38. Meisterchorsingen 2010
Sonntag, 7. November 2010
- Pellenzhalle Nickenich
Hinweis: Findet als Leistungssingen-Wochenende zusammen mit "Let's Sing", dem Leistungssingen für die Pop-Jazz-Gospelchöre statt. -
Anmeldungen:
an die Geschäftsstelle des Chorverbandes RLP e.V.
Anmeldeschluss: 30. April 2010
Meisterchorsingen
Auf dieser Seite erhalten Sie Übersicht über:
- Das Meisterchorsingen 2009
- Das Meisterchorsingen 2008
- Allgemeine Informationen
- Die Wahlpflichtchorwerke für 2010
- Regularien
Das Meisterchorsingen 2009
Das nächste Meisterchorsingen findet am Sonntag, 8. November 2009 in Ahrweiler statt. Am gleichen Wochenende wird erstmals das neu gestaltete Volkslieder-Leistungssingen stattfinden.
Die Wertungsrichter:
- Herr Michael Rinscheid, Attendorn
- Herr Professor Michael Schmoll
- Herr Arthur Groß
- Herr Jens Röth
Für das diesjährige Meisterchorsingen haben sich 14 Chöre angemeldet:
| Nr. | Uhrzeit | Name des Chores |
| 1. | 10.00 | Gesangverein "Rheinperle" Weis 1911 e.V. |
| 2. | 10.20 | MGV "Cäcilia" Gackenbach e.V. |
| 3. | 10.40 | MGV Liederkranz Luckenbach |
| 4. | 11.00 | MGV 1862 Mommenheim e.V. - Formation: Choralis |
| 5. | 11.20 | "Happy Voices" im MGV 1926 Müschenbach |
| 6. | 11.40 | MGV "Hoffnung" Heiligenroth |
| 7. | 12.00 | Sängervereinigung Frohsinn 1870 Wirges e.V. |
| - Juryberatung und Mittagspause - | ||
| 8. | 14.00 |
Quartett "Sine nomine" Morbach |
| 9. | 14.20 | Vokalensemble "sAitensprung" im MGV 1872 Bingen-Dromersheim e.V.. |
| 10. | 14.40 | MGV "Lyra" Wehlen 1906 e.V. |
| 11. | 15.20 | MGV Thür 1905 e.V. |
| 12. | 15.40 | MGV 1846 Abenheim e.V. |
| 13. | 16.00 | Vokal-Ensemble St. Martin Schweich |
| 14. | 16.20 | MGV "Germania" Freiendiez |
| (Wichtiger Hinweis: Diese Liste stellt die endgültige Auftrittsreihenfolge dar!) | ||
Das Meisterchorsingen 2008
Meisterchorsingen 2008 - Informationen
Leistungssingen der Stufe III – Meisterchorsingen
1. Das Leistungssingen der Stufe III wird einmal jährlich durchgeführt. Es gelten die allgemeinen Richtlinien zum Leistungssingen des CV RLP e.V. mit Gültigkeit vom 01.11.2008.
2. Für die organisatorische Durchführung vor Ort ist das Präsidium, und gegebenenfalls der Bundesvorstand des CV RLP e.V. in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Veranstalter verantwortlich. Ihnen obliegt die Stellung eines unter akustischen Gesichtspunkten geeigneten Saales, Chorpodeste, Dirigierpult, Klavier oder Flügel (gestimmt), Einsingeräume, Programmdruck, usw. Das Programm ist in der üblichen Weise durch den CV RLP e.V. zu erstellen.
3. Zur Teilnahme an der Stufe III sind Chöre und Vokalgruppen berechtigt, die innerhalb einer Dreijahresfrist erfolgreich das Leistungssingen der Stufe II absolviert haben.
4. Über die Zulässigkeit der vorzutragenden Werke entscheidet der Bundes-Chorleiter.
5. Der Chorvortrag umfasst:
Aufgabe A. Wahlpflichtchorwerk
- das aus den in „SINGENDES LAND“ veröffentlichten Vorschlägen ausgewählt werden muss.
