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Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist ein Zusatzangebot des Chorverbandes Rheinland-Pfalz an alle Mitgliedschöre. Für den geringen Beitrag von zurzeit 0,38 Euro je aktivem Mitglied sind die Sängerinnen und Sänger bei chor-"typischen" Veranstaltungen wie Chorproben und Konzerten versichert. Diese Unfallversicherung ist ein Grundversicherungsschutz mit gleichen Leistungen für alle Versicherten. Sie ersetzt nicht die notwendige und auf den individuellen Lebensstandard des Einzelnen ausgerichtete private Vorsorge!

Hinweis: Wenn auch der Chorleiter versichert werden soll, ist auch für ihn der Beitrag von 0,38 Euro zu entrichten.


Welche Risiken sind versichert?

Die aktiven und inaktiven Vereinsmitglieder sind versichert bei der Teilnahme an einer vom Vorstand ihres Vereins geplanten und den gewöhnlichen Aufgaben einer Vereinigung von Sängern zuzurechnenden Veranstaltung, wie z.B. Vorstands-, Ausschuss- und Mitgliederversammlungen, Festlichkeiten (Jbuiläums-, Chor- und Gartenfeste), Chor-TReffen, -Fahrten, -Wanderungen und Radtouren, Festumzüge, Bundesleistungssingen, Konzerte und Proben.
Bei ein- und mehrtägigen Chorfahrten besteht für die versicherten Personen Versicherungsschutz auf der direkten An- und Rückreise zum und vom auswärtigen Aufenthaltsort. Am auswärtigen Aufenthaltsort besteht Versicherungsschutz wie am Heimatort, und zwar bei der Teilnahme an versicherten Veranstaltungen und gemeinsamen Unternehmungen unter Einschluss des direkten Weges von der Unterkunft zur Veranstaltungsstätte bzw. Unternehmung und zurück.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Unfallversicherung, welches Sie im Bereich "Service -> Dokumente zum Download -> Versicherungen" finden.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Im Falle eines Unfalls fragen Sie bitte bei dem Geschäftsführer oder Kassierer Ihres Vereins nach, ob Ihr Verein den Zusatzbeitrag für die Unfallversicherung an den Chorverband Rheinland-Pfalz entrichtet. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen.

Entrichtet Ihr Verein den Zusatzbeitrag für die Unfallversicherung, füllen Sie bitte die Schadenanzeige der Unfallversicherung, die als PDF-Dokument im Bereich "Service -> Dokumente zum Download -> Versicherungen" zum Download zur Verfügung steht, sorgfältig und wahrheitsgemäß aus und unterschreiben Sie diese.

Die dafür benötigte Versicherungsschein-Nummer lautet: 22-5783694. Bitte tragen Sie diese an der vorgegebenen Stelle ein. Versicherungsnehmer ist zwar der Chorverband, doch tragen Sie hier bitte Ihren Verein mit der zugehörigen neunstelligen Mitgliedsnummer (22xxxxxxx) ein. Ihre Mitgliedsnummer erfragen Sie bitte bei Ihrem Vorsitzenden oder ebenfalls bei Ihrem Geschäftsführer/Kassierer.

Bitte füllen Sie auch die Schweigepflichtentbindung aus und unterschreiben Sie sie.

Liegen Ihnen Arztbriefe und/oder Krankenhausentlassungsbriefe vor, legen Sie diese bitte in Kopie der Schadenanzeige bei und schicken Sie alles zusammen an:

Chorverband Rheinland-Pfalz e.V.
Geschäftsstelle
Kölner Straße 22
57612 Birnbach


Wir leiten Ihre Unterlagen dann an HDI Gerling weiter.

Bitte schicken Sie die Unterlagen nicht direkt an HDI Gerling, denn wir müssen bestätigen, dass der in der Schadenanzeige angegebene Verein tatsächlich Mitglied im Chorverband Rheinland-Pfalz ist.

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