Wie melden wir unsere Veranstaltung richtig der GEMA?
Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie das richtige Formular benutzen! Mitte 2014 hat die GEMA ein neues, modifiziertes GEMA-Formular zur Verfügung gestellt und wir bitten Sie, ab sofort nur noch dieses Formular zu nutzen!
Immer wieder erreichten uns in der Vergangenheit GEMA-Formulare, die noch auf die Adresse in Worms ausgestellt waren. Diese Formulare werden von uns konsequent an Sie zurückgeschickt mit dem Hinweis, dass die GEMA (und wir) diese Formulare nicht mehr annehmen. Bitte ersparen Sie sich und uns den zusätzlichen Arbeitsaufwand und nutzen Sie direkt nur noch das Formular, das Sie auf unserer Webseite unter „Dokumente zum Download“ finden.
Das Formular der GEMA ist weitestgehend selbsterklärend, zumal wir auf den letzten Seiten eine zusätzliche Ausfüllanleitung für Sie beigefügt haben. Sollten Sie ein Programmheft für Ihre Veranstaltung erstellt haben, legen Sie Ihrer GEMA-Meldung bitte EIN Exemplar bei.
Haben Sie kein Programmheft erstellt, füllen Sie bitte unbedingt die zweite Seite des Formulares aus.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Chorveranstaltung spätestens zwei Woche nach Stattfinden anmelden müssen.
An dieser Stelle möchten wir unbedingt darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, eine GEMA-Meldung abzugeben. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird Ihnen die GEMA ein Strafgeld auferlegen. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Meldepflicht kann es sogar vorkommen, dass die GEMA Sie vom Pauschalvertrag ausschließt.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie als VEREIN verpflichtet sind, die GEMA-Meldung abzugeben. Dies darf niemand anderes in Ihrem Namen oder in Ihrem Auftrag tun.
Was ist der Unterschied zwischen einer
a) Chorveranstaltung
b) Chorveranstaltung mit anschließendem geselligen Teil
c) Veranstaltungen mit rein geselligem Charakter
und welches Formular benötige ich wofür?
a) Eine Chorveranstaltung ist z.B. ein Konzert in einer Kirche. Nach dem Konzert gehen alle Besucher sofort nach Hause.
Die Meldung dieser Veranstaltung erfolgt mit dem GEMA-Formular „Musiknutzung für Chöre“, welches Sie auf unserer Webseite finden. Für diese Veranstaltung werden Ihnen von der GEMA keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Die Kosten sind mit dem Jahresbeitrag abgegolten.
b) Eine Chorveranstaltung mit anschließendem geselligen Teil ist z.B. ein Freundschaftssingen, bei dem die Besucher anschließend noch verweilen und dann eine Band zum Tanz aufspielt oder ein DJ Musik auflegt.
Auch diese Veranstaltung können Sie mit dem GEMA-Formular „Musiknutzung für Chöre“ melden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich von der Band/dem DJ dann eine Liste mit den gespielten Stücken geben lassen, um diese der GEMA-Meldung beizulegen.
Wichtig: Selbst wenn Sie nur Musik von einer CD abspielen, müssen Sie diese mitmelden.
Für diese Veranstaltungen werden Ihnen für den Chor-Teil der Veranstaltung von der GEMA keine Kosten in Rechnung gestellt; für den geselligen Teil der Veranstaltung stellt Ihnen die GEMA eine Rechnung aus, auf die Sie aufgrund des Pauschalvertrages einen Rabatt von 20% erhalten.
c) Eine Veranstaltung mit rein geselligem Charakter ist zum Beispiel ein Passivennachmittag, eine Weihnachtsfeier, Ü30-Partys, Disco-Abende bei Jubiläumsveranstaltungen oder ähnliches.
Diese Veranstaltung dürfen Sie auf keinen Fall mit dem GEMA-Formular „Musiknutzung für Chöre“ melden. Bitte nutzen Sie stattdessen das Formular „Musiknutzung bei Veranstaltungen“, das Sie ebenfalls auf unserer Webseite finden.
Für Veranstaltungen dieser Art erhalten Sie von der GEMA eine Rechnung, auf die Sie aufgrund des Pauschalvertrages einen Rabatt von 20% erhalten.
Wohin schicken wir die GEMA-Meldung?
Auskünfte zur GEMA und GEMA-Meldungen erteilt Ihnen
Herr Lothar Riebel
Brunnenstraße 31
56477 Rennerod
Tel. 02664-7141
E-Mail: gema@cv-rlp.de
Für das Einsenden der Unterlagen per Email nutzen Sie bitte ausschließlich die oben genannte Email-Adresse!
Für das Einsenden der Unterlagen per Post die genannte Anschrift.
Wenn Sie Ihre Unterlagen per Telefax schicken möchten, nutzen Sie dafür die Faxnummer der Geschäftsstelle des Chorverbandes 02681-8786622.
In jedem Fall: Die Anmeldung muss handschriftlich unterschrieben sein! Ansonsten kann keine Bearbeitung erfolgen!
Den Antrag für die GEMA-Meldungen finden Sie hier