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Veranstaltungen
Navigationspfeil Stufe 1 - Kreis-Ebene

Leistungssingen
Stufe 1 und 2 in 2012

Sonntag,
25. März 2012

Ort: KCV Hunsrück
(Region 3)
Anmeldungen:
Stufe 1
Angelika Hilgert
(Kreischorleiterin)
E-Mail: Angelika Hilgert
 
Stufe 2
Horst Peuter
(Regionalvorsitzender)
E-Mail: Horst Peuter

Sonntag,
28. Oktober 2012

Ort: Stadthalle Altenkirchen
KCV Altenkirchen

(Region 1)
Anmeldungen:
Stufe 1
Karl Wolff
(Kreisvorsitzender)
E-Mail: Karl Wolff
 
Stufe 2
Reinhold Debusmann
(Regionalvorsitzender)
E-Mail: Reinhold Debusmann

Leistungssingen der Stufe I


1. Die Leistungssingen der Stufe I liegen in der Verantwortung der jeweiligen Sängerkreise. Diese können bei Bedarf mit den Leistungssingen der Stufe II zusammen durchgeführt werden. Es gelten die allgemeinen Richtlinien zum Bundesleistungen des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e. V. mit Gültigkeit vom 1. 1. 2007.

2. Für die organisatorische Durchführung vor Ort ist der Kreischorverband in enger Abstimmung mit Präsidium, Musikausschuss und dem jeweiligen Regionalvorstand des Chor-verbandes verantwortlich. Ihm obliegt die Stellung eines unter akustischen Gesichtspunkten geeigneten Saales, Chorpodeste, Dirigierpult, Klavier oder Flügel (gestimmt), Einsingeräume, Programmdruck, usw. Das Programmheft ist in der üblichen Weise vom betreffenden Kreischorverband zu erstellen.

3. Für die Programmzusammenstellung ist der jeweilige Kreischorleiter in Abstimmung mit dem zuständigen Regionalchorleiter verantwortlich.

4. Der Chorvortrag umfasst:

Aufgabe A. Chorwerk
- zugelassen sind nur Originalkompositionen, keine Bearbeitungen oder Transskriptionen mit Ausnahme bei Werken der Renaissance

Aufgabe B. Volkslied
- nach eigener, freier Wahl, strophisch oder strophisch variiert oder durchkomponiert

5. Die Tonangabe kann vom bereitgestellten Klavier oder Flügel erfolgen. Alle Vorträge können in abweichenden Tonarten gesungen werden, sofern dies vor dem Vortrag der Jury bekanntgegeben wird. Die Vortragsfolge bestimmt der Chorleiter. Alle Werke müssen a cappella vorgetragen werden.

6. Die Jury besteht aus zwei Juroren. Der Bundeschorleiter oder ein von ihm zu bestimmender Stellvertreter führt den Vorsitz in der Jury.

7. Gewertet wird auf den offiziellen Wertungsbögen des Chorverbandes in Punktwerten, die in Verbalnoten ausgedrückt werden. Bewertet werden technische Ausführung (Intonation, Stimmbildung und Stimmenausgleich, Rhythmik, Atemtechnik, Aussprache) und künstlerische Gesamtdarstellung (Dynamik, Agogik, Phrasierung, Stilistik, Suggestivität).

Folgende Mindestnoten müssen erzielt werden: mindestens 2x gut in den vorzutragenden Chorsätzen.
Die Bewertung erfolgt nach geltenden Bewertungskriterien und folgender Punkteskala:
21 - 25 Punkte = sehr gut
15 - 20,99 Punkte = gut
09 - 14,99 Punkte = befriedigend
00 - 08,99 Punkte = nicht befriedigend

8. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche Mindestergebnis erzielen, erhalten den Titel

Leistungschor des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e. V.

Der Titel gilt für den Zeitraum von drei Jahren.

9. Mit dem Erreichen der festgesetzten Mindestnoten hat sich der betreffende Chor für die Stufe II qualifiziert. Er erhält eine Urkunde. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche Mindestergebnis nicht erzielen, erhalten eine Beratung durch die Jury.

10. Chöre und Vokalgruppen, die dem Chorverband Rheinland-Pfalz e. V. nicht angeschlossen sind, haben keinen Anspruch auf finanzielle Förderung durch den Chorverband.

11. Chöre und Vokalgruppen, die ohne eigenes Verschulden ihren Vortrag abbrechen, scheiden aus.

12. Die in diesen Richtlinien verwendeten Personalbegriffe gelten sowohl in der männlichen als auch in der weiblichen Form.