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Leistungssingen
Stufe 1 in 2010

Im Jahr 2010 werden keine weiteren Leistungssingen der Stufe 1 angeboten.

Sobald uns die Termine für 2011 bekannt sind, werden wir diese hier veröffentlichen.

Leistungssingen der Stufe 1

Regularien

Leistungssingen der Stufe I


1. Die Leistungssingen der Stufe I liegen in der Verantwortung der jeweiligen Kreis-Chorverbände. Diese können bei Bedarf mit den Leistungssingen der Stufe II zusammen durch-geführt werden. Es gelten die allgemeinen Richtlinien zum Leistungssingen des CV RLP e.V. mit Gültigkeit vom 01.11.2008

2. Für die organisatorische Durchführung vor Ort ist der Kreis-Chorverband in enger Ab-stimmung mit Präsidium, Musikausschuss und dem jeweiligen Regionalvorstand des CV RLP e.V. verantwortlich. Ihm obliegt die Stellung eines unter akustischen Gesichtspunkten geeigneten Saales, Chorpodeste, Dirigierpult, Klavier oder Flügel (gestimmt), Einsingeräume, Programmdruck, usw. Das Programm ist in der üblichen Weise vom betreffenden Kreis-Chorverband zu erstellen.

3. Über die Zulässigkeit der vorzutragenden Werke entscheidet der jeweilige Kreis-Chorleiter in Abstimmung mit dem zuständigen Regional-Chorleiter.

4. Der Chorvortrag umfasst:

Aufgabe A. Chorwerk
- zugelassen sind nur Originalkompositionen, keine Bearbeitungen oder Transkriptionen mit Ausnahme bei Werken der Renaissance

Aufgabe B. Volkslied
- nach eigener, freier Wahl, strophisch oder strophisch variiert oder durchkomponiert

5. Die Tonangabe kann vom bereitgestellten Klavier oder Flügel erfolgen. Alle Vorträge können in abweichenden Tonarten gesungen werden, sofern dies vor dem Vortrag der Jury bekannt gegeben wird. Die Vortragsfolge bestimmt der Chorleiter.

Alle Werke müssen a cappella vorgetragen werden.

6. Die Jury besteht aus zwei Juroren. Der Bundes-Chorleiter oder ein von ihm zu bestimmender Stellvertreter führt den Vorsitz der Jury. Die Besetzung erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Kreis-Chorleiter.

7. Gewertet wird auf den offiziellen Wertungsbögen des CV RLP e.V. in Punktwerten, die in Verbalnoten ausgedrückt werden. Bewertet werden technische Ausführung (Intonation, Stimmbildung und Stimmenausgleich, Rhythmik, Atemtechnik, Aussprache) und künstlerische Gesamtdarstellung (Dynamik, Agogik, Phrasierung, Stilistik, Suggestivität).

Folgende Mindestnoten müssen erzielt werden: mindestens 2x gut in den vorzutragenden Chorsätzen.

Die Bewertung erfolgt nach geltenden Bewertungskriterien und folgender Punkteskala:
21 – 25 Punkte = sehr gut
15 – 20,99 Punkte = gut
09 – 14,99 Punkte = befriedigend
00 – 08,99 Punkte = nicht befriedigend

8. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche Mindestergebnis erzielen, erhalten den Titel

Leistungschor des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e. V.

Der Titel gilt für den Zeitraum von drei Jahren.

9. Mit dem Erreichen der festgesetzten Mindestnoten hat sich der betreffende Chor für die Stufe II qualifiziert. Er erhält eine Urkunde. Chöre und Vokalgruppen, die das erforderliche Mindestergebnis nicht erzielen, erhalten eine Beratung durch die Jury.

10. Chöre und Vokalgruppen, die dem CV RLP e.V. nicht angeschlossen sind, haben keinen Anspruch auf finanzielle Förderung durch den CV RLP e.V., sind aber teilnahmeberechtigt.

11. Chöre und Vokalgruppen, die durch eigenes Verschulden ihren Vortrag abbrechen, scheiden aus.

12. Die in diesen Richtlinien verwendeten Personalbegriffe gelten sowohl in der männlichen als auch in der weiblichen Form.

 

 

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