1. MusikKultur und Musikpolitik in Rheinland-Pfalz
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| Welchen Stellenwert haben für Ihre Partei MusikKultur und Musikpolitik im Land Rheinland-Pfalz? |
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Wir Sozialdemokraten wollen eine demokratische Kultur und kulturelle Demokratie; Teilhabe an der Kultur ist ein Menschenrecht. Unser reiches kulturelles Erbe, die vielfältigen Ausprägungen zeitgenössischer Kunst und alle Formen kultureller Bildung sollen für alle zugänglich sein und von möglichst vielen mit gestaltet werden. Kultur hilft in unserer Gesellschaft Gemeinschaft zu bilden, sie hält und fügt zusammen; sie schafft Lebensqualität. Die finanzielle Förderung des kulturellen Schaffens ist eine lohnende Investition in die Zukunft unseres Gemeinwesens.
Unsere Kulturpolitik zeichnet sich neben spezifischer Förderung, die wir in unserer Stellungnahme im Einzelnen dargelegt haben, letztendlich insbesondere auch dadurch aus, dass wir vernetzt denken: Wir wollen Kulturpolitik, Bildungspolitik und Wirtschaftspolitik zusammen denken. Die Förderung der Musik ist hier beispielgebend: In kaum einem anderen Land ist die Musikförderung so ausgeprägt wie in Rheinland-Pfalz. Wir haben eine außergewöhnliche Vielzahl von Chören und Musikvereinen. Diese fördern wir, professionalisieren sie beispielsweise in Kursen der Landesmusikakademie, bieten mit dem Musikgymnasium Montabaur ein entsprechendes schulisches Angebot, halten mit der Villa Musica ein einzigartiges Instrument der Spitzenförderung vor und lenken mit vom Land geförderten Festivals wie dem Moselmusikfestival oder dem Festival RheinVokal die Aufmerksamkeit eines kulturinteressierten Publikums im In- und Ausland auf Rheinland-Pfalz.
Die SPD-geführte Landesregierung bzw. alleinige SPD-Regierung konnte durch erhebliche und zielgerichtete Investitionen in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten eine hochwertige und weit über das Land hinaus beachtete kulturelle Infrastruktur in Rheinland-Pfalz aufbauen. Wir werden auch in Zukunft alles daran setzen, die Angebotsvielfalt in den kommenden Jahren sowohl qualitativ als auch quantitativ beizubehalten.
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Wir hier in Rheinland-Pfalz können mit Stolz auf eine herausragende Musiklandschaft verweisen. Sie reicht von den professionellen Landesorchestern über verschiedene Jugendensembles und -orchester, einer Vielzahl von Organisationen und Einrichtungen der Musikpflege bis hin zu dem so wichtigen Bereich der so genannten Laienmusik mit seinen vielen Chören, Gesang- und Musikvereinen. Jede dieser Komponenten für sich genommen hat für uns einen hohen Stellenwert. Zusammengenommen ergibt dies eine außergewöhnliche Musiklandschaft, von der wir alle profitieren und die es zu bewahren gilt.
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MusikKultur und Bildungsangebote im musischen Bereich haben für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Rheinland-Pfalz eine herausragende Bedeutung. Sie stellen eine wichtige Säule für gute Bildungs- und Kulturangebote in Rheinland-Pfalz dar. Musikkultur leistet einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs, zur Integration der Gesellschaft insgesamt und zur kulturellen Bildung. Besonders bedeutsam ist die musische Bildung in allen rheinland-pfälzischen Bildungseinrichtungen, von der KiTa und Angeboten zur musikalischen Früherziehung bis zu Angeboten der musischen Erwachsenenbildung. Wir GRÜNE setzen uns für eine Vielfalt von Angeboten ein. Grüne Kulturpolitik berücksichtigt nicht nur die professionellen musikalischen Angebote wie Konzertorchester des Landes, Rundfunkorchester und Musikensembles der Theater mit Opern- und Ballettsparte. Sie legt zugleich auch einen Schwerpunkt bei der Förderung einer musikalischen Breitenkultur mit Laienorchestern und -chören, Jazzinitiativen, Hip Hop-Projekten, soziokulturellen Zentren und anderen Angeboten, die Menschen einbeziehen und gemeinsames Erleben von Musik ermöglichen.
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Kunst, Kultur und Musik entscheiden auch über den Erfolg einer Gesellschaft, weil sie ihre Kreativität, ihren Optimismus, ihre Neugierde, ihr Streben nach Qualität und Schönheit fördern. Ein breit gefächertes Angebot an kulturellen Einrichtungen und musischen Aktivitäten verleiht einer Region Attraktivität und zählt zu den ,,weichen" Standortfaktoren, indem es einheimische Fachkräfte hält und zugleich junge Talente und lnvestoren anzieht. Die kulturelle Vielfalt ist ein Magnet für den Tourismus; zudem ergänzen und beleben sich kulturelle und touristische Angebote gegenseitig. Kultur und Musik bauen Brücken zwischen Menschen mit unterschiedlichem kulturellem, sozialem und ethnischem Hintergrund. Grenzüberschreitende künstlerische und kulturelle Aktionen dienen dem Zusammenleben und bauen Vorurteile ab. Liberale Kultur- und Musikpolitik will Eigenständigkeit, Wettbewerb und lnitiative für kulturelle und künstlerische Aktivitäten in ihrer Vielfalt in Stadt und Land anregen und unterstützen.
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2. Musikausbildung in Rheinland-Pfalz
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2.1 Musik in der Kindertagesstätte und im Kindergarten Seit 2003 investiert das Land in hohem Maße in die Fort- und Weiterbildungsmaßnahme „Muki" (Kinder machen Musik in Grundschule und Kindertagesstätte) und erweist sich dadurch als Reparaturbetrieb in einer Mangelsituation - darüber hinaus ist es dringend erforderlich, in die Grundausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu investieren. Einer weiteren Verschlechterung der Situation wird auch durch die Vermischung der Fächer Musik, Kunst und Bewegung zum Fächerverbund „Ästhetische Bildung" bzw. „Kreativbereich" Vorschub geleistet, da sie den eigenständigen Anteil von Musik weiter reduziert.
Welche Ausrichtung des Musikunterrichts an Kindertagesstätten und im Kindergarten verfolgt Ihre Partei?
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 Musik ist ein essentieller Bestandteil der Elementar- und der Primarbildung. Hierbei ist wichtig, dass die Kinder gemäß ihrem Alter an die Musikerziehung herangeführt werden. Musik-„Unterricht" findet in Kindertagesstätten nicht statt. Gemäß den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für die rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten, die es seit 2004 gibt, sollen Kinder mit spielerischen Mitteln lernen, Tonhöhen und Tontiefen sowie Lautstärke zu unterscheiden, Rhythmus und Takt erfahren, die eigene Stimme sowie Hände und Füße als Musikinstrumente entdecken oder das Liedgut der Heimat und anderer Länder kennen lernen.
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Musik ist für die CDU Rheinland-Pfalz ein Kernbereich der frühkindlichen Bildung. Das gemeinsame Singen und Musizieren ist eine wichtige soziale, emotionale und kulturelle Erfahrung, die wir an unsere Kinder weitergeben müssen. Wir sind der festen Überzeugung, dass musikalische Bildung nur dann nachhaltig gestaltet werden kann, wenn sie auch von den Eltern getragen wird. Im Rahmen unseres Weiterentwicklungskonzepts der Kindertagesstätten hin zu Familienzentren bieten sich ganz neue Möglichkeiten, die musikalische Bildung unter Einbindung der Eltern zu gestalten. Angesichts des zu erwartenden Fachkräftemangels im Bereich der Kindertagesstätten wird die CDU Rheinland-Pfalz Möglichkeiten der Weiterqualifikation prüfen, um eine positive und befruchtende Multiprofessionalität in Kindertagesstätten zu verwirklichen. Dies eröffnet auch neue Chancen Diplommusiker bzw. Musikpädagogen in die Arbeit von Kindertagesstätten zu integrieren.
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Durch den Ausbau ganztägiger Bildung und Betreuung soll die musische Bildung an Bedeutung gewinnen. Speziell in KiTas wollen wir Raum für eine vielfältige Profilierung der Einrichtungen und ihrer Träger geben. Im Zuge der von uns intendierten Aufwertung der Tätigkeit von ErzieherInnen sehen wir einen hohen Bedarf, um gerade bei der Aus- und Weiterbildung die Vermittlung von Kompetenzen für musische Angebote deutlich zu stärken. Gegen Verbindungen von Musik und Bewegung in der frühkindlichen Bildung haben wir keine grundsätzlichen Bedenken.
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Die Lernpotentiale sind bei Kindern schon wesentlich früher ausgeprägt und formbar als lange angenommen wurde. Des Weiteren hat sich die Bedeutung einer aktiven musikalischen Betätigung für den Entwicklungsprozess bis hin zur Schulreife gezeigt. Eine Reihe von Studien der jüngsten Zeit zeigten, dass sich zusätzlicher Musikunterricht und aktives Musizieren positiv auf die kognitive Entwicklung im Kindesalter auswirken, da durch Musikunterricht grundlegende Fähigkeiten wie z.B. die Fähigkeit zum Erkennen von Sprachlauten und schriftlichen Symbolen gefördert werden. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass in erster Linie Vor- und Grundschulkinder von aktivem Musizieren profitieren, da ihnen auf diese Weise der Zugang zum Lesen, Schreiben und Rechnen erleichtert wird. Es müssten deshalb ausreichende Kapazitäten an Studien-, Ausbildungs- und Weiterbildungsplätzen in der elementaren Musikpädagogik bereitgestellt werden.
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2.2 Musik in der Grundschule (Stichwort „Ästhetische Bildung")
Zu Beginn des Jahres 2010 wurde der ambitionierte Teilrahmenplan Musik für die Grundschule verabschiedet. Im massiven Widerspruch dazu steht der eklatante Mangel an fachspezifisch ausgebildeten Lehrkräften, die einen solchen Lehrplan überhaupt umsetzen können, was sich ebenso wie im Bereich der Erzieher- und Erzieherinnen-Ausbildung an dem erhöhten Bedarf an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ablesen lässt. Aufgrund des Beschlusses der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 16.Oktober 2008, die Fächer Musik, Kunst und Bewegung in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung zu einem Bereich „Ästhetische Bildung" zusammen zu führen und deren bereits erfolgter Umsetzung in einigen Bundesländern, ist zu befürchten, dass dieser Tendenz aufgrund des Lehrkräftemangels auch in Rheinland-Pfalz Vorschub geleistet wird. Siehe hierzu auch das Informations- und Positionspapier der Föderation der musikpädagogischen Verbände Deutschlands.
Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um den Mangel an fachspezifisch ausgebildeten Musiklehrkräften mit der Befähigung zur Umsetzung des aktuellen Teilrahmenplans für die Grundschule zu beheben?
