Wie melden wir unsere Veranstaltung richtig der GEMA?
Ab sofort sind Meldungen von Veranstaltungen nur noch über das GEMA-Online-Portal zulässig. Durch die aktuell gültige Lizenzierungsvereinbarung sind Meldungen über PDF-Formulare NICHT mehr möglich.
Sämtliche Veranstaltungen müssen spätestens 21 Tage nach Stattfinden gemeldet werden.
Für Chorkonzerte übernimmt der Chorverband Rheinland-Pfalz die GEMA-Kosten, sofern die Meldung fristgerecht und …