Aufgabe B. Selbstwahlchorwerk
- zugelassen sind nur Originalkompositionen mit mittelschwerem Schwierigkeitsgrad,
- mindestens 7- keine Bearbeitungen oder Transkriptionen, Ausnahme nur bei Werken der Renaissance.
Wahlpflichtchorwerk und Selbstwahlchorwerk müssen aus unterschiedlichen Stilepochen stammen, wie sie sich in der Vokalpolyphonie, der Klassik bzw. Romantik und der Musik des 20. Jahrhunderts, komponiert nach 1920, darstellen.
Aufgabe C. Deutsches, strophisches Volkslied
- nach eigener, freier Wahl, Melodiestimme und Chorsatz in allen Strophen gleich.
Das Volkslied kann aus einer beliebigen Epoche gewählt werden. Es muss auswendig gesungen werden.
Aufgabe D. Durchkomponiertes, strophisch variiertes Volkslied
- nach eigener, freier Wahl
Das Volkslied kann aus einer beliebigen Epoche gewählt werden.
6. Die Tonangabe kann vom bereitgestellten Klavier oder Flügel erfolgen. Alle Vorträge können in abweichenden Tonarten gesungen werden, sofern dies vor dem Vortrag der Jury bekannt gegeben wird. Die Vortragsfolge bestimmt der Chorleiter.
Alle Werke müssen a cappella vorgetragen werden. Nicht zugelassen ist Chorliteratur, die bereits bei einem vorausgehenden Leistungssingen bewertet wurde (Ausnahme – vgl. 10 ).
7. Die Jury besteht aus vier Juroren Der Bundeschorleiter oder ein von ihm zu bestimmender Stellvertreter führt den Vorsitz in der Jury.
8. Gewertet wird auf den offiziellen Wertungsbögen des CV RLP e.V. in Punktwerten, die in Verbalnoten ausgedrückt werden. Bewertet werden technische Ausführung (Intonation, Stimmbildung und Stimmenausgleich, Rhythmik, Atemtechnik, Aussprache) und künstlerische Gesamtdarstellung (Dynamik, Agogik, Phrasierung, Stilistik, Suggestivität).
Folgende Mindestnoten müssen erzielt werden: 2x sehr gut, 2x gut, davon mindestens 1x sehr gut für eines der beiden Chorwerke.
Die Bewertung erfolgt nach geltenden Bewertungskriterien und folgender Punkteskala:
21 – 25 Punkte = sehr gut
15 – 20,99 Punkte = gut
09 – 14,99 Punkte = befriedigend
00 – 08,99 Punkte = nicht befriedigend
9. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche Mindestergebnis erzielen, erhalten den Titel
Meisterchor des Chorverbandes Rheinland–Pfalz e. V.
Der Titel gilt für den Zeitraum von fünf Jahren.
10. Mit dem Erreichen der festgesetzten Mindestnoten hat der betreffende Chor den Titel Meisterchor erreicht. Er erhält eine Urkunde. Eine einmalige Wiederholung des Stufe III ist bei gleichem Programm mit neuem Wahlpflichtchorwerk innerhalb eines Jahres möglich. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche Mindestergebnis nicht erzielen, erhalten eine Beratung durch die Jury.
11. Bei mindestens 3x sehr gut und 1x gut kann jeder Meisterchor nach Ablauf der Frist den Titel neu erwerben, ohne die Leistungsstufen I und II wiederholen zu müssen.
Bei 2x sehr gut und 2x gut muss der Chor vor der Erneuerung des Meisterchortitels fristgerecht an der Stufe II teilnehmen.
Die Anmeldung zur erneuten Teilnahme am MCS hat innerhalb der gesetzten Frist über die Geschäftsstelle des CV RLP e.V. zu erfolgen.
12. Chöre und Vokalgruppen, die dem CV RLP e.V. nicht angeschlossen sind, haben keinen Anspruch auf finanzielle Förderung durch den CV RLP e.V., sind aber teilnahmeberechtigt.
13. Chöre und Vokalgruppen, die durch eigenes Verschulden ihren Vortrag abbrechen, scheiden aus.
14. Die in diesen Richtlinien verwendeten Personalbegriffe gelten sowohl in der männlichen als auch in der weiblichen Form.