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Bundesweit gehört Musik zu jenen Fächern, in denen die vorhandenen Fachlehrkräfte den Bedarf nicht decken können. Rheinland-Pfalz wirbt daher beispielsweise auch im so genannten „Abiturientenbrief" gezielt dafür. Auch mit der Reform der Lehrerbildung wurde dafür Sorge getragen, dass die angehenden Lehrkräfte auf den Umgang mit Kindern und Jugendlichen besser vorbereitet werden und entsprechend Motivation entwickeln können. Daneben wird außerdem versucht, Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger für den Beruf des Musiklehrers bzw. der Musiklehrerin zu gewinnen. Im November 2010 wurde auf Vorschlag des Ministerpräsidenten Kurt Beck unter Federführung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur ein „Runder Tisch Musik" etabliert (dem auch der Landesmusikrat angehört), der sich u.a. zum Ziel gesetzt
hat, im Sinne einer Netzwerkbildung die Kooperation zwischen der Musikhochschule in Mainz und den übrigen rheinland-pfälzischen Hochschulen, die eine Lehramtsausbildung anbieten, zu verbessern. Es ist angestrebt, den „Runden Tisch" zu verstetigen, so dass durch die Zusammenführung aller an musikalischer Ausbildung Beteiligter eine gute Perspektive besteht, bestehende Probleme zu lösen.
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Für die CDU Rheinland-Pfalz ist die fachliche Qualifikation unserer Lehrerinnen und Lehrer auch zukünftig von überaus großer Bedeutung. Deshalb stehen wir dauerhaften fächerverbindenden bzw. -übergreifenden Konstruktionen skeptisch gegenüber. Sie bieten unserer Ansicht nach die Möglichkeit, den Lehrkräftemangel auf unzulässige Weise zu kaschieren. Die CDU Rheinland-Pfalz tritt für eine Ausweitung des Vorbereitungsdienstes für das Grundschullehramt ein. Darüber hinaus wollen wir die Einstellungsmodalitäten insbesondere für Mangelfächer deutlich flexibilisieren und so einen Einstellungskorridor schaffen. Jedes Jahr werden mehrere hundert potentielle Junglehrer abgewiesen, die anschließend in den umliegenden Bundesländern eine Anstellung finden. Diesem Trend müssen wir durch eine zukunftsorientierte Einstellungspolitik begegnen, die angehenden Lehrkräften eine Perspektive bietet.
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Um den Mangel an Fachlehrern zu beheben, sind drei Schritte erforderlich: Wo dies nötig ist, müssen gemeinsam mit den Hochschulen und Studienseminaren Wege gefunden werden, um die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen und Zugangshürden abzubauen. Gleichzeitig ist es erforderlich, genug junge Menschen zu gewinnen, sich für die Tätigkeit im Lehramt zu entscheiden. Dabei muss auch darüber nachgedacht werden, diese Tätigkeit und speziell den Vorbereitungsdienst attraktiver zu gestalten. Zudem müssen die Lehrämter für Seiteneinsteiger geöffnet werden, die jedenfalls mit einer soliden Ausbildung für diese Tätigkeit qualifiziert werden müssen.
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Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels ist ein langfristiges Konzept zur Gewinnung von geeigneten Nachwuchskräften für den Schuldienst zu entwickeln. ln diesem Zusammenhang sind auch Anreize zu schaffen, die leistungswilligen und pädagogisch befähigten Personen den Weg in den Schuldienst attraktiv machen. Die erfolgreichen Lehramtsstudiengänge besonders für die höheren Lehrämter werden im Zuge der Umsetzung des Bolognaprozesses in den letzten Jahren mehr und mehr vereinheitlicht und drohen in einen Ausbildungsberuf überführt zu werden. ln dem Maße, wie die Orientierung an den Fachwissenschaften zurück genommen wird, wachsen die so genannten ,,bildungswissenschaftlichen" Anteile an. Am Ende steht der ,,gelernte" Lehrer und Erzieher, nicht mehr der studierte fachwissenschaftliche Lehramtsanwärter. Die Anforderungen in unserem Schulwesen reichen vom allgemein bildenden Bereich mit Fächern wie Deutsch, Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaften über die Wirtschaftswissenschaften, Sozial- und Ernährungswissenschaften und den verschiedensten lngenieurwissenschaften im berufsbildenden Bereich bis zu den musischen Wissenschaften. Die Vertreter all dieser Fachrichtungen müssen ihre Fachwissenschaft auch „leben". Nur so können sie diese authentisch vertreten und eine erfolgreiche Lernsituation für die Lernenden aufbauen. Die FDP lehnt daher die Abschaffung einer schulartdifferenzierten Lehrerbildung ab. Unterschiedliche Schulprofile brauchen fachwissenschaftlich und pädagogisch differenziert befähigte Lehrerinnen und Lehrer. lhre Qualifikation ist letztlich entscheidend für die Qualität des ganzen Bildungswesens.
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2.3 Musik an allgemeinbildenden Schulen
In der Verwaltungsvorschrift zu den neuen Stundentafeln werden Musik und Bildende Kunst zu einer Fächergruppe zusammen gefasst (Künstlerischer Bereich). Für die Integrierte Gesamtschule und die jüngst etablierte Realschule plus in den Klassen 5-10 hat diese mangelnde Differenzierung zur Folge, dass es für die Verteilung der Stundenanzahl innerhalb des Stundenkontingents keine Empfehlung und damit auch keine verbindliche Absicherung für die Gewährleistung des Unterrichts in Musik oder Bildende Kunst gibt. Mit der Begründung von „größeren Gestaltungsmöglichkeiten" und einer Erhöhung der „Eigenverantwortung der Schulen" besteht aufgrund des massiven Musiklehrkräftemangels somit die Möglichkeit, das Fach Musik nicht anzubieten, falls beispielsweise in Bildender Kunst eine Lehrkraft zur Verfügung steht, die das Stundenkontingent im Bereich der künstlerischen Fächer damit abdecken würde.
Welche Maßnahmen würde Ihre Partei ergreifen, um dem kontinuierlichen Rückgang der Stundenzahl im Fach Musik entgegen zu wirken?
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Die Realschulen plus haben die Möglichkeit, in den Klassenstufen 5 bis 10 für die Fächer des künstlerischen Bereichs je nach Gewichtung anderer Bereiche zwischen 16 und 19 Wochenstunden festzulegen. In den Hauptschulen waren im künstlerischen Bereich 14 Wochenstunden vorgesehen, in den Regionalen Schulen 16 und in den Realschulen 19. Im Vergleich zu den Hauptschulen und Regionalen Schulen gibt es an den Realschulen plus somit keine Verringerung des Stundenansatzes. Die Flexibilisierung des Stundenansatzes im künstlerischen Bereich der Realschule plus ermöglicht aber eine schuleigene Schwerpunktsetzung und Profilierung. Zudem haben die Realschulen plus die Möglichkeit, im Rahmen schuleigener Wahlpflichtfächer auch zusätzlichen Unterricht im Bereich Musik anzubieten. Für die Integrierten Gesamtschulen wurde mit Inkrafttreten der neuen Stundentafel zum Schuljahr 2008/2009 der Stundenansatz für die Klassenstufen 5 bis 10 im künstlerischen Bereich zwar von 18 Wochenstunden auf 17 Wochenstunden reduziert, gleichzeitig wurde aber der Stundenansatz für den Wahlpflichtfachbereich deutlich von 15 auf 18 Wochenstunden erhöht. Wahlpflichtfächer im musischen Bereich haben gerade in Integrierten Gesamtschulen eine große Bedeutung, entweder unter dem Begriff „Bildende Kunst" und „Musik" oder ausgeweitet als u. a. „Musik und Theater", „Musik aktiv", „Musisch darstellender Bereich", „Kunst und Design", „Angewandte Kunst", „Künstlerisches Werken", „Kunst und Kultur", „Kunst und Medien". Diese Wahlpflichtfächer werden in der Regel in den Jahrgängen 6 bis 10 drei- und vierstündig angeboten. Darüber hinaus bieten die meisten Integrierten Gesamtschulen Arbeitsgemeinschaften im musischen Bereich an.
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Die CDU Rheinland-Pfalz lehnt die Verwaltungsvorschrift für die neuen Stundentafeln grundsätzlich ab. Sie ermöglicht Stundentafeln je nach Mangelsituation des Kollegiums und eröffnet so die Möglichkeit, Fächergruppen gemeinsam zu unterrichten. Dies erhöht die Gefahr des fachfremden Unterrichts und die Auslassung wichtiger Lehrinhalte. In der Verwaltungsvorschrift heißt es wörtlich: „Die einzelnen Fächer sind angemessen zu berücksichtigen". Diese schwammige Formulierung birgt die Gefahr, dass große Teile des Bildungskanons ausgelassen werden. Die CDU Rheinland-Pfalz steht für die Wiedereinführung verbindlicher Stundentafeln, in denen die einzelnen Fächer gesondert mit Stunden ausgewiesen werden.
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Der wichtigste Baustein zur Vermeidung eines Rückgangs der Stundenzahl im Fach Musik besteht darin, sicher zu stellen, dass genügend Lehrkräfte für das Fach Musik zur Verfügung stehen (siehe oben). Insbesondere in den Schulen des ländlichen Raums erweist es sich als ausgesprochen schwierig, genügend Lehrkräfte zu gewinnen. Diesen Mangel wollen wir perspektivisch beheben, um den gegenwärtigen Trend des Bedeutungsverlusts des Schulfachs Musik umzukehren.
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Die FDP plädiert für eine verstärkte Eigenverantwortung der Schulen, um der jeweiligen Schul- gemeinschaft bestehend aus Schulleitung, dem Lehrerkollegium, den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern die Möglichkeit zu geben, in höherem Maße als bisher ein eigenes Profil zu entwickeln, um so beispielsweise auch ein größeres musisches Angebot vorhalten zu können. Grundsätzlich betrachtet die FDP das Fach Musik als einen wichtigen Bestandteil des Schulunterrichts und räumt ihm einen angemessenen Platz ein. Darüber hinaus fordern wir, die Zusammenarbeit von Theatern, Orchestern und Schulen zu intensivieren, die Jugendliche nicht nur zu Theater- und Konzertbesuchen, sondern auch zu eigener darstellerischer und musikalischer Aktivität anregt.
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2.3 Musik an Gymnasien - Reform der Mainzer Studienstufe
Der jüngste Entwurf der Abiturprüfungsordnung, der Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe und der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe hat nach Auffassung des Landesmusikrates in der vorgelegten Form eine Ausgrenzung für die künstlerischen Fächer zur Folge und bedarf daher einer grundsätzlichen Überarbeitung hinsichtlich der Abiturprüfungsprofile. Im Zuge der Gleichbehandlung aller Fächer sollte Einheitlichkeit hinsichtlich der verpflichtenden Anzahl von Prüfungsfächern im Abitur herrschen. Der Landesmusikrat sieht im vorgelegten Entwurf jedoch eine deutliche Abwertung des Faches Musik.
