei dort lediglich, dass die Inzidenz eines Kreises entweder fünf Tage unter 50 oder 14 Tage stabil unter 100 liege. „Und dies ohne praxisferne Begrenzung der Personenzahl auf fünf oder maximal zehn Erwachsene, wie in Rheinland-Pfalz. Nur bei uns im Land soll erst noch ein ‚Modellprojekt für die Amateurmusik in Chören und Orchestern mit wissenschaftlicher Begleitung‘ starten. Das wurde bereits mehrfach angekündigt, aber nach wie vor fehlt die konkrete Ausgestaltung“, so Hellmann weiter. Es sei daher nicht verwunderlich, dass diese Ankündigung schlicht als Verzögerungstaktik wahrgenommen werde.

Der Chorverband Rheinland-Pfalz steht jederzeit als Gesprächspartner zur Verfügung

Bei einer landesweiten Inzidenz von mittlerweile deutlich unter 40, in vielen Landkreisen gar deutlich unter 30 und sogar 20, sei eine Öffnung für die Amateurmusik ganz sicher verantwortlich möglich, das aktuelle Verhalten der Landesregierung vollkommen unverständlich. „Wir fordern die Landesregierung nun dazu auf, wirklich machbare Perspektiven für die Chormusik aufzuzeigen – und damit ein deutliches Zeichen zu geben, dass man auch die Kultur der Amateurmusik im Land ernst nimmt und wertschätzt. Als Hilfestellung können die Konzepte der Landesregierungen in Hessen und auch Bayern dienen“, so der Appell des Chorverband-Präsidiums. „Der Chorverband Rheinland-Pfalz steht, wie bereits im letzten Jahr, erneut als Gesprächspartner zur Verfügung.“


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