Wo finde ich Informationen zum Thema Ehrungen?
Wir haben alle Informationen rund um das Thema Ehrungen auf einer Extra-Seite zusammengefasst, die Sie im Bereich "Service" finden. Sie können aber auch gleich hier klicken. Dort erhalten Sie Auskunft darüber, welche Ehrungen für aktive Sängerinnen und Sänger, Vorstandsmitglieder, Vereine oder besondere Auszeichnungen möglich sind.
Die wichtigsten Punkte finden Sie hier noch einmal stichpunktartig aufgelistet:
- Die Vorlaufzeit für die Beantragung von Ehrungen beträgt mindestens zwei Monate (es gilt das Datum des Eingangsstempels beim CV RLP). Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung, dass auch bei Ihrem zuständigen Kreis-Chorverband noch Bearbeitungszeit anfällt, die Sie beim Abschicken Ihres Ehrungsantrages ebenfalls berücksichtigen müssen.
- Die Ehrungsanträge müssen unbedingt über den zuständigen Kreis gestellt werden. Ehrungsanträge, die ein Verein direkt an die Geschäftsstelle oder anFrau Hartwich richtet, werden mit dem Hinweis auf Beantragung durch den Kreis an den Verein zurückgeschickt. Achtung: Hier kann das Eingangsdatum nicht berücksichtigt werden.
- Die Urkunden und gegebenenfalls zusätzliche Ehrenausweise (nur bei Ehrungen für 50 Jahre aktives Singen!) werden ausschließlich an die Kreis-Vorsitzenden geschickt, nicht an Vereinsvorstände.
- Die Ehrungsanträge können im Internet unter der Adresse http://www.cv-rlp.de/dokumente.html heruntergeladen werden.