Welchen Stellenwert haben für Ihre Partei das Fach Musik für das Abitur, insbesondere vor dem Hintergrund der Schulung der sogenannten „Soft-Skills“? |
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 Die musisch-künstlerischen Fächer und insbesondere das Fach Musik werden auch weiterhin eine wichtige Rolle in der gymnasialen Oberstufe spielen. Der musisch-künstlerische Bereich ist anerkanntermaßen unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Allgemeinbildung und gehört somit unverzichtbar auch zur allgemeinen Hochschulreife. Die Bedeutung des musisch-künstlerischen Bereichs zeigt sich u.a. darin, dass künftig wie bisher ein musisch-künstlerisches Fach mindestens als Grundfach in Jahrgangsstufe 12, in den 8-jährigen Gymnasien sogar durchgehend in der gesamten Oberstufe belegt und in die Qualifikation eingebracht werden muss. Auch Leistungskurse in Musik oder Bildender Kunst können in Rheinland-Pfalz nach wie vor an jedem Gymnasium und jeder IGS angeboten werden. In einer Reihe anderer Länder ist dies dagegen Spezialgymnasien vorbehalten. Die Statistik zeigt, dass in Rheinland-Pfalz an nicht wenigen Gymnasien und IGSn pro Jahrgangsstufe sogar mehr als ein Musik-Grundkurs existiert. In den vergangenen Wochen wurde vereinzelt Kritik an der Veränderung der Abiturprüfungsordnung geäußert, die aufgrund der neuen KMK-Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe notwendig geworden war. Es wurde die Befürchtung geäußert, dass die Neuregelungen das Fach Musik einseitig benachteiligen würden. Dies ist nicht richtig: Die Leistungsfachkombinationen sind unverändert geblieben. So gibt es nach wie vor 4 Leistungsfachkombinationen mit Bildender Kunst oder Musik. Während bisher in 3 der 4 Leistungsfachkombinationen mit Musik oder Bildender Kunst ein Abstufungsverbot bestand und in einer Kombination sogar das künstlerische Fach im Abitur zum Grundfach abgestuft werden musste, entfallen die Abstufungen in Zukunft. Das bedeutet: Wer Bildende Kunst oder Musik als Leistungsfach wählt, kann dieses Fach auch als Leistungsfach bis zum Abitur beibehalten und doppelt gewichtet einbringen. Wenn alle Leistungsfachkombinationen erhalten bleiben sollen, ist künftig zur Erfüllung der KMK-Vereinbarung in einigen Kombinationen ein 5. Prüfungselement erforderlich. Dies betrifft nicht nur die Kombinationen mit Musik oder Bildender Kunst. Konkret ist künftig in 15 von 31 Leistungsfachkombinationen ein 5. Prüfungselement verpflichtend. In den übrigen 16 Kombinationen kann ein 5. Prüfungselement freiwillig gewählt werden. Künftig werden die Fächer Bildende Kunst und Musik nicht mehr als viertes mündliches Prüfungsfach möglich sein, was jedoch auch in der Vergangenheit nur in vier von 31 Leistungsfachkombinationen der Fall war. In Zukunft können Bildende Kunst und Musik selbstverständlich als fünftes mündliches Prüfungsfach gewählt werden, und zwar in der Hälfte aller Fächerkombinationen. Darüber hinaus kann künftig statt einer mündlichen Prüfung auch eine besondere Lernleistung erbracht werden, was bisher nicht möglich war und gerade in den künstlerischen Fächern gute Möglichkeiten bietet. In Rheinland-Pfalz wird darauf gesetzt, musisch-künstlerische Begabungen nicht nur an Spezialgymnasien zu fördern, sondern allen Schülerinnen und Schülern eine solide Ausbildung in diesem Bereich zu bieten. Dies geschieht zuvorderst in den an allen Gymnasien und Gesamtschulen existierenden Grundkursen. Darüber hinaus haben alle Gymnasien und Gesamtschulen die Möglichkeit, auch Leistungskurse in den künstlerischen Fächern anzubieten. |
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Die CDU Rheinland-Pfalz begrüßt die Überarbeitung der Mainzer Studienstufe hinsichtlich der Stärkung der traditionellen Kernfächer im Prüfungsablauf. Bezüglich der anderen Fächer sehen wir jedoch keine inhaltliche Begründung für eine weitere Abstufung. Dass die Anwahl von Musik als Prüfungsfach dazu führt, dass insgesamt fünf Prüfungen abgelegt werden müssen, halten wir deshalb für nicht gerechtfertigt. Für uns ist Musik, genauso wie Kunst, ein integraler Bestandteil einer grundlegenden und umfassenden Allgemeinbildung und nicht bloß schmückendes Beiwerk.
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Eine Abwertung und Ausgrenzung der künstlerischen Fächer durch eine Veränderung der Abiturprüfungsordnung und die Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe lehnen wir entschieden ab. Wir setzen uns tendenziell eher für eine Ausweitung der Wahlfreiheit bei Fächerkombinationen ein und sind strikt gegen die Benachteiligung gewisser Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Prüfungsrelevanz. |
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Wie bereits dargestellt, genießt das Fach Musik in den Augen der FDP einen hohen Stellenwert. Dies gilt in gleichem Maße für das Fach Musik als Element des Abiturs. |
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3. Musiklehrerausbildung an den Hochschulen
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Die Zahl der Studierenden, die sich für eine Ausbildung zur Musiklehrerin, zum Musiklehrer entscheiden, entspricht bei weitem nicht dem tatsächlichen Bedarf an Musiklehrkräften in den Schulen. Hier müsste man darüber nachdenken, ob möglicherweise die Zugangsvoraussetzungen die Attraktivität einer Bewerbung für dieses Studium negativ beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang sollte auch über die Frage des „verdeckten NCs“ in Form von Kapazitätseinschränkungen der Musikhochschule Mainz bezüglich der Musiklehrerausbildung Sekundarstufe II nachgedacht werden. Auch sollte sich das Studienangebot, besonders für Grund- und Hauptschullehrer, stärker nach den Bedürfnissen einer praxisnahen und berufsorientierten Ausbildung ausrichten, um eine optimale Vorbereitung für den Unterricht an einer Schule zu gewährleisten.
Welche Maßnahmen würde Ihre Partei ergreifen, um dem Musiklehrerinnen- und Musiklehrermangel an Schulen entgegenzuwirken und um die Attraktivität dieses Studienganges zu erhöhen?
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 Die Frage wurde bereits unter 2.2 beantwortet. |
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Die CDU Rheinland-Pfalz hat deutlich gemacht, dass sie grundsätzlich die fachlichen Anteile des Lehramtsstudiums nicht gekürzt sehen will. Jedoch erkennen wir sehr wohl, dass für die verschiedenen Lehrämter unterschiedliche Anforderungsprofile notwendig sind. Deshalb unterstützen wir eine Profilbildung der verschiedenen Studiengänge hinsichtlich der später zu unterrichtenden Schularten. Unzureichende Kapazitäten werden wir im partnerschaftlichen Gespräch mit den Fachbereichsvertretern und den Universitätsleitungen besprechen und Lösungen in verbindlichen Zielvereinbarungen gemeinsam festlegen. |
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Siehe Antworten zur Frage 4. Es ist davon auszugehen, dass die Kapazität der Hochschule für Musik in Mainz bzw. der Universität Mainz bei der Ausbildung von MusiklehrerInnen nur durch eine grundlegende Reform des Studiengangs erhöht werden kann. Bei einer solchen Reform sollte das Qualifikationsprofil von MusiklehrerInnen stärker gegen die Ausbildung als OrchestermusikerIn oder MusikwissenschaftlerIn abgegrenzt und eigenständig profiliert werden.
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Die Frage wurde bereits unter 2.2 beantwortet. |
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4. Musikalische Jugendförderung in Rheinland-Pfalz
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4.1 Jugend musiziert
Bisher ist die Nachfolge für den bisherigen Leiter des Landeswettbewerbs Jugend musiziert Rheinland Pfalz, OStR Jürgen Peukert, der voraussichtlich in 3 Jahren in Pension geht, nicht geregelt. Der Versuch, einen Nachfolger zu finden, ist bisher gescheitert, da kein Lehrer im Rahmen seines Deputats das Arbeitspensum des Landeswettbewerbs auf sich nehmen möchte. Da Herr Peukert die Organisation über viele Jahre allein bestritten hat, gibt es sonst niemanden, der einen genauen Einblick und Überblick hat. Es muss dringend das Wissen weitergegeben und eine langfristige Übergabe organisiert werden. Bisher gibt es für die Arbeit keine feste gesicherte Stelle, sondern lediglich 7 Entlastungsstunden im Rahmen eines Lehrerdeputats. Die Teilnehmerzahlen sind in den letzten Jahren erfreulicherweise enorm gewachsen, aber die damit einhergehende Mehrbelastung ist längst nicht mehr mit den bisherigen 7 Entlastungsstunden leistbar.
Welche Maßnahmen würde Ihre Partei ergreifen, um diesen wichtigen Wettbewerb nachhaltig zu sichern?
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 Seit dem Jahr 2010 besteht, wie wir unterrichtet wurden, für die Ausrichtung des Landeswettbewerbs „Jugend musiziert“ eine engere Kooperation mit dem Landesmusikrat Rheinland-Pfalz. Wir unterstützen zur zukünftigen Sicherung dieses wichtigen Wettbewerbs diese Kooperation ausdrücklich. |
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Musisch-kulturelle Bildung weckt schöpferische Fähigkeiten und Kräfte des Menschen im intellektuellen und emotionalen Bereich und stellt auch Wechselbeziehungen zwischen diesen Kräften und Fähigkeiten her. Aktives Singen und Musizieren tragen zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen bei und erleichtern die soziale Einbindung in die Gesellschaft. Deswegen ist eine Förderung dieses Bereichs eine wichtige Zukunftsinvestition. Das gilt natürlich auch für den Wettbewerb „Jugend musiziert“, der personell auf eine sichere Grundlage gestellt werden muss. |
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Wir erkennen die enorme Bedeutung des Landeswettbewerbs „Jugend musiziert“ an und begrüßen es sehr, dass dieser bei den Schülerinnen und Schülern so beliebt ist, was die steigenden TeilnehmerInnen-Zahlen beweisen. Daher streben wir an, die Durchführung und Umsetzung des Wettbewerbs institutionell abzusichern. Es kann nicht sein, dass der Wettbewerb nahezu ausschließlich in ehrenamtlicher Form organisiert werden muss. Wir werden zeitnah prüfen, wie eine institutionelle Absicherung am besten erreicht werden kann. |
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Die FDP fordert seit langem den Wettbewerb ,,Jugend musiziert“ dauerhaft zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Rahmenbedingungen für Teilnehmer und Veranstalter so attraktiv sein, dass sich Partizipation lohnt. Die FDP wird sich hierfür auch künftig einsetzen. |
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4.2 Rheinland-Pfälzische Landes-Jugendensembles
Die fünf rheinland-pfälzischen Landes-Jugendensembles (Landesjugendorchester, Landesjugendchor, Landesjugendjazzorchester Phoenix Foundation, Landesjugendblasorchester, Jugendensemble für Neue Musik) stellen als weiter-führende Maßnahmen von Jugend musiziert die Spitzenförderung im musikalischen Nachwuchsbereich dar. Zwei der Ensembles (JBO und JENM) befinden sich in der Trägerschaft des Landesmusikrats. Die drei restlichen sind direkt dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur zugeordnet.
