Aktuelle Informationen zur Corona-Situation

Grafik eines Corona-Virus

UPDATE vom 30.10.2020, 20:17:
Wie bereits vorhersehbar, hat die Landesregierung in der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung ausdrücklich Proben und Auftritte von Chören und Musikvereinen in der Laien- und Breitenkultur untersagt.
Damit sind bis zum 30.11.2020 keine Präsenzproben zulässig.

Link zur 12. Corona-Bekämpfungsverordnung (für unsere Chöre relevant ist § 15):
https://corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/12._CoBeLVO.pdf

Link zu „FAQ“ zur 12. Corona-Bekämpfungsverordnung:
https://corona.rlp.de/de/service/faqs/

Wir lassen es derzeit an dieser Stelle noch unkommentiert, dass die Laienchorproben wegen des Aerosolausstoßes untersagt sind, Proben von Chören und Orchestern im Profibereich allerdings nicht. Hier gilt die Aerosolproblematik offenbar nicht.

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