Wie steht Ihre Partei zu einer Überführung der drei Ensembles, die dem Ministerium untergeordnet sind, in die Trägerschaft des Landesmusikrats? |
 In Rheinland-Pfalz sind insgesamt fünf Landesjugendensembles angesiedelt. Drei befinden sich in der Trägerschaft des Landes (Landesjugendorchester, Landesjugendchor und Landesjugend-Jazzorchester), zwei sind in der Trägerschaft des Landesmusikrates Rheinland-Pfalz (JBO und das JENM). Alle Orchester sind als pädagogische Fördermaßnahmen mit dem Ziel konzipiert, junge, begabte Musikerinnen und Musiker im Ensemblespiel zu schulen und dabei Erfahrungen sammeln zu lassen. Die Mitgliedschaft in einem Jugendorchester ist eine Anschlussförderung der Wettbewerbe „Jugend musiziert“ und „Jugend jazzt“. Die Förderung der Landesjugendensembles betrug 2010 für das Landesjugendorchester 100.000 €, für den Landesjugendchor 90.000 €, für das Landesjugend-Jazzorchester 30.000 €, somit insgesamt 220.000 €. Das Jugendblasorchester in der Trägerschaft des Landesmusikrats wird mit 50.000 € (2010) gefördert. Alle fünf Landesjugend-ensembles in Rheinland-Pfalz musizieren auf einem sehr hohen Niveau. Damit wird ein Teil der zu erwartenden Förderziele in einem besonderen Maß erreicht. Wünschenswert wäre jedoch eine stärkere Vernetzung und Einbindung der Ensembles, vor allem in die einzelnen Jugend-Förderstrukturen der Landesmusikverbände. Gerade im Hinblick auf eine nachhaltige Wirkung dieser Jugendmaßnahmen auf die Musikszene des Landes wäre eine stärkere Vernetzung mit den bestehenden Förderstrukturen wünschenswert. Der Landesmusikrat, als Dachverband aller Landesmusikverbände, bietet für eine Vernetzung der Landesjugendensembles mit den Förderstrukturen seiner angeschlossenen Mitgliedsverbände die beste Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen. |
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Die CDU-Landtagsfraktion hat diese Frage im Jahr 2009 parlamentarisch gegenüber der Landesregierung thematisiert. Die SPD-geführte Landesregierung hat in diesem Kontext eine Änderung der bestehenden Strukturen abgelehnt, da sich diese bewährt hätten. Eine CDU-geführte Landesregierung wird diese Strukturen überprüfen. |
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Grundsätzlich wollen wir alle Aufgaben und Leistungen der Landesebene einer kritischen Prüfung unterziehen. Dazu gehört es auch, zu prüfen, ob es fachlich und sachlich geboten ist, dass das Land die Trägerschaft über drei Jugendensembles wahrnimmt. Zum heutigen Zeitpunkt können wir diese Frage noch nicht abschließend beantworten. Möglicherweise kommen auch Modelle einer gemeinsamen Trägerschaft des Landes und des Landesmusikrats in Frage. |
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Die rheinland-pfälzischen Landes-Jugendensembles genießen weit über unser Bundesland hinaus einen sehr guten Ruf. Dies zeigen nicht nur nationale wie internationale Auftritte, sondern auch die stete Nachwuchsförderung. Die FDP befürwortet eine enge Kooperation zwischen dem Landesmusikrat und lnstitutionen des Landes, um auch künftig die qualitativ hochwertige Arbeit der Ensembles zu gewährleisten |
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5. Kreativwirtschaft in Rheinland-Pfalz
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5.1 Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt
Kulturwirtschaftliche Unternehmen sind mit ihrem innovativen und expandierenden Potenzial eine für Rheinland-Pfalz zunehmend bedeutende Wirtschaftsbranche.
Welchen Stellenwert hat die Kultur- und Kreativwirtschaft für Ihre Partei? |
 Die Kunst-, Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein bedeutender und zukunftsweisender Wirtschaftszweig und wird ein künftiger Schwerpunkt unserer Mittelstandspolitik. Seit rund anderthalb Jahren setzt sich die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der ZIRP mit den Entwicklungspotenzialen dieser Branche auseinander. In einer Workshopreihe sind Stärken und Schwächen ausführlich erörtert und in der beeindruckenden Publikation „Land der Möglichkeiten“ dokumentiert worden. Ministerpräsident Kurt Beck hat angekündigt, dass die Landesregierung Schlussfolgerungen aus den Erkenntnissen der genannten Workshopreihe ziehen und dabei insbesondere diejenigen in den Fokus nehmen wird, die am Anfang der Wertschöpfungskette stehen, also die Künstlerinnen und Künstler und die Kreativen der Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft. „Ihre Lage zu verbessern, ihnen bei Bedarf zur Seite zu stehen, sie zu unterstützen: das ist unser Auftrag“, bilanziert der Ministerpräsident. |
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Es steht außer Frage, dass es sich bei der Kultur- und Kreativwirtschaft um einen wichtigen eigenen Wirtschaftsbereich mit ganz erheblichen Umsatz- und Beschäftigungseffekten handelt. Dieser Bereich entfaltet zudem vielfältige impulsgebende Wirkungen auf angrenzende Felder. Wir sind deshalb der Auffassung, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft auch unter wissenschaftlichen Aspekten als Untersuchungsgegenstand in seinen einzelnen Facetten wesentlich stärker in den Blick genommen werden muss. Nur so können vorhandene Potenziale erkannt und im Rahmen einer darauf abgestimmten Förderpolitik in der Breite genutzt werden. Im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz wird dies in anderen Bundesländern seit längerem systematisch vorangetrieben. |
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Die Kultur- und Kreativwirtschaft hat eine große Bedeutung für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das hat mehrere Gründe: Die Kreativwirtschaft hat sich in Deutschland zu einem bedeutenden Wirtschaftszweig entwickelt hat. Sie beschäftigt inzwischen über eine Million Menschen und ist somit ein bedeutender Arbeitgeber. Darüber hinaus wirkt sich eine prosperierende Kreativwirtschaft in all ihren Facetten – von der Musikwirtschaft und dem Verlagswesen über die elektronischen Medien bis hin zu Architektur, Mode und Werbewirtschaft – positiv auf die Entwicklungsmöglichkeiten der gesamten Volkswirtschaft aus. Kreativität entsteht dort, wo Talente gefördert werden und Freiräume zur individuellen Entfaltung vorfinden. Deshalb beginnt die Förderung der Kreativwirtschaft in Schulen und Hochschulen, auf Probebühnen und an Treffpunkten der Subkultur genauso wie in etablierten Theatern und Museen. Wirkliche Innovationen entstammen häufig gerade nicht aus zielgeleiteter Wirtschaftsförderung, sondern aus einer lebendigen, sich immer wieder erneuernden kulturellen Szene. Die Vereinigten Staaten zeigen, wie wichtig die Anregungen sind, die der Innovationsprozess aus unterschiedlichsten ethnischen und kulturellen Herkünften empfängt. Für alle Teile der vielfältigen Kulturszene müssen Freiräume und Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Die Basis muss das Land durch eine angemessene Ausstattung seiner Schulen, Hochschulen und Kultureinrichtungen legen. Weiter sind im Dialog mit Kulturinitiativen und Kreativwirtschaft Spielräume für Neues und Unerprobtes zu schaffen. Hier kann es nicht um hohe Subventionen gehen. Oft würde vielmehr bereits die politische und organisatorische Unterstützung von Land und Kommunen genügen, um Vernetzungen zu schaffen oder Auftritts- und Proberäume bereitzustellen. Da der kreativwirtschaftliche Sektor überwiegend aus Klein- und Kleinstunternehmen besteht, müssen die Rahmenbedingungen auch auf diese Kleinunternehmen ausgerichtet sein. Das Orientierungsmaß für die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik ist jedoch nach wie vor der Ausbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze, zu dem die Klein- und Kleinstunternehmen jedoch nur selten beitragen können. Auch hier sind also neue Ansätze erforderlich. Nur durch die Förderung der Klein- und Kleinstunternehmen können praktikable Ergebnisse für den Kreativwirtschaftlichen Sektor erzielt und die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse verbessert werden. Die Kreativwirtschaft ist eine Querschnittsbranche. Sie setzt sich aus heterogenen Wirtschaftszweigen der Produktions-, Dienstleistungs- und Handelssektoren zusammen und unterscheidet sich damit stark von traditionellen Wirtschaftszweigen. Daher ist eine aktive und integrierte Kultur- und Wirtschaftspolitik erforderlich, die den Doppelcharakter kultureller Leistungen als Kultur- und Wirtschaftsgut anerkennen muss. |
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Kultur- und Kreativwirtschaft heben sich in vielfältiger Weise hervor. Neben der bereits skizzierten Bedeutung für den Tourismus erleben wir gerade in diesen beiden Branchen ein großes Potential. Die einzelnen Standorte im Land profitieren in hohem Maße von der lnnovationskraft der Kultur- und Kreativwirtschaft, indem beispielsweise lnvestoren für verschiedene Projekte gewonnen werden können. Diese positive Entwicklung gilt es zu sichern und auszubauen. |
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5.2 Musikwirtschaft
Ein wesentlicher Teil der Kreativwirtschaft findet sich in der Rock- und Popmusik, die in unserem Bundesland bisher von der Landesarbeitsgemeinschaft Rock & Pop betreut wird. Diese LAG wird primär finanziert durch Projektmittel des MBWJK zur Durchführung des Bandwettbewerbs „Rockbuster“. Eine Bündelung der LAG Rock & Pop und der LAG Jazz in Form eines Rock- und Jazzbüros Rheinland-Pfalz würde zu einer besseren Betreuung der in Bands musizierenden Jugendlichen führen und langfristig ebenfalls eine professionelle Beratung in Bereichen der Wirtschaftsförderung ermöglichen.
Welche Maßnahmen würde Ihre Partei ergreifen, um diesen Wirtschaftszweig weiter zu fördern, beispielsweise durch die Einrichtung eines Rock- und Jazzbüros in Rheinland-Pfalz? |
 Als Ergebnis der o. g. Workshopreihe stehen Vorschläge im Raum, die in der kommenden Legislaturperiode sorgfältig geprüft werden müssen. Das Spektrum reicht von der Ausweisung verlässlicher Daten über eine fachliche und regionale Schwerpunktbildung bis hin zur Bereitstellung adäquater Förderinstrumente seitens des Landes und der Banken. Wir werden uns dafür einsetzen, die geeignetsten dieser Vorschläge zügig umzusetzen. Eine direkte Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Rheinland-Pfalz im Bereich der Rock- und Popmusik erfolgt schon über die Bezuschussung des Wettbewerbs „Rockbuster“, der von der Landesarbeitsgemeinschaft Rock & Pop Rheinland-Pfalz e. V. durchgeführt wird. Diese hat sich seit ihrer Gründung zu einer Förder- und Beratungsstelle für die rheinland-pfälzische Rock- und Popszene sowie zu einem kompetenten Ansprechpartner und Berater für Musiker, Veranstalter und Institutionen entwickelt. Seit 2006 erhält die LAG Rock & Pop eine Projektförderung in Höhe von 86.000 €, die für das Jahr 2011 auf Initiative unserer Fraktion um 10.000 € erhöht wurde. Mit der zukünftigen Fördersumme von 96.000 € können allerdings sicher nicht alle Aufgaben eines Rock- und Jazzbüros Rheinland-Pfalz erfüllt werden. Hierfür bedarf es einer politischen Schwerpunktsetzung für den Bereich der Rock- und Popmusikförderung. |
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Hier ist eine Vielzahl von Maßnahmen denkbar. Dazu zählt grundsätzlich auch die Einrichtung eines Rock- und Jazzbüros. Das muss im Einzelnen geprüft werden. |
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Die Einrichtung eines Rock- und Jazzbüros könnte eine durchaus sinnvolle Maßnahme zur Förderung der Rock- und Jazzmusik in Rheinland-Pfalz darstellen. Darüber hinaus wäre der Aufbau einer Kompetenzagentur sinnvoll, bei der alle Aktivitäten zur Weiterentwicklung und Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft angesiedelt werden könnten, so auch die Rock- und Popmusik. Eine solche Kompetenzagentur könnte zur zentralen Anlaufstelle für Kreative bei Projekten, Ideen und Existenzgründung werden. Folgende Maßnahmen wären zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Rheinland-Pfalz allgemein denkbar: a) Viele Kreative scheitern bei der Gründung ihres eigenen kleinen Unternehmens an der nötigen Startfinanzierung. Über ein spezielles Programm der Landesregierung in Kooperation mit der Landesbank sollten ihnen deshalb angepasste Förderkredite zur Verfügung gestellt werden. b) Kunst und Kultur benötigen in erster Linie Räume. Deshalb sollte sich die Landesregierung für die Einrichtung einer Leerstandsagentur einsetzen, die leer stehende Immobilien auf Zwischennutzungen prüft und diese in Kooperation mit Wirtschaftsförderung und Kommunen zu günstigen Konditionen an Kreative vermittelt. c) Die Landesregierung soll eine Stabsstelle einrichten, die in Zusammenarbeit mit Kul-turinitiativen und der Kreativwirtschaft entsprechend der besonderen Anforderungen der Branche angepasste Konzepte und entsprechende Projekte entwickelt.
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Eine wünschenswerte weitergehende Förderung dieses Wirtschaftszweiges muss genauso wie die nach wie vor angespannte Situation der öffentlichen Haushalte in eine diesbezügliche Überlegung eingebunden werden. |
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5.3 Kulturwirtschaftsbericht
Wie denkt Ihre Partei über die Erstellung eines Kulturwirtschaftsberichts für Rheinland-Pfalz? |
 Die im September 2010 vorgelegte Dokumentation „Land der Möglichkeiten“ zeigt in beeindruckender Tiefe und Breite die Entwicklungschancen, aber auch die Hemmnisse der Kunst-, Kultur- und Kreativwirtschaft in Rheinland-Pfalz auf. Sie geht damit weit über die primär statistisch ausgerichteten kulturwirtschaftlichen Berichte anderer Länder hinaus. Gleichwohl werden wir uns dafür einsetzen zu prüfen, ob ein solcher Kulturwirtschaftsbericht künftig hilfreich sein kann, um eine verlässliche Datengrundlage für die Förderung dieses Wirtschaftszweigs zu bekommen. Es kann sicher nicht darum gehen, Daten um ihrer selbst willen auszuweisen. Dies wäre uns jedenfalls zu wenig. |
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Ohne Frage liegen in Rheinland-Pfalz in der Kultur- und Kreativwirtschaft noch erhebliche Entwicklungsmöglichkeiten, die untersucht und genutzt werden müssen. Beispielgebend ist hier neben anderen insbesondere Nordrhein-Westfalen. Bereits seit Beginn der 90er Jahre werden dort regelmäßig systematische Untersuchungen verschiedenster Aspekte der Kultur- und Kreativwirtschaft in Auftrag gegeben. Das Ergebnis sind verschiedene „Kulturwirtschaftsberichte“, die eine klare Standortbestimmung der Kultur- und Kreativwirtschaft als Basis für neue Strategien und Handlungsempfehlungen zur Förderung und Stärkung von Kultur, Kulturwirtschaft, Wirtschaft und Beschäftigung ermöglichen. Die CDU-Landtagsfraktion hat die rheinland-pfälzische Landesregierung deshalb wiederholt aufgefordert, diesem Beispiel zu folgen und sich dieser Thematik unter dem Aspekt der Ausschöpfung regionaler Potenziale als Standortfaktor für andere Wirtschaftsbereiche und als Quelle zukünftiger Arbeitsplätze - insbesondere auch im Zusammenhang mit der Tourismuswirtschaft - anzunehmen. Bislang allerdings hat die Landesregierung kaum Interesse gezeigt, hier tätig zu werden. Wir werden nach dem Vorbild anderer Länder Kulturwirtschaftsberichte einführen, denn nur auf der Grundlage genauer Kenntnisse ist es möglich, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche dauerhaft zu sichern und die Wirksamkeit öffentlicher Förderung festzustellen. |
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Momentan existieren noch zu wenige Daten und Informationen zur Kreativwirtschaft, zu ihren Teilmärkten und Zusammenhängen mit anderen Wirtschaftszweigen. Ein Kulturwirtschaftsbericht kann deshalb eine wichtige Grundlage sein, um eine nachhaltige Politikstrategie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft festzulegen. Ein Kulturwirtschaftsbericht kann auch wertvolle Empfehlungen für die Landespolitik erarbeiten, wie sie die verschiedenen Bereiche sinnvoll und zielgenau fördern kann. Diese Empfehlungen in einem Kulturwirtschaftsbericht machen aber nur dann Sinn, wenn die Landespolitik diese Empfehlungen auch prüft und wenigstens teilweise umsetzt. |
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Die volkswirtschaftliche Wertschöpfung durch Kultur ist weitgehend unbekannt und nicht dokumentiert. Die FDP schlägt deshalb vor, den ökonomischen Stellenwert der Kultur und der Kreativitätswirtschaft in einem Kulturwirtschaftsbericht zu dokumentieren. |
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6. Kommunale und dem Land zugehörige Kultureinrichtungen
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6.1 Wertigkeit der Kulturorchester
Rheinland-Pfalz verfügt über fünf professionelle Klangkörper, die sich in der Trägerschaft des Landes, der Kommunen oder einer gemischten Trägerschaft befinden. Nach der Orchesterstrukturreform sind die Kürzungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft. Diese Orchester haben neben ihrer primären Funktion als Klangkörper auch wichtige Auswirkungen auf die musikpädagogische Arbeit und die Laienmusik. So sind viele Berufsmusiker Dirigenten von Laienensembles, Lehrer an Musikschulen und auch in der Jugendausbildung allgemein tätig. Darüber hinaus wird durch viele Educationprogramme jungen Menschen der Zugang zur klassischen Musik geebnet.
Welchen Stellenwert haben die rheinland-pfälzischen Kulturorchester für Ihre Partei?
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 Die rheinland-pfälzischen Kulturorchester haben als Kulturträger einen hohen Stellenwert. Das zeigt sich auch in der Landesförderung in Millionenhöhe, die wir sehr nachdrücklich unterstützen. Mit ihren unterschiedlichen Profilen und Aufgabenstrukturen tragen diese Orchester dazu bei, eine auf der abendländischen Musikgeschichte aufbauende musikkulturelle Identität zu bewahren und weiterzugeben. Ihr Auftrag ist dabei kultureller, aber auch zunehmend pädagogischer Art. Vor allem in den letzten Jahren haben sie immer stärker die Rolle des Vermittlers der kulturellen Tradition wahrgenommen. Gleichzeitig waren und sind sie der Garant hoher künstlerischer Darbietungen in den Sparten des Musiktheaters und der Sinfonik. |
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Die CDU steht zur rheinland-pfälzischen Orchesterlandschaft. Sie bildet einen wesentlichen Bestandteil des kulturellen Lebens in unserem Land und ist zugleich ein wichtiges Aushängeschild. |
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Der Bestand der Kulturorchester steht für uns nicht zur Diskussion. Wir werden uns auch medienpolitisch dafür einsetzen, dass es bei den Klangkörpern der Rundfunkanstalten keine weiteren Einschnitte gibt. Die Orchester des Landes und des SWR leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen Grundversorgung. |
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Wie Sie zu Recht beschrieben haben, stehen die professionellen Kulturorchester nicht nur für qualitativ hochwertigen Musikgenuss für die Zuhörer. Vielmehr sind die Orchestermitglieder in unterschiedlichen Bereichen gesamtgesellschaftlich aktiv. Dieses Engagement unterstreicht noch einmal die herausgehobene Bedeutung der Klangkörper. |
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6.2 Erhalt der Leistungsfähigkeit der Kulturorchester
Welche Maßnahmen würde Ihre Partei ergreifen, um die Orchester in ihrer jetzigen Größe und Leistungsfähigkeit erhalten zu können? |
 Rheinland-Pfalz verfügt über insgesamt 5 Kulturorchester, die vom Land finanziell gefördert werden. Die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz in Ludwigshafen, das Staatsorchester Rheinische Philharmonie in Koblenz sowie das Philharmonische Staatsorchester Mainz werden vollständig vom Land getragen. Das Philharmonische Orchester in Trier befindet sich in kommunaler Trägerschaft, das Orchester des Pfalztheaters in Kaiserslautern in der Trägerschaft des Bezirksverbandes der Pfalz; doch auch diese wichtigen Klangkörper erhalten beträchtliche Landeszuschüsse. Bis Mitte 2013 sind die drei Landesorchester durch eine vertragliche Bindung (Haustarifvertrag) mit dem Land in ihrer derzeitigen Größe gesichert. Vorrangiges Ziel für die Zukunft der Orchestermusik und des damit verbundenen Musiktheaters in Rheinland-Pfalz wird unsererseits die Beibehaltung eines Angebots an allen Standorten sein. |
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Wir haben die vor einigen Jahren von der Landesregierung gegen den Willen der Betroffenen durchgesetzte sog. Orchesterstrukturreform deshalb auch sehr kritisch begleitet. Im Ergebnis haben sich die mit dieser „Neuordnung“ der Orchesterlandschaft seitens der CDU verbundenen Befürchtungen bestätigt. Aus den Orchestern heraus wird von maßgeblicher Seite geäußert, dass die Strukturveränderungen eine Qualitätseinbuße nach sich ziehen. Zudem seien nachteilige Auswirkungen auf das spielbare Repertoire zu verzeichnen, die auch durch die so genannte innere Kooperation nicht ausgeglichen werden können. Durch die Neustrukturierung ist zudem ein erheblicher Bürokratieaufwand entstanden. Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob die prognostizierten Einspareffekte tatsächlich erzielt werden. Aufgabe einer neuen Landesregierung wird es aus unserer Sicht sein, die Auswirkungen der Orchesterstrukturreform ehrlich auf den Prüfstand zu stellen. |
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Die Ergebnisse von Tarifverhandlungen müssen in den entsprechenden Positionen des Landeshaushalts abgebildet werden. Rheinland-Pfalz braucht seine Orchester. |
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Die FDP setzt sich dafür ein, die Budgets der einzelnen Theater und Orchester zu sichern und die Kooperationen der rheinland-pfälzischen Orchester untereinander und mit benachbarten Orchestern auszuweiten. |
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6.3 SWR2 Landesmusikredaktion Rheinland-Pfalz
Der Südwestrundfunk als öffentlich-rechtlicher Sender in Rheinland-Pfalz ist über die SWR2 Landesmusikredaktion Rheinland-Pfalz pro Jahr an mehr als 100 öffentlichen Konzerten als Kooperationspartner, Mitschnittpartner oder Veranstalter beteiligt. Es geht dabei einerseits um die Spiegelung des Musiklebens des Bundeslandes, andererseits in hohem Maße um die Förderung der Musikkultur und des musikalischen Nachwuchses. Von der Geschäftsleitung des SWR wurde beschlossen, dass das Programm SWR2, zu dem auch die Landesmusikredaktion Rheinland-Pfalz gehört, in den nächsten Jahren eine Kürzung in Budget und Personal von 25% hinnehmen muss. Dies bedeutet eine eklatante Einschränkung der bisherigen Aktivitäten, eine Verminderung der Kooperationen mit den Musikinstitutionen des Landes und eine Schmälerung des gesamten Musiklebens in Rheinland-Pfalz.
Ist Ihre Partei bereit bei der Geschäftsleitung des SWR und in den Aufsichtsgremien des SWR darauf hinzuwirken, dass diese eingeleitete Kulturkürzung für Rheinland-Pfalz rückgängig gemacht wird? |
 Die SPD wird sich auch in Zukunft bemühen, in den Gremien des SWR darauf hinzuwirken, dass die Kulturkürzung so gering wie möglich ausfällt. |
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Die angesprochenen Kürzungen stellen keine singulären auf SWR 2 beschränkte Sparmaßnahmen dar, sondern sind Teil eines Gesamtkonzepts, das dazu dient, prognostizierte Einnahmerückgänge beim SWR in Höhe von voraussichtlich 15 Prozent in den Jahren 2010 bis 2020 zu kompensieren. Ein entsprechendes Einsparvolumen ist beispielsweise auch im Bereich SWR Fernsehen vorgesehen. Einen radikalen Schnitt wird es zudem nicht geben. Vielmehr erfolgt die Reduzierung des SWR 2-Jahresetats von rd. 22 Mio. Euro über 10 Jahre hinweg in Schritten von jeweils 2,5 Prozent. Über ihre Vertreter in den Aufsichtsgremien des SWR achtet die CDU natürlich sehr genau darauf, dass gerade auch der Kulturbereich bei der Programmgestaltung seinem hohen Stellenwert entsprechend Berücksichtigung findet. |
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Ja. Der gebührenfinanzierte Rundfunk rechtfertigt seine Existenz dadurch, dass er eine Grundversorgung mit Information sicher stellt, zur kulturellen Grundversorgung beiträgt und dass er einen öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag wahrnimmt. Wir GRÜNE halten es für schwer vermittelbar, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Beitrag zur kulturellen Grundversorgung reduziert, dadurch seinem Bildungsauftrag schlechter gerecht werden kann, gleichzeitig regelmäßig höhere Gebühreneinnahmen erhält und überdies viel Geld für Sendeformate ausgibt, deren Zusammenhang mit dem Bildungsauftrag sich vielfach nicht ohne Weiteres erschließt. Deshalb werden wir uns gegen Einschnitte bei der Landesmusikredaktion einsetzen. Grundsätzlich werden wir uns für eine Stärkung des Engagements des SWR zur Gewährleistung der kulturellen Grundversorgung und zur Wahrnehmung seines Bildungsauftrags stark machen. |
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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist angehalten, mit den eingenommenen Gebühren die ,,Grundversorgung der Bevölkerung“ mit lnformationen und Kultur sicherzustellen und mit den Gebühren verantwortungsvoll umzugehen. lm Rahmen ihrer Möglichkeiten hat die FDP immer darauf hingewiesen, dass dieser Auftrag ernst und wahrgenommen wird und wird dies auch künftig tun. |
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6.4 Sicherung der Musiktheater
Auch die rheinland-pfälzischen Musiktheater sehen sich immer wieder Sparzwängen und Rationalisierungen ausgesetzt. Oft leidet die künstlerische Arbeit darunter und einige Projekte können nicht durchgeführt werden. Der hohe Stellenwert der Oper für Orientierung und Entwicklung der Gesellschaft wurde jüngst von der Deutschen Opernkonferenz hervorgehoben.
Welche Maßnahmen würde Ihre Partei ergreifen, um die Musiktheater langfristig zu sichern? |
 Organisatorisch kann durch die Bündelung der vorhandenen Ressourcen und das Ausschöpfen möglicher Synergieeffekte sicher viel erreicht werden. Dabei bieten Kooperationen der Musiktheater sowie ein Austausch von Produktionen Möglichkeiten, weiterhin ein qualitativ hochwertiges Angebot für das ganze Land bereitzustellen. Ich denke, man muss eine solche Frage ins rechte Licht rücken: Anders als in anderen Ländern wird in Rheinland-Pfalz nicht über Theaterschließungen diskutiert. Wir unterstützen ein kulturelles Angebot, das Breitenförderung und so genannte Leuchtturmprojekte nicht gegeneinander ausspielt. Die SPD-geführte Landesregierung bzw. alleinige SPD-Regierung konnte durch erhebliche und zielgerichtete Investitionen in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten eine hochwertige und weit über das Land hinaus beachtete kulturelle Infrastruktur in Rheinland-Pfalz aufbauen. |
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Die Musiktheater können nicht losgelöst von anderen Einrichtungen der rheinland-pfälzischen Musiklandschaft bzw. von anderen Kulturbereichen betrachtet werden. Natürlich steht ihre Bedeutung außer Frage. Unbestritten ist auch - wie in vielen anderen Bereichen - die bestehende Unterfinanzierung. Insgesamt gesehen hat es die Landesregierung über 1,5 Jahrzehnte hinweg trotz Rekordverschuldung versäumt, im Hinblick auf die Kulturausgaben eine kontinuierliche Anpassung vorzunehmen. Entsprechend schlecht schneidet das Land Rheinland-Pfalz im Ländervergleich ab: Mit 54,7 Euro nimmt unser Land den drittletzten Platz bei den Ausgaben pro Einwohner ein. Der Durchschnitt liegt bei 84,72 Euro. Seit dem letzten Kulturfinanz-bericht sind die Ausgaben pro Einwohner (55,7 €) sogar noch gesunken. Gerade in diesen Zeiten knapper Kassen wird es schwierig sein, die aufgelaufene Unterfinanzierung in vielen einzelnen Titeln des Kulturhaushalts zu kompensieren. Gleichwohl wird es unser Ziel sein, die Förderung der Kultur im Allgemeinen und der Musik im Besonderen zu verbessern. |
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Angesichts der kommunalen Finanzen führt an einer Erhöhung des Finanzierungsanteils des Landes kein Weg vorbei. Ein höherer Landesanteil ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Aufführungen der Theater weite Regionen jenseits der kommunalen Grenzen des jeweiligen Standorts mit kulturellen Angeboten versorgen. |
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Die FDP fordert, die Budgets der Theater zu sichern. Darüber hinaus unterstützen wir die Bemühungen der jeweiligen Spielstätten zu verstärkter Kooperation inner- und außerhalb des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. |
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6.5 Musiktheater und Ästhetische Bildung
Wie steht Ihre Partei zu einer verstärkten Verknüpfung der Bildungspolitik an eine ästhetische Bildung, wie sie von der Deutschen Opernkonferenz gefordert wurde? |
 Die verstärkte Verknüpfung der Bildungspolitik an eine ästhetische Bildung kann sich z. B. durch eine stärkere pädagogische Ausrichtung der Musiktheater im Land zeigen. Hierbei sollten Modelle für eine stärkere Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen/Schulen mit den Musiktheatern entwickelt werden. Es gibt aber bereits aktuell viele gute Beispiele im Land. |
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Die Betonung von ästhetischer Bildung im Sinne einer verstärkten Vermittlung von Kulturkompetenz im Hinblick auf die Heimatkultur, nicht nur in den Schulen, sehen wir als eine wichtige Aufgabe an. Es handelt sich hierbei um eine Schlüsselqualifikation, die stärker in den Blickpunkt rücken muss. Nur wer die eigene Kultur kennt und verstanden hat, kann sich situations- und handlungsgerecht verhalten. In der globalisierten Welt ist dies auch Voraussetzung dafür, sich erfolgreich zwischen den Kulturen zu bewegen. |
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Eine stärkere Verknüpfung von Bildung und Kultur ist nicht nur ein zentrales Anliegen der Programmatik unseres Landesverbands, sondern wir haben auch darauf geachtet, diese Verknüpfung in der Struktur unseres Landtagswahlprogramms abzubilden. Wir teilen die Einschätzung der Opernkonferenz, dass Bildung mehr als Ausbildung ist und dass die ökonomische Logik im Sinne eines verkürzten Effizienzdenkens nicht alle Lebensbereiche dominieren darf. Insofern halten wir es für erforderlich, dass ästhetische Bildung einen hohen Stellenwert in den Angeboten öffentlicher Bildungseinrichtungen haben muss und dass kulturelle Einrichtungen ihren Auftrag wahrnehmen müssen, Beiträge zur Bildung und zur kritischen Reflexion der Gesellschaft zu leisten. Verkürztes Ressortdenken und institutionelle Differenzierungen dürfen nicht den Blick darauf verstellen, dass die gesellschaftlichen Aufgaben von Kultur- und Bildungseinrichtungen eine große Schnittmenge aufweisen. |
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Der Begriff der Bildung ist weit zu definieren. Dazu zählen neben verschiedenen anderen Elementen selbstverständlich auch musische und künstlerische bzw. allgemein kulturelle Aspekte. Dasselbe gilt demnach folgerichtig auch für den Themenkomplex der Bildungspolitik. |
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6.6 Landeszuschuss der Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft
Die Musikschulen im Landesverband der Musikschulen e.V. erhalten zu ihrer Existenzsicherung derzeit Landesmittel in Höhe von 2,7 Millionen Euro p.a. Da dieser Betrag seit Jahren nicht erhöht wurde, besteht die Gefahr, dass der Handlungsspielraum dieser Institutionen stetig kleiner wird.
Wie steht Ihre Partei zu einer jeweiligen Kostenanpassung des Landeszuschusses für den Erhalt der Musikschulen in Abhängigkeit von den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst? |
 Die Förderung der öffentlichen Musikschulen wurde in den letzten Jahren durch eine schrittweise und kontinuierliche Erhöhung der Zuwendungen gesteigert. 1,5 Mio. Euro im Jahr 2001 stehen heute 2,7 Mio. Euro pro Jahr gegenüber. Konkret wurden, wie Sie wissen, die Mittel für die Musikschulen für die Jahre 2002/2003 um 1 Mio. Euro pro Jahr erhöht, für die Jahre 2005/2006 erneut um 200.000 Euro pro Jahr. Danach konnten die Mittel auf diesem hohen Niveau fortgeschrieben werden. Damit wurde die Situation der Musikschulen in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Die benötigten Mittel der Musikschulen für Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst sind vor diesem Hintergrund vor allem über die kommunalen Zuschüsse und Gebühren zu decken. |
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Die Musikschulen sind ein unverzichtbares Instrument, um die musikalische Bildung in die Breite zu tragen. Sie leisten trotz finanzieller Enge in ihren Haushalten und großer Probleme gerade auch der Gemeinden im Hinblick auf eine auskömmliche Förderung Herausragendes. Natürlich wäre eine Anpassung des Landeszuschusses wie in der Fragestellung angesprochen wünschenswert. Pauschale Zusagen wären hier - genau wie in anderen Bereichen - in Anbetracht der angespannten Lage des Landeshaushaltes allerdings nicht seriös. Nach einem Regierungswechsel muss die Haushaltslage insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden, um vorhandene Spielräume auch für die Kulturpolitik auszuloten. Daneben halten wir es für notwendig, das Potential zur Verbesserung der staatlichen und privaten Kunst- und Kulturförderung im Einzelnen zu beleuchten. Ein wesentliches Stichwort ist dabei u.a. die Aktivierung von privaten Mäzenen und Sponsoren. |
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Wir treten für eine aufgabengerechte und adäquate Finanzausstattung der Kommunen ein. Damit ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Landeszuschüsse bei wesentlichen Kostensteigerungen verknüpft. |
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Die FDP wird die Musikschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft nach wie vor unterstützen. |
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6.7 Kooperationen der Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft
Die Musikschulen übernehmen einen immer größeren Anteil an der musikalischen Bildung in Schulen und Kindertagesstätten. So ist z.B. unter dem Namen „MusiKita“ eine fruchtbare Kooperation der Musikschulen mit vielen Kitas entstanden. Der Verband vertritt die Auffassung, dass die von seinen Schulen übernommene musikalische Bildung für alle Kinder in der Kita im Rahmen des Programms „Bildung von Anfang an“ – im Hinblick auf die allgemeine Gebührenfreiheit – von der öffentlichen Hand ganz übernommen werden muss.
Wie steht Ihre Partei zu einer vollen Kostenübernahme des Musikunterrichts, der in Kooperation von Musikschule und Kita im Rahmen des Programms „Bildung von Anfang an“ durchgeführt wird, durch das Land Rheinland-Pfalz?
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 Die musische Bildung ist eine von 13 Bildungsbereichen in den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz. Es steht Musikschulen und Kommunen/ bzw. Jugendämtern offen, für ihre jeweiligen Verantwortungsbereiche gesonderte Vereinbarungen zu schließen. Gleiches gilt für die Träger von Kindertageseinrichtungen. Dabei ist jedoch eine Teilnahme der Kinder in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern unbedingt zu vermeiden. Daher haben die Träger von Kindertagesstätten die Möglichkeit, Mittel über die Verwaltungsvorschrift „Förderung von Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten sowie von Maßnahmen der Vorbereitung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule“ (sog. Modul 3) für Musikerziehung im Kindergarten zu beantragen, was durch einige Kooperationen von Musikschulen und Kitas erfolgt. Die Gelder hierfür kommen über das Landesprogramm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“. Es liegt in der Verantwortung des Trägers und der Einrichtung selbst, welche Schwerpunkte bei der pädagogischen Arbeit gelegt werden. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das Land Rheinland-Pfalz mit der Beitragsfreiheit der Kitas eine große Leistung erbringt, die in anderen Ländern ihr Beispiel sucht. Die Beitragsfreiheit verbindet mehr Betreuung mit verbesserten Bildungschancen. |
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Eine solche Maßnahme wäre sicherlich erstrebenswert, dürfte aber in Anbetracht der im Ländervergleich katastrophal schlechten Haushaltslage des Landes Rheinland-Pfalz an die Grenze der Finanzierbarkeit stoßen. Vor dem Hintergrund dieser Haushaltssituation wäre es mit den Grundsätzen einer glaubwürdigen Haushalts- und Finanzpolitik nicht vereinbar, zum jetzigen Zeitpunkt eine entsprechende Festlegung vorzunehmen. |
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Wir setzen uns für eine vollständige Gebührenfreiheit im Bildungsbereich von der KiTa bis zur Hochschule ein und gehen davon aus, dass die Kosten für Bildungsangebote zunächst in der Regel vom jeweiligen Träger, nach der Aufgabenzuständigkeit mittelbar oder unmittelbar von den Kommunen oder in gewissen Konstellationen ausnahmsweise auch unmittelbar vonseiten des Landes übernommen werden müssen. |
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Die Budgetierung muss diesem Ziel und der Haushaltslage gerecht werden. |
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7. Laienmusik
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7.1 Stellenwert der Laienmusik
Wie wichtig das überwiegend durch ehrenamtliches Engagement getragene Laienmusizieren für die Gesellschaft ist, zeigt sich besonders an einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz: Tragen sie doch in den ländlich geprägten Regionen, die nicht vom unmittelbaren kulturellen Wirkungsbereich einer Metropole profitieren können, in entscheidendem Maße zum kulturellen Leben vor Ort bei: Konzertveranstaltungen, musikalische Gestaltung von Festen oder Gottesdiensten, die musikalische Ausbildung der Jugend sind nur einige der vielfältigen Angebote, mit dem das Laienmusizieren eine musikkulturelle Grundversorgung in der Gesellschaft sichert. Darüber hinaus ermöglicht es vielen Menschen überhaupt erst den Zugang zu musikalischer Bildung. Die Musikvereinigungen sind auch hinsichtlich ihrer Bedeutung für die soziale Verankerung und der kulturellen Identitätsbildung, gerade im Hinblick auf die Vermittlung von kulturellen Traditionen und die damit verbundenen integrativen Aspekte, nicht hoch genug einzuschätzen.
Welchen gesellschaftspolitischen Stellenwert misst Ihre Partei der musikalischen Arbeit der vokalen und instrumentalen Laienmusikvereine in den rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden bei und welche Aufgabe sollte die Landespolitik dabei übernehmen? |
 Das Laienmusizieren ist das Fundament für die vielfältige Musikkultur in unserem Land. Dabei bilden die Organisationen der Laienmusik die Basis für deren Bestand und weitere Entwicklung. Durch Aus- und Fortbildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie durch die Ausrichtung oder Teilnahme an Veranstaltungen sind sie gerade in ländlich strukturierten Gebieten unverzichtbarer Bestandteil für den Erhalt der gewachsenen Kultur. Das Laienmusizieren, als Teil der Zivilgesellschaft, ist geprägt durch das ehrenamtliche Engagement. Ohne dieses wären die vielfältigen Aktivitäten von Chören und Orchestern in unseren Städten und Gemeinden nicht denkbar. Deshalb ist die Förderung des Ehrenamtes auch ein so wichtiger Bestandteil für den Erhalt und Ausbau der Laienmusik. Durch institutionelle Förderungen und Projektförderungen werden die Laienmusikverbände direkt über das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur unterstützt. Damit ist gewährleistet, dass die Vielzahl der Aufgaben in der Laienmusik erfüllt werden können. |
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Die sog. Laienmusik ist ein fester und unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in unserem Land und aus diesem nicht wegzudenken. Chöre, Gesang- und Musikvereine bilden eine der größten Bürgerbewegungen überhaupt. Aktive Musikarbeit in den Gemeinden bedeutet Pflege unseres Brauchtums, unserer Kultur und unserer Tradition. Geleistet wird damit gerade auch eine unverzichtbare Breitenarbeit, die den Nährboden bildet, auf dem besondere musikalische Begabungen wachsen. Geleistet wird damit ein wichtiger und unverzichtbarer Beitrag für das kulturelle und gesellschaftliche Leben. Das gemeinsame Musizieren führt Menschen zusammen. Mindestens ebenso wichtig ist ihre Bedeutung für die musikalische Bildung, die sehr positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung wirkt. |
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Die Bedeutung der Arbeit von vokalen und instrumentalen Laienmusikvereinen wird von uns sehr hoch eingeschätzt. „Breitenkultur“ und „Spitzenkultur“ begreifen wir GRÜNE nicht als Gegensätze. Wir bekennen uns zu professionellen Kultureinrichtungen in der Verantwortung des Landes und der Kommunen, die in der Breite und in der Fläche wirksam werden. Wir setzen uns gleichsam für eine öffentliche Unterstützung von Lai-enensembles, Musikvereinen und Gesangsvereinen ein. Wir wollen in den kommenden fünf Jahren Möglichkeiten prüfen, kulturelle Vereinigungen bei der Nutzung öffentlicher Räume analog zur kostenfreien Nutzung öffentlicher Sportstätten durch Sportvereine deutlich besser zu stellen. Entsprechende Vorgaben des Landes würden aber nach unserer Auffassung voraussetzen, dass hierdurch entstehende Mehrkosten und Einnahmenausfälle der Kommunen durch Landeszuweisungen ausgeglichen werden müssten. Diese finanziellen Auswirkungen können wir – als derzeit außerparlamentarische Kraft – nicht solide beziffern oder auch nur in ungefähren Größenordnungen abschätzen. Aus diesem Grund können wir keine verlässlichen Zusagen machen, ob wir die kostenlose Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten durch kulturelle Vereinigungen in absehbarer Zeit umsetzen können. |
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Antwort gemeinsam mit Frage 7.2 |
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7.2 Erhalt des Laienmusizierens
Wird Ihre Partei die notwendige Unterstützung der Arbeit der Laienensembles durch die bisherigen finanziellen Landeszuwendungen steigern bzw. ausbauen? Wenn ja, in welcher Weise? |
 Seit 2005 erhalten die Laienmusikverbände – dies war ein Vorschlag von Ministerpräsident Kurt Beck - zusätzlich zu den institutionellen Förderungen und Projektförderungen auch Mittel aus den Erträgen der Glücksspirale. Damit konnten bislang über 3,0 Mio. € an die musiktreibenden Verbände als Fördermittel ausgezahlt werden. Das ist aus unserer Perspektive bereits eine beachtliche Höhe. Über weitere Steigerungen muss in den jeweils anstehenden Haushaltsberatungen diskutiert werden. |
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Wesentlich für eine Stärkung der Musikförderung ist die dringend notwendige Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung. Eine größere finanzielle Gestaltungsfreiheit der Kommunen kommt auch der Laienmusik zugute. Wir wollen, dass die Kommunen mehr Geld bekommen und treten für eine schrittweise Erhöhung des Verbundsatzes um 1 % ein. Darüber hinaus ist es unser Ziel, die Kommunen im Rahmen einer Gemeindefinanzreform wieder in die Lage zu versetzen, dass sie Kunst und Kultur angemessen fördern können. |
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Jenseits der von uns beabsichtigten Ermöglichung kostenfreier Nutzungen öffentlicher Räumlichkeiten werden wir dies jenseits von Anpassungen an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung nicht tun. |
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Musik verbindet Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung. Gerade in den Laienmusikvereinen können Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen ihrer gemeinsamen Leidenschaft für das Musizieren nachgehen. Daher sind diese lnstitutionen gelungene Beispiele für gelebte lntegration. Auch vor diesem Hintergrund setzt sich die FDP weiterhin für eine angemessene Unterstützung ein. |
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8. Landesmusikakademie
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Die Landesmusikakademie als Tochter des Landemusikrats stellt ein Zentrum der Laienmusik in unserem Bundesland dar. Durch ihre Funktion als Belegakademie steht sie allen Musikausübenden zur Verfügung, die ihren Zielsetzungen entsprechend eigenverantwortlich arbeiten. Darüber hinaus wirkt sie als Veranstalterin impulsgebender Eigenveranstaltungen. Ihre Aufgaben, vielfältig und unterschiedlich, umfassen unter anderem Kurse für den musikalischen Nachwuchs sowie Lehrgänge für die Laienmusik. Sie reichen bis zu Fort- und Weiterbildungen für Musikpädagogen in Vorschule, Schule oder im sozialpädagogischen Bereich. Nicht zuletzt empfiehlt sich das Haus als Tagungsstätte für Fachkonferenzen und Kongresse, aber auch für kleinere Versammlungen von Gremien, Vorständen und Arbeitsgruppen.
Strebt Ihre Partei eine langfristige Sicherung der Landesmusikakademie Rheinland-Pfalz an? Wenn ja, welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen um dieses Zentrum der Laienmusik in unserem Bundesland nicht zu gefährden? |
 Ja, eine solche Sicherung ist anzustreben. Die Landesmusikakademie Rheinland-Pfalz ist die musikalische Fort- und Ausbildungseinrichtung des Landesmusikrates Rheinland-Pfalz, in dem sich alle Musikverbände und Musikinstitutionen des Landes vereinigen. Die Kurse der Landesmusikakademie Rheinland-Pfalz wurden in den letzten Jahren durch Projektförderungen vom Land unterstützt. Gerade konnte auch in Neuwied-Engers ein Erweiterungsbau für die Landesmusikakademie eingeweiht werden. Darin kommt sicher eine Zukunftsgarantie zum Ausdruck. |
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Die Landesmusikakademie ist eine hoch angesehene und längst breit etablierte Fort- und Weiterbildungseinrichtung, die hervorragende Arbeit leistet. Sowohl die Neubaumaßnahme als auch der laufende Betrieb wurde bzw. wird in nicht unerheblichem Maße aus öffentlichen Mitteln gefördert – sei es durch finanzielle Zuwendungen, sei es durch Zuweisung von Lehrerstellen, sei es durch die kostenfreie Nutzung des Meisterhauses. Die CDU hat natürlich Interesse daran, dass die Landesmusikakademie langfristig erfolgreich arbeitet. Eine CDU-geführte Landesregierung wird sich deshalb Gesprächen über die weitere Entwicklung der Landesmusikakademie nicht verschließen. |
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Wir halten den Aufgabenzuschnitt und die Arbeit der Landesmusikakademie für sehr sinnvoll und wollen ihre Arbeit langfristig absichern. Dazu gehört auch, dass Landeszuschüsse im Zusammenhang mit der allgemeinen Entwicklung von Sach- und Personalkosten angepasst werden. |
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Die vielfältigen Aktivitäten und Nutzungsmöglichkeiten, die mit der Landesmusikakademie unter anderem im Bereich der Nachwuchsförderung und des Laienmusizierens verbunden sind, machen sie zu einer bedeutenden lnstitution im Land. Die FDP wird sich auch künftighin dafür einsetzen, die Landesmusikakademie zu sichern. |
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9. Aufgaben des Landesmusikrats
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9.1 Landeswettbewerbe - Möglichkeiten der Teilnahme
Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz führt in wechselndem Turnus alle zwei Jahre den Landes-Orchester- bzw. Landes-Chorwettbewerb durch. Diese Wettbewerbe stellen eine Spitzenförderung der Laienmusik dar, denn die erfolgreichen Ensembles werden zum Deutschen Orchester- bzw. Chorwettbewerb weitergeleitet und vertreten dort die Laienmusik unseres Bundeslands auf Bundesebene. Der Landeszuschuss in Höhe von 10.000 € pro Jahr zur Durchführung dieser Wettbewerbe wurde im Jahr 2010 um 50% gekürzt.
Welche Bedeutung hat für Ihre Partei die Teilnahme rheinland-pfälzischer Laienchöre bzw. Laienorchester am Bundeswettbewerb? |
 Die Teilnahme rheinland-pfälzischer Laienchöre und Laienorchester an Bundeswettbewerben ist sicher als ein wichtiges Kriterium für die Leistungsfähigkeit der hiesigen Laienmusik zu betrachten. Durch die Qualifikation von Ensembles für Wettbewerbe auf Bundesebene werden Qualitätsmaßstäbe gesetzt, die eine musikalische Entwicklung von der Spitze in die Breite bewirken. Von daher messen wir der Teilnahme rheinland-pfälzischer Laienchöre bzw. Laienorchester an Bundeswettbewerben einen hohen Stellenwert zu. Wir haben es begrüßt, dass die Landesregierung dies im Jahr 2010 auch durch einen Sieger-Empfang im Festsaal der Staatskanzlei deutlich gemacht hat. |
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Hier gelten die vorstehenden grundsätzlichen Aussagen zur Bedeutung der Laienmusik. |
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Aufgrund der enormen Bedeutung der Wettbewerbe im Rahmen der Spitzendförderung befürworten wir die Teilnahme. |
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Mit der Teilnahme an Wettbewerben auf Bundesebene können die Musiker sich selbst und ihr Tun vor großem Publikum beweisen. Die Gewissheit,„ihr“ Bundesland vertreten zu dürfen, ist Ehre und Ansporn zugleich. lm gemeinsamen Wettstreit mit Teilnehmern aus anderen Teilen der Bundesrepublik werden das Gemeinschaftsgefühl und oftmals auch der Wunsch nach stetiger Verbesserung der eigenen Leistung gestärkt. Die FDP unterstützt die Teilnahme rheinland-pfälzischer Ensembles nachdrücklich. |
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9.2 Landeswettbewerbe - Ermöglichung der Durchführung
Was würde Ihre Partei tun, um die Durchführung eines Landeswettbewerbs weiterhin zu ermöglichen? |
 Wir wollen den Landesmusikrat weiterhin entsprechend unterstützen, damit er seine Aufgaben auch künftig erfüllen kann. |
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Eine CDU-geführte Landesregierung wird zum Dialog über die Zukunft des Landeswettbewerbs bereit sein. |
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Eine abschließende Antwort auf Ihre Frage nach den Maßnahmen können wir Ihnen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht geben.
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Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die Antwort zu lhrer vorgehenden Frage aufmerksam machen und lhnen versichern, dass sich die FDP auch weiterhin für den Landesmusikrat und seine Aktivitäten einsetzen wird. |
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9.3 Zielvereinbarungen
Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz strebt an, mit der Landesregierung Zielvereinbarungen zu treffen, die dem Landesmusikrat und seinen zugehörigen Verbänden eine finanzielle Planungssicherheit und dem Land Rheinland-Pfalz eine Sicherheit in der für einen festgelegten Zeitraum ableitbaren Aufgaben verschaffen.
Wie steht Ihre Partei zur Einrichtung solcher Zielvereinbarungen? |
 Entsprechende Zielvereinbarungen sind erstrebenswert. Landesmusikrat und Landesregierung sollten die Möglichkeiten im Gespräch ausloten. Die bisherige Praxis der Musikförderung in Rheinland-Pfalz ist als erfolgreich zu betrachten und diesen Erfolg auch in Zukunft zu sichern, ist eine Aufgabe qua Zielvereinbarung. |
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Wie andere Einrichtungen erhält der Landesmusikrat eine institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt. Dieses Instrument soll den begünstigten Einrichtungen Planungssicherheit geben. Ob es darüber hinaus möglich und sinnvoll ist, „Zielvereinbarungen“ abzuschließen, wird eine CDU-geführte Landesregierung prüfen. Dabei ist allerdings das Primat des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber zu berücksichtigen. |
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Wir befürworten die Einrichtung von Zielvereinbarungen, um den Landesmusikrat und seinen Verbänden Planungssicherheit zu geben. Es gilt dabei, durch langfristige Vereinbarungen ein Höchstmaß an Planungssicherheit zu gewährleisten. |
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Die FDP begrüßt jedes Engagement, das zu beiderseitiger Planungssicherheit beiträgt. |
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10. Glücksspielstaatsvertrag
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Seit 40 Jahren gibt es die GlücksSpirale, die erste deutsche Soziallotterie. Bundesweit unterstützt die GlücksSpirale die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Wohlfahrtspflege und den Sport. In Rheinland-Pfalz werden zusätzlich noch die Stiftung Natur und Umwelt sowie die MusikKultur gefördert. In vier Jahrzehnten wurden alleine in Rheinland-Pfalz über 165 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke eingespielt. Ihre Spieleinsätze kommen der gesamten Breite des gesellschaftlichen Lebens zu Gute. Der Landesmusikrat, der seit 2005 Destinatär der GlücksSpirale ist, konnte seitdem mehr als 3 Millionen Euro seinen Mitgliedsverbänden zukommen lassen. Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags sind die Einnahmen der Lottogesellschaften bundesweit eingebrochen und die illegalen Wettanbieter profitieren. So gehen nicht nur Millionen von Steuergeldern verloren, sondern auch die direkte Förderung der MusikKultur in unserem Bundesland.
Wie steht Ihre Partei zur Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags? Sind Sie für eine volle Liberalisierung, eine Teilliberalisierung oder die Wiederherstellung des Monopols? |
 Die SPD-Landtagsfraktion tritt für die Beibehaltung des Lotteriemonopols der Länder unter Einbeziehung der Sportwetten ein. Sie unterstützt die von den Regierungschefs der Länder an den Bund gerichtete Aufforderung, dieser solle im Hinblick auf die in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegenden Bereiche des Automatenspiels und der Pferdewetten konstruktiv an einer entsprechenden Neuordnung des Glückspielrechts in Deutschland mitwirken, das den durch die Rechtsprechung des EuGH normierten Anforderungen entspricht. |
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Keine Stellungnahme |
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Wir wollen den Glücksspielstaatsvertrag und das Ländermonopol erhalten. Wir sehen dies vor allem unter dem Aspekt der Prävention von Suchtgefahren als gerechtfertigt an. Daraus erwächst aber auch die Verpflichtung, werbende Auftritte für Glücksspielangebote stark zu reglementieren. |
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Die FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag wendet sich nicht gegen das staatliche Glücksspielmonopol. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist aber klar, dass die Bekämpfung der Spielsucht die einzige Rechtfertigung für das Glückspielmonopol ist. Deshalb ist die Landesregierung auch aufgefordert, weitere wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht zu ergreifen